Mehr als einmal pro Stunde wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Partnerschafts- und Trennungsgewalt nehmen zu. Auf der Grundlage der Istanbul-Konvention muss die Verfolgung und Aufarbeitung geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere bei Femiziden, verbessert werden.
Mechthild Rawert und Karl-Heinz Brunner, zuständige Berichterstatter*innen der AG Recht und Verbraucherschutz innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, erklären:
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 1 zweite und dritte Lesung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18.11.2020.
Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.
Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 "Bundeswahlgesetz" (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.
Dr. Johannes Fechner (rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher) und Mechthild Rawert (zuständige Berichterstatterin) der SPD-Bundestagsfraktion erklären:
Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen, Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Mit dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des fairen Wettbewerbs“ schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor Abmahnkosten und überhöhten Vertragsstrafen.