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Migration und Integration

Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland – Wir müssen gegen Diskriminierung ankämpfen

Es ist noch viel zu tun: „Wie Integration gelingen kann, ist heute eine der größten Herausforderungen der Politik“, sagte Aydan Özoguz (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Sie stellte am 9. Dezember 2016 ihren „11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland (Dezember 2016)“ vor. Auf 737 Seiten wird hier die Situation von Migrant*innen und Geflüchteten in Deutschland für den zweijährigen Berichtszeitraum bis Juli 2016 dargestellt. Im Vordergrund stehen die Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland.

Letztlich geht es um die Teilhabe aller! Denn Integration ist kein Sonderformat für 17,1 Millionen Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten, rund die Hälfte von ihnen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wie es dem Fünftel der Menschen in Deutschland geht, hat Auswirkungen auf alle 82 Millionen Menschen, die in unserem Land leben. Ein Einwanderungsland muss im eigenen Interesse allen Menschen im Land - egal welcher Herkunft - gleiche Chancen auf Teilhabe geben: in der Schule, bei der Ausbildung, am Arbeitsmarkt oder im Gesundheitswesen. Darum geht es im 21. Jahrhundert!

Der Doppelpass bleibt! Wir stehen bei der Bundestagswahl 2017 dafür ein!

 Die Abschaffung des Doppelpasses hat die CDU auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Essen Anfang Dezember beschlossen. Ich finde: ein schlimmer Beschluss für Menschen mit Wurzeln in verschiedenen Ländern und auch ein schlimmer Beschluss für den sozialen Frieden und die Chancengleichheit in unserer Demokratie! Ein solcher Rückschritt der rechtlichen Situation ist mit der SPD nicht zu machen. Für viele Menschen sind die zwei Staatsbürgerschaften fester Bestandteil ihrer Identität.

SPD-Vorschlag für ein Einwanderungsgesetz - Für ein offenes und tolerantes Deutschland

Unser vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren. Das wollen wir durch die weitere Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, die Qualifizierung junger Menschen ohne Berufsausbildung sowie durch Aus- und Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen und Erwerbsloser erreichen. Darüber hinaus wollen wir die hier lebenden Zugewanderten besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Wir wollen uns um die AbsolventInnen deutscher Auslandsschulen bemühen und um qualifizierte Personen, die in Deutschland einen Hochschulabschluss gemacht haben.

Doch alle diese Bemühungen werden nicht ausreichen, um genügend neue Fachkräfte zu mobilisieren. Deutschland ist langfristