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Gesundheit

ENDLICH: Die Reform der Pflegeausbildung ist auf den Weg gebracht

Das Pflegeberufsgesetz kommt! Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stellten am 27. November 2015 ihren gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vor. Geschaffen wird ein neues Berufsbild. Angepackt wird endlich eine Herausforderung, die die Versorgung der heute rund 2,6 Millionen, die für 2030 geschätzten 3,9 Millionen, die bis 2060 geschätzten 4,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen sicherstellen hilft.

Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung verfolgt zwei Ziele: Einerseits soll der Pflegeberuf attraktiver und andererseits die Qualität der Pflege verbessert werden. Um dies zu erreichen, werden die bisherigen Ausbildungen im Pflegesektor zu einer einzigen beruflichen Pflegeausbildung mit dem einheitlichen Berufsabschluss „Pflegefachfrau/-mann“ zusammengefasst.

Welt-AIDS-Tag: Ein Mensch kann mit HIV leben - mit Diskriminierungen aber nicht

Seit ihrer Definition als Krankheit durch die WHO am 1. Dezember 1981 sind über 35 Millionen Menschen weltweit AIDS und deren Folgen zum Opfer gefallen. Nach ExpertInnenschätzungen leben weltweit 36,9 Millionen Menschen mit dem HI-Virus, ein Großteil davon in Afrika südlich der Sahara. Weltweit gibt es Fortschritte im Kampf gegen AIDS. Diese zeigen, dass sich Investitionen in Prävention und Behandlung auszahlen. Allerdings gibt es unter den 10- bis 19-Jährigen eine besorgniserregende Stagnation. Allein 2014 hätten sich rund 220.000 Jugendliche neu mit HIV infiziert, ein Drittel davon Mädchen. Dringend notwendig seien deshalb Präventionsmaßnahmen wie Aufklärung und Verhütungsangebote, die sich gezielt an diese Altersgruppe richteten. Noch immer gilt, dass AIDS trotz aller Fortschritte in Forschung und Therapie behandelbar aber nicht heilbar ist. In Deutschland leben rund 83.400 Menschen mit HIV oder AIDS.

Veranstaltung des DGB: Neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Pflege?! - Herausforderungen und Perspektiven

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Damit steigt auch der Fachkräftebedarf in der Pflege. Gegenwärtig sind rund 2,6 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Für 2030 prognostiziert das Statistische Bundesamt 3,4 Mio. Pflegebedürftige. Die Zahl der Singlehaushalte steigt und die Gesellschaft wird bunter. Diesen Herausforderungen begegnen wir auf bundespolitischer Ebene mit der größten Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995: den Pflegestärkungsgesetzen 1, 2 und 3, der Reform der Pflegezeit und Familienpflegezeit sowie der Pflegeberufereform. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 führen wir aktuell den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Neue Begutachtungsverfahren ein. Damit kommen wir endlich weg von eng definierten Verrichtungen und den ihnen zugeordneten Zeiteinheiten („Minutenpflege“). Wir definieren Pflegebedürftigkeit bedarfsgerechter und umfassender und gestalten so die Einstufung in fünf Pflegegrade und das entsprechende Leistungsrecht. Die bisherigen Nachteile für Menschen mit kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen werden durch die Reform aufgehoben. Dafür hat die SPD jahrelang gekämpft.

Der Prävention den Rücken stärken

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit, heißt es in der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten aller Menschen jeglicher Altersgruppen ist ein zentraler Bestandteil moderner Sozialpolitik. Für ein Präventionsgesetz hat die SPD viele Jahre gekämpft. Deswegen begrüße ich sehr, dass der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung endlich beschlossen hat. Wir SozialdemokratInnen wollen ungleiche Gesundheitschancen in unserer Gesellschaft verringern.

Korruption im Gesundheitswesen wird endlich strafbar

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen untergraben das Vertrauen der PatientInnen in die Integrität von Heilberufen und sie verteuern medizinische Leistungen! Ich begrüße den von Bundesjustizminister Heiko Maas am 13. November 2015 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht gelten. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

GesundheitspolitikerInnen der SPD-Bundestagsfraktion wollen diese Straflücke bereits seit 2010 schließen - es darf schließlich keinen Unterschied zwischen den Sektoren und zwischen den LeistungserbringerInnen geben. Wir wollen die ehrlichen LeistungserbringerInnen vor den Korrupten schützen. Die Person, die sich im Gesundheitswesen bestechen lässt oder versucht, andere zu bestechen, wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt oder gibt, muss in Zukunft mit bis zu drei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Diese drakonischen Strafen sind notwendig, damit PatientInnen sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht, weil Schmiergelder fließen.

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