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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Mündliche Befragung der Bundesregierung im Rahmen der Fragestunde vom 12.12.07 im Plenum

Mündliche Fragen 32 und 33
Mechthild Rawert (SPD): Initiativen der Bundesregierung zur Verhinderung des Walfangs durch die japanische Walfangflotte; konkrete Maßnahmen zur Verhinderung des Aussterbens von Finn- und Buckelwalen

Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 32 der Kollegin Mechthild Rawert auf:

Was hat die Bundesregierung seit dem Auslaufen der Walfangflotte Japans am 18. November 2007 unternommen, um die japanische Regierung von ihrem Vorhaben abzubringen, bis zu 935 Zwergwale, 50 Finnwale und 50 Buckelwale in dieser Saison unter dem Deckmantel des „wissenschaftlichen Walfanges“ zu töten?

Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes


Zur morgigen Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes erklärt Mechthild Rawert:


Der Deutsche Bundestag wird die Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes beschließen. Ich werde dieser Änderung zustimmen. Auch der konsequenten Hartnäckigkeit der SPD- Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass die Unions- Fraktionen endlich ihren Widerstand zur Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgeben mussten.


Die Regierungsfraktionen schaffen mit der Neuänderung die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass der von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelte Tarifvertrag ins Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt wird. In dem Tarifvertrag sind Lohnuntergrenzen für BriefzustellerInnen von acht Euro bis 9,80 Euro brutto festgelegt.

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