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Europarat: Richtschnur für mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen beschlossen

Die von mir eingebrachte Resolution und der Bericht „Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen: ein demokratisches Anliegen“ sind vom Standing Committee der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am 10. März 2017 in Madrid angenommen worden. Ich freue mich sehr, dass damit wichtige Handlungsempfehlungen für ein inklusives Wahlrecht und für mehr politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen für die 47 Mitgliedstaaten - also auch für Deutschland - beschlossen wurden.

„Das gibt Rückenwind für die jetzt notwendige politische Diskussion auch in Deutschland.“, begrüßte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele, die Resolution und den Bericht.

Die Resolution und der Bericht in der deutschen Übersetzung sind hier als PDF zu finden.

Der Wortlaut der Resolution und des Berichts in englischer Sprache kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Eine kurze Präsentation in englischer Gebärdensprache ist auf der Webseite des Europarates zu finden.

In englischer Sprache ist auch eine Version in leichter Sprache produziert worden und ist hier als PDF zu finden (The easy to read version of PACE Resolution 2155 prepared by Ms Rawert on the political rights of persons with disabilities).

Entstehung des Berichts

Vielen von uns ist gar nicht bewusst, mit wie vielen Diskriminierungen Menschen mit Behinderungen in ihrem Leben konfrontiert sind. So sind allein in Deutschland über 81.000 Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ihre Wahlbeteiligung ist zudem weitaus niedriger als die des Bevölkerungsdurchschnitts - und warum? Weil wir als Gesellschaft nicht alle Barrieren ausräumen, die der vollständigen und gleichberechtigten Ausübung von politischer Partizipation entgegenstehen. Damit muss Schluss sein!

Als Mitglied der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates habe ich mich deswegen in den vergangenen 11/2 Jahren dieses Themas angenommen.

Im Vorfeld des Berichts habe ich im Mai 2016 ein Questionnaire/Fragebogen an alle Mitgliedsstaaten geschickt, um zu erfahren, wie die aktuelle Situation bezüglich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung in den einzelnen Mitgliedsstaaten aussieht. Auf den Fragebogen haben 42 Staaten geantwortet: Diese hohe Resonanz unterstreicht die überaus drängende Bedeutung der politischen Herausforderung Inklusion.

Im Unterausschuss für Behinderung und Inklusion wurde am 11. Oktober 2016 ein Hearing mit Alfredo Ferrante, Chairperson of the Ad Hoc Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CAHDPH), und Milan Šveřepa, Director of the NGO Inclusion Europe, durchgeführt.

Um weitere Informationen für den Bericht zu sammeln, habe ich einen Fact-Finding Visit nach Österreich unternommen, um dort mit Expert*innen der Europäischen Grundrechteagentur sowie mit Vertreter*innen von Politik, Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen zu diskutieren.

Wichtige Impulse erhielt ich auch auf der Konferenz “Our right to participate – promoting the participation of persons with disabilities in political and public life” in Helsinki, Finnland, die von der OSZE /ODIHR organisiert wurde.

In der Sitzung des Ausschusses Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung am 6. Dezember 2016 in Paris habe ich den Entwurf des Berichts vorgelegt und mit den Mitgliedern des Ausschusses diskutiert und hierbei weitere wertvolle Anregungen erhalten.

Viele Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) haben sich aktiv in die Debatte eingebracht und wichtige Impulse gegeben, die ich in den Bericht und in die Resolution aufnehmen konnte. Dafür mein ganz herzlicher Dank. Der Resolutionsentwurf und der Berichtsentwurf wurden am 24. Januar 2017 einstimmig vom Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung beschlossen.

Ich hoffe, dass die beschlossene Resolution und der Bericht wichtige Impulse leisten wird, um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu stärken und eine inklusive Gesellschaft mit gleichen Rechten für alle zu erreichen.

Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung für die fruchtbare Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Berichts bedanken. Und insbesondere möchte ich auch für die großartige Unterstützung durch das Ausschusssekretariat des Europarats, insbesondere von Elodie Fischer, Danke sagen.

Für ein inklusives Wahlrecht

Das Recht zu wählen und gewählt zu werden sind fundamentale Menschenrechte. Einschränkungen und Probleme bei der Teilhabe am politischen Leben sind für Menschen mit Behinderungen bedauerlicherweise in den meisten Mitgliedstaaten des Europarates zu konstatieren. Nicht alle Menschen mit Behinderungen können das aktive und passive Wahlrecht vollständig und gleichberechtigt ausüben. Die PACE ist daher genau der richtige Ort, sich damit zu beschäftigen.

