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Gesundheit

Bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung im Alter

Die Gesundheit der Zielgruppe „65 plus“ steht im Mittelpunkt der 2013 durch engagierte Einzelpersonen gegründeten Arbeitsgemeinschaft GESUNDHEIT 65 PLUS. Sie alle waren während ihrer Erwerbstätigkeit im Gesundheitswesen tätig und wollen in diesem freien Arbeitszusammenhang weiter für Lösungen gesundheitsrelevanter Probleme älterer MitbürgerInnen eintreten. Die AG orientiert sich an der Versorgungsqualität. So wird der Dialog mit Betroffenen, LeistungserbringerInnen, der Politik und Wissenschaft gesucht- zum Beispiel am Parlamentarischen Nachmittag der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit 65 Plus am 11. November 2015 in der Parlamentarischen Gesellschaft.

E-Health Gesetz: Bessere und schnellere Versorgung durch elektronische Kommunikation - selbstbestimmt, wann und wie ich es möchte

Am 3. Dezember 2015 war es soweit: Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ wurde vom Deutschen Bundestag  in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz wird Anfang 2016 in Kraft treten. Wir führen damit zügig eine Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.

So erhöhen wir die Sicherheit, Transparenz und Qualität in der Gesundheitsversorgung. Wir unternehmen auch einen großen Schritt zu mehr Selbstbestimmung der PatientInnen.

Neuregelungen im Jahr 2016 im Bereich Gesundheit und Pflege

Pflege und Gesundheit hat 2015 im Deutschen Bundestag eine sehr große Rolle gespielt. Im Interesse aller BürgerInnen, der PatientInnen, Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen haben wir zahlreiche Gesetze im Politikfeld Gesundheit und Pflege beschlossen: das Krankenhausstrukturgesetz, das zweite Pflegestärkungsgesetz, das Hospizgesetz. Fakt ist, dass in jedem Gesetz sehr viel Pflege drin ist. Wichtige Änderungen sind bereits in den letzten Wochen in Kraft getreten, tun dieses zum 1. Januar 2016 oder bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates. Nachfolgend ein Überblick:

Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention – Jetzt mitmachen und bis zum 15. Januar 2016 bewerben!

Gesucht werden innovative Aktivitäten der Suchtprävention, die ein gutes Beispiel für Kommunen bundesweit sein können. Am 7. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention können Kommunen teilnehmen, die mit ihren Projekten zur kommunalen Suchtprävention Vorbildliches leisten. Sie haben die Chance sich für ihr Engagement auszeichnen zu lassen. Der Bundeswettbewerb steht dieses Jahr unter dem Motto „Innovative Suchtprävention vor Ort".

Mitmachen lohnt sich: Zum Wettbewerb können Projekte aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit auf kommunaler Ebene eingereicht werden, die sich bereits bewährt haben oder aktuell in Umsetzung sind: Beispielsweise erfolgreiche Maßnahmen im Bereich Alkoholprävention, Tabakprävention oder Prävention des illegalen Drogenkonsums. Aber auch Projekte zur Prävention stoffungebundener Süchte - wie Glücksspiel- oder Internetsucht.

Gleichberechtigte Teilhabe bei Gesundheit und Pflege

Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Einwanderungsgeschichte. Gesundheit ist ein hohes Gut und eine angemessene kultursensible gesundheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht. Alle gesellschaftlichen Institutionen müssen sich daher interkulturell öffnen. Obwohl unser Gesundheits- und Pflegewesen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für alle - egal welcher Herkunft – sicherstellen soll, profitieren nicht alle gleichermaßen: Menschen mit Einwanderungsgeschichte nehmen seltener ihnen zustehende Gesundheits- und Pflegeleistungen in Anspruch und auch bei der gesundheitlichen Versorgung gibt es Defizite. Kulturelle und kommunikative Barrieren führen zu vielfacher Über-, Unter- oder Fehlversorgung, bewirken in der Folge einen erhöhten Verlust an Lebensqualität und erhöhte Kosten bei Therapie und Pflege.

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