Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.
Leider liegt bisher weder ein zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmter noch von den Oppositionsfraktionen vorgelegter Vorschlag vor, der eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern schon bei der nächsten Bundestagswahl 2021 sicherstellt. So wird eine historische Chance verpasst.
Diese fortdauernde, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik muss endlich überwunden werden. Sowohl unser Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) als auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verlangen bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Fakt ist und die gegenwärtige Corona-Krise zeigt es erneut wie im Brennglas: Die Krisenbewältigung sowie Fortschritte zu wichtigen Zukunftsthemen, wie der digitalen Transformation, dem Klimaschutz oder der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, werden nur gelingen und demokratisch entschieden, wenn Frauen ihre Perspektiven gleichberechtigt einbringen und mitgestalten können.
Ich bin für die Verankerung der Parität im Wahlrecht für Listen- und Direktmandate. Gleiches fordern gleichstellungsorientierte Frauen* und Männer* aus berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft aus allen Regionen Deutschland.
Fakt ist, dass in vielen europäischen Mitgliedsstaaten Paritätsregelungen bereits erfolgreich angewandt werden, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen und Slowenien. Diesen guten Beispielen ist zu folgen. Dem Deutschen Bundestag ist ein Paritätsgesetz vorzulegen. Mehr Frauen in den Bundestag - 50:50 ist das Ziel.
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.