Etwa 23 Prozent der Menschen in Europa haben eine Form von Behinderung - in den Parlamenten sind Abgeordnete mit einer Behinderung allerdings noch die absolute Ausnahme. Diese Gerechtigkeits- und Partizipationslücke ist ein wichtiges Ergebnis der Antworten auf meine Befragung aller Mitgliedsstaaten des Europarats.

In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie unter voller rechtlicher Betreuung stehen. Allein in Deutschland betrifft das über 81.000 Menschen. Dieser Zusammenhang widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die aber fast alle Mitgliedsstaaten ratifiziert haben.

In Österreich hingegen ist das Wahlrecht seit mehr als dreißig Jahren nicht mehr an die Rechts- und Handlungsfähigkeit gebunden. In dieser Hinsicht gilt das Land als Vorbild. Ich erfuhr auf meinem Fact-Finding-Visit in Wien, dass in der Praxis keine besonderen Schwierigkeiten auftreten. Meine Forderung ist daher: Das Wahlrecht sollte von der Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie der Betreuung in allen Angelegenheiten entkoppelt werden. Hier bewegt sich in einzelnen Mitgliedsstaaten bereits einiges in eine positive Richtung.

Ein wichtiger Punkt ist die Beendigung der kontinuierlichen Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen. Parteien bzw. „die Politik“ sollten viel häufiger gemeinsam mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, und Selbstvertretungsorganisation Sensibilisierungskampagnen für die Stärkung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen initiieren und durchführen.

Beim Wählen gehen sind die Barrieren für Menschen mit Behinderungen vielfältig:

Viele Wahllokale sind noch nicht barrierefrei. Es sollten mehr barrierefreie Wahllokale geschaffen werden, sowohl für Rollstuhlfahrende als auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder gehörlose Menschen. In der Resolution wird vorgeschlagen, dass in jedem Wahlkreis wenigstens ein Wahllokal völlig barrierefrei eingerichtet werden soll.

Eine sehr wichtige Rolle spielen die Parlamente. So sollten die Parlamentsgebäude barrierefrei werden, damit hier Abgeordnete mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können. Auch könnten Parlamentsdebatten und Informationen auf ihren Internetseiten in barrierefreien Formaten bereitstellen.

In der Resolution wird die neue Strategie des Europarates für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2017 bis 2023 begrüßt, die ehrgeizige Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderungen umfasst. Das zentrale behindertenpolitische Dokument des Europarates war in den Jahren 2006-2015 der Aktionsplan des Europarats zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa. Dieser wurde von der "Strategy on the Rights of Persons with Disabilities 2017 -2023" abgelöst. Die Fragestellungen im Zusammenhang mit der neuen Strategie bis 2023 werden im Comité Ad-Hoc Plan d'Action Handicap (CAHPAH) bzw. Ad hoc Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CAHDPH) behandelt. Dieser Ausschuss ist gleichzeitig auch das behindertenpolitische Koordinationsforum des Europarates.

Politische Parteien spielen eine entscheidende Rolle für die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Parteien können darauf achten, dass Veranstaltungen und Treffen in barrierefreien Räumen stattfinden. Unterstützend wirkt auch, wenn die Parteien und Fraktionen in den Parlamenten, Sprecher*innen für die Interessen für Menschen mit Behinderungen benennen. So ist es auch sehr positiv, wenn sich innerhalb der Parteien Menschen mit Behinderungen vernetzen können, um ihre Interessen besser zu vertreten. Die SPD geht mit der Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD“ nicht nur in Berlin mit gutem Beispiel voran.

Die Wahlkampagnen und das Wahlkampfmaterial der Parteien dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr ausschließen. Wahlkampfspots mit Untertiteln, die Übersetzung in Gebärdensprache oder Materialien in „leichter Sprache“ sind nur einige erforderliche Beispiele für eine gleichberechtigte politische Partizipation.

In der Resolution und im Bericht finden sich zahlreiche weitere konkrete Handlungsempfehlungen, um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. In meiner Ansprache auf dem Standing Committee am 10. März 2017 in Madrid habe ich die Mitglieder der PACE aufgerufen,  sich in ihren Ländern aktiv dafür einzusetzen, dass diese Handlungsempfehlungen vor Ort auch flächendeckend umgesetzt werden.

Bei der Umsetzung sind die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung ganz nach dem Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ zu beteiligen.

Ich hoffe, dass die Resolution und der Bericht zu einem wirkungsmächtigen Baustein für eine inklusive(re) Gesellschaft werden.

AnhangGröße
Res_2155_Rawert_PoliticalRightsOfPersonsWithDisabilities_EN.pdf164.55 KB
Europarat Resolution 2155 Bericht 14268 Mechthild Rawert deutsche Fassung.pdf554.79 KB
PREMS 138617 GBR 3014 Resolution APCE 2155 (2017) Facile a lire A4.pdf1.28 MB