Zustimmung zum Beitrittsvertrag als Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (EU) zugestimmt (Drucksache 16/2293).
529 Abgeordnete votierten mit Ja, 12 mit Nein, 10 enthielten sich ihrer Stimme. Für den Beitritt haben die EU- Mitgliedsstaaten am 25. April 2005 einen Vertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien geschlossen. Erst wenn alle 25 Mitglieder der EU und die beiden Länder den Beitrittsvertrag ratifiziert haben, kann er in Kraft treten. Eine Zustimmung Deutschlands zum Beitrittsvertrag muss als Gesetz vom Parlament verabschiedet werden. Das sieht Artikel 59 des Grundgesetzes vor.
Am 26. Oktober 2006 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (16/1935, 16/3162 im Bundestag beschlossen.
Der Verbraucherschutz ist der Gewinner der Neuregelung. Durch die Neuregelung schaffen wir mehr Transparenz für die Verbraucher auf dem bisher weitestgehend unübersichtlichen Vermittlermarkt.
Gleichzeitig profitiert von der Neuregelung auch die Versicherungswirtschaft. Da "schwarze Schafe" in diesem Bereich auf Grund der Neuregelung zukünftig keine Chance mehr haben, steigt das Ansehen der gesamten Branche und damit das Vertrauen der Verbraucher. Die Versicherungswirtschaft wird durch das Gesetz für den europäischen Markt fit gemacht, wir vereinfachen grenzüberschreitende Vermittlungen und helfen unseren Unternehmen, neue Märkte zu erschließen.