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Gesundheit

Pflegeberufereformgesetz: Die Eckpunkte der Ausbildungsverordnung liegen vor

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben am 2. März 2016 gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetz“ veröffentlicht. Darin sind detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung, zur Praxisbegleitung und -anleitung, zu den Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zum berufsqualifizierenden Pflegestudium enthalten.

Auf der Basis der vorliegenden Eckpunkte wird in einem engen Dialog mit den Fachleuten der Pflege der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet. Beabsichtigt ist die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Nach Zeitplanung der Ministerien könnte der erste Ausbildungsjahrgang ab 2018 beginnen. Der Bundesrat hat den Bundestag aber jüngst aufgefordert, den Start um ein Jahr zu verschieben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung für Menschen jeden Alters zu machen. Abgeschafft wird das privat zu zahlende Schulgeld, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung.

„Generalistik jetzt“ - die parlamentarische Beratung der Reform der Pflegeausbildung im Bundestag beginnt

Voraussichtlich am 18. März 2016 findet die 1. Lesung des Pflegeberufereformgesetz im Deutschen Bundestag statt. Nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett am 13. Januar 2016 wurde der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe am 26. Februar im Bundesrat erstmalig debattiert. Schon Anfang März sollen Eckpunkte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu den wesentlichen Ausbildungsinhalten sowie Stundentafeln der praktischen Ausbildung vorgelegt werden. Gefordert wird auch die Vorlage einer Finanzierungsverordnung, da die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbundenen Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht spezifiziert genug ausgewiesen seien.

Präventionsgesetz: Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen

Die mit dem Präventionsgesetz  2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat nun erstmals bundeseinheitliche trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Gemeinsame Ziele sind nun „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“. Mit dieser Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen - angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen.

Reform der Pflegeberufe: Die Akzeptanz erhöhen

Heute berät der Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang über den zustimmungsbedürftige Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG, Bundesratsdrucksache 20/1/16). Von vielen Seiten werden richtigerweise die Bemühungen erhöht, die Akzeptanz des Gesetzesvorhabens in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die KritikerInnen und GegnerInnen machen derzeit das Umgekehrte.

Sowohl Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Karl-Josef Laumann (CDU) gehören zu den Unterstützern für die Generalistik. Der Pflegebeauftragte Laumann hatte sich am 17. Februar 2016 an alle „Verbände und Institutionen der Pflege“ unter dem Motto: „Pflegeberufereformgesetz - Generalistik jetzt!“ gewandt, um für die Pflegeberufsausbildung zu werben.

Am 25. Februar 2016 wurde der Aufruf „Generalistik jetzt!“ auf einer Pressekonferenz öffentlich vorgestellt. 41 Institutionen unterstützen bereits den Aufruf. Zeitgleich wurde die Webseite Generalistik-jetzt! freigeschaltet.

Bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen ist sichergestellt

Seit Jahren sprechen wir SozialdemokratInnen uns für eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen aus. Unser Einsatz war erfolgreich. Nach mehreren Dialogsitzungen mit VertreterInnen der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik, des Ministeriums und der Selbstverwaltung liegt nun ein tragfähiges Konzept vor, das sowohl die Versorgungsqualität der PatientInnen mit psychischen Erkrankungen deutlich verbessert als auch den Auftrag für ein neues Vergütungssystem in der stationären Psychiatrie erfüllt.

Am 18. Februar 2016 wurden die konsentierten Eckpunkte vorgestellt, die noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt werden sollen. Alle Forderungen aus dem Klausurbeschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 8.1.2016 sind erfüllt.

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