Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. In der älter werdenden Gesellschaft steht der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und wünschen sich so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.
Das Pflegestärkungsgesetz 1 (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches) beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige, stärkt die häusliche Pflege, verbessert die Betreuung in der stationären Pflege und die Situation von Menschen, die in der Pflege arbeiten.
Es bildet die erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung. Wir setzen damit wichtige Ziele aus unserem Koalitionsvertrag um.
Am Freitag, dem 17. Oktober, berät und beschließt der Deutsche Bundestag das Pflegestärkungsgesetz 1 in 2./3. Lesung. Es wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten.