Zum 1. Januar 2015 werden sowohl das verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 1 als auch das vom Kabinett vorgelegte „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft treten. Das Pflegestärkungsgesetz 2 mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem damit verbundenen gleichberechtigten Anspruch von Leistungen für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Einschränkungen sowie das Pflegeberufegesetz stehen für 2015 an.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, für eine gute pflegerische Versorgung und gute Beschäftigungsbedingungen in der Pflege ein. Unter dem Motto „Wie weiter in der Pflege? - Eine Standortbestimmung zur geplanten Reform der Pflegeversicherung“ beschäftigten sich daher am 29. Oktober 2014 ExpertInnen des DGB und aus der Politik sowie PraktikerInnen mit der Frage „Was haben die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege zu erwarten?“.