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Gesundheit

Die Pflege kommt voran - Pflege gehört in die Mitte der Gesellschaft

Das Thema Pflege ist hochaktuell und es geht jede und jeden an. Die parlamentarischen Beratungen zum 1. Pflegestärkungsgesetz laufen. Am 24. September findet eine große Anhörung dazu im Deutschen Bundestag statt. Beschlossen werden soll es am 16./17. Oktober.

Gemeinsam mit meiner Kollegin Cansel Kiziltepe, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, hatte ich zum 16. September 2014 zur Fraktion vor Ort- Veranstaltung „Pflege ist Zukunft. Pflege kommt voran.“ eingeladen. Unsere Absicht: Reden über die Pflegereform, diskutieren über die hauptberufliche und ehrenamtliche Arbeit in der Pflege. Die Teilnahme so vieler VertreterInnen von Pflegeverbänden, Pflegefachkräfte, in der Pflege engagierte BürgerInnen, Pflegebedürftige und BewohnerInnen der Tertianum Seniorenresidenz hat mich sehr gefreut. Denn so kamen in der Diskussion sehr viele und sehr vielschichtige Aspekte rund um die Pflege zur Sprache. Das Atrium des Tertianum bot hierfür auch eine wunderbare Umgebung. Dafür möchte ich der Direktorin Franziska Rahmel herzlich.

MDK im Dialog mit der Gesundheitspolitik

So wie die Politik geraten auch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) häufig ins Visier der Medien. Doch geschieht dieses immer zu Recht? Das war nur eine der Fragen des Dialogs zwischen MDK-VertreterInnen und mir als Mitglied des Gesundheitsausschusses. Über die Weiterentwicklung des MDK diskutierten am 17. September 2014 Vertreterinnen und Vertreter der Ersatzkassen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung mit mir als Gesundheitspolitik-Vertreterin in der Berliner vdek-Verbandszentrale.

Einige Medien stürzen sich nur zu gerne auf vermeintliche oder tatsächliche Einzelfallskandale. Jedem Vorwurf muss selbstverständlich nachgegangen werden. Häufig treten dabei die tatsächlichen Aufgaben des MDK in den Hintergrund. Wie überall gilt auch hier: Noch besser geht immer.

Bundesvorstand AG 60 plus: Reform der Sozialen Pflegeversicherung

Pflegebedürftig zu sein, heißt nicht, alt zu sein und alt zu sein, heißt nicht, pflegebedürftig zu sein. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, der Vielfalt unterschiedlicher Bedarfe und Bedürfnisse in der Pflege gerecht zu werden. Ein Anliegen, welches ich auch im Zuge der Reform der Sozialen Pflegeversicherung (erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz) immer wieder vertrete. Über die Einladung und die Gelegenheit, mit dem Bundesvorstand der AG 60 plus am 29. Juli über dieses und weitere Themen im Bereich Pflege zu sprechen, habe ich mich sehr gefreut. 

Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen – wie geht es weiter?

Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig  –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.

Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).

Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen – wie geht es weiter?
Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig  –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).
1992 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Fristenlösung mit Beratungspflicht verabschiedet und damit im wiedervereinigten Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die den Rechtskonflikt zwischen der Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper und dem Lebensschutz des Embryos zwar nicht auflösen kann, schwangeren Frauen jedoch die Entscheidung überantwortet. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 wurde die Regelung gekippt und der Deutsche Bundestag hat 1995 das „Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz“ verabschiedet, das heute noch gilt. Nach den damaligen gesellschaftlichen Debatten und im Verlauf der Jahre hat sich die bestehende Regelung tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.
Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD über die Rezeptfreiheit der „Pille danach“. Dabei handelt es sich um eine Verhütungsmethode, bei der nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital) eine Pille eingenommen wird, die das Entstehen einer ungewollten Schwangerschaft verhindert. In den meisten Ländern der EU ist die Pille rezeptfrei erhältlich. Studien bestätigen, dass die „Pille danach“ nebenwirkungsarm ist und keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Eine bestehende Schwangerschaft wird durch die Pille nicht gefährdet. Die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wäre ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung. 

Pille danach: „Gewichts“argument des Berufsverband der Frauenärzte entkräftet

In den meisten europäischen Ländern und weltweit in mindestens 80 Ländern können Frauen und Mädchen in einer Notfallsituation  die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten. So können sie frühzeitig und unkompliziert die „Pille danach“ einnehmen und damit das Risiko von Verzögerungen durch Arztbesuche vermeiden. 
Den AblehnerInnen der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und einer Beratung durch die ApothekerInnen gehen immer mehr die sachlichen Gründe aus. Immer stärker wird der Eindruck, dass es in einem hohen Maße um Ideologie und Pekuniäres handelt.
 
