Viel ist in der letzten Zeit vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren für die Pflege die Rede. Ich werde häufig gefragt: Was ist damit gemeint und welche Konsequenzen sind mit den Änderungen ab wann für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?
Definition Pflegebedürftigkeit jetzt
Derzeit gelten nach Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Menschen dann als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung im erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Die auf der Grundlage des SGB XI bewilligten unterstützenden Hilfeleistungen beziehen sich bisher aber fast ausschließlich auf den Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung für die Dauer von mindestens sechs Monaten.
Wie können wir gemeinsam eine gute Lebensqualität, ein selbstbestimmtes Leben und die gesellschaftliche Teilhabe für Pflegebedürftige sichern? Darüber tauschten sich am 8. Oktober 2014 ExpertInnen im Rahmen eines Gesprächs des Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) zum Thema „Reha vor und bei Pflege: Ziele-Wege-Ergebnisse“ aus.
Der erste Teil der Veranstaltung beschäftigte sich mit der Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Prüfung des Rehabilitationsbedarfs. Ein Evaluationsprojekt sollte Aufklärung bringen, ob die politischen Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass die Empfehlung für eine Rehabilitation nach einem Pflegegutachten lediglich bei einem Prozent der Fälle liegt. Die gute Nachricht zuerst: Die politischen Rahmenbedingungen sind gegeben. Es mangelt überwiegend an der praktischen Umsetzung.
Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Mechthild Rawert, MdB der SPD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/1798, 18/2379 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG):
Ich stimme mit meiner SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung und gegen die Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages beschäftigte sich am 8. Oktober 2014 mit der wichtigen Herausforderung der Bekämpfung der Ebola-Epidemie. Beschlossen wurde der Entschließungsantrag der Großen Koalition „Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie“, der am Freitag, 17. Oktober im Plenum diskutiert wird. Für weitere Erläuterungen war Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe eingeladen worden.
Der UN-Sicherheitsrat hat die Epidemie als „Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit“ eingestuft. Ich teile diese Haltung. Wir wissen, dass die Krise in den Ebola-Krisenstaaten Guinea, Liberia und Sierra Leone in Westafrika am stärksten ist - wir sind gefordert. Neben den gesundheitlichen Aspekten birgt die Epidemie auch schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen für die Region, die in ihrer Dimension derzeit noch nicht ansatzweise absehbar sind. Das UN-Welternährungsprogramm warnt vor einer Lebensmittelkrise für rund 1,3 Millionen Menschen. Ich bin allen vor Ort arbeitenden Menschen, Einheimischen, aber auch den aus dem Ausland kommenden Fachkräften wie zum Beispiel denen der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ für ihren unermüdlichen Einsatz für die Rettung von Menschenleben dankbar.