den meisten europäischen Ländern und weltweit in mindestens 80 Ländern können Frauen und Mädchen in einer Notfallsituation  die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten. So können sie frühzeitig und unkompliziert die „Pille danach“ einnehmen und damit das Risiko von Verzögerungen durch Arztbesuche vermeiden. 
Den AblehnerInnen der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und einer Beratung durch die ApothekerInnen gehen immer mehr die sachlichen Gründe aus. Immer stärker wird der Eindruck, dass es in einem hohen Maße um Ideologie und Pekuniäres handelt.  
Das Thema bewegt den Deutschen Bundestag, seitdem ich 2012 zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten“ LINK http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711039.pdf gestellt habe. Am 2. Juli 2014 hat der Gesundheitsausschuss erneut eine öffentliche Anhörung LINK http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_gesundheit/283296 zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ durchgeführt. 
Gewicht der Frauen entscheidend für die Wirkung der „Pille danach“?
In der Anhörung wurde seitens des Vertreters des Berufsverband der Frauenärzte darauf verwiesen, dass die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ “gefährlich“ sei. Dr. Christian Albring argumentierte unter anderem mit dem Gewicht der Frauen. „Gefährlich ist Levonorgestrel auch, weil es nicht für alle Frauen verfügbar oder anwendbar ist. Es gibt Berichte aus der Wissenschat und diese sagen sehr eindeutig - die European Medicines Agency (EMA) in London überprüft das gerade -, dass die Wirksamkeit von Levonorgestrel ab einem Gewicht von 75 Kilogramm nicht mehr gegeben ist. Und das betrifft in Deutschland 34 Prozent, also ein Drittel aller Frauen zwischen 18 und 45 Jahren.“
Die Mitglieder und Vertreter des Berufsverbandes der Frauenärzte können beruhigt sein - ihr Argument gegen die Rezeptfreiheit der Pille danach wurde endgültig widerlegt. 
Auf die Wirksamkeit der Pille danach für alle Frauen und ihre Ungefährlichkeit für die Gesundheit der Frauen haben in der Anhörung viele Expertinnen, u.a.  Prof. Daphne Hahn, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbandes, oder auch Dr. Julia Bartley, Charité Centrum für Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin, sachkundig begründet. Dr. Christoph Baumgärtel von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erklärte, „dass die Freistellung in Österreich eine Erfolgsgeschichte ist. Die Befürchtungen, die wir hatten, haben sich nicht bewahrheitet. Es ist weder ein sorgloserer Umgang mit der Pille danach zu verzeichnen, noch traten besorgniserregende Nebenwirkungen auf.“. 
“Pille danach” ist ein geeignetes Notfallkontrazeptiva für alle Frauen - unabhängig vom Gewicht!
Das Prüfverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur ist mittlerweile abgeschlossen. Die EMA macht deutlich: Der Wirkstoff Levonorgestrel ist unabhängig vom Körpergewicht als Notfallkontrazeptiva geeignet. Ein höheres Körpergewicht oder ein höherer Body-Mass-Index (BMI) führt zu keiner verringerten Wirksamkeit der in Europa zugelassenen „Pille danach“-Präparate. 
Der Humanarzneimittelausschuss der EMA bestätigt somit die BefürworterInnen der Rezeptfreigabe der „Pille danach“: Die „Pille danach“ kann von Frauen unabhängig von ihrem Gewicht oder BMI angewendet werden. Frühere Informationen, wonach Levonorgestrel-haltige Notfallverhütungen ab 75 kg Körpergewicht schlechter und ab 80 kg Körpergewicht nicht mehr wirksam gewesen wären, sind nicht mehr gültig. Entsprechende Informationen sind zu ändern. 
Diese Neubewertung kann sowohl auf der Website LINK    http://www.basg.gv.at/news-center/news/sicherheitsinformationen-details/article/neubewertung-in-hinblick-auf-hoeheres-koerpergewicht-oder-bmi-abgeschlossen/ des österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen,  AGES Medizinmarktaufsicht, als auch auf der Website              LINK       http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/R...   des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einer selbständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, nachgelesen werden. Das BfArM ist für Arzneimittel- und damit für die PatientInnensicherheit in Deutschland in Deutschland zuständig und befürwortet die Freigabe der „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis. Das hatte Walter Schwerdtfeger, BfArM-Präsident, im Gesundheitsausschuss LINK  https://www.bundestag.de/presse/hib/2014_03/02/262740 des Bundestages im März dieses Jahres sehr deutlich gemacht. Es gibt keine medizinischen Argumente, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprechen. 
Jetzt ist das Gesundheitsministerium am Zug
Für Frauen und Mädchen bedeutet Levonorgestrel mehr Freiheit, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Mögliche Risiken oder Nachteile sind gut untersucht und gering. Die Vorteile überwiegen ganz klar. Deswegen setze ich mich weiterhin für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und eine Beratungspflicht durch die ApothekerInnen ein.
Es bleibt abzuwarten, ob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Verordnung erlässt. 
Das Thema bewegt den Deutschen Bundestag, seitdem ich 2012 zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten“ gestellt habe. Am 2. Juli 2014 hat der Gesundheitsausschuss erneut eine öffentliche Anhörung zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ durchgeführt.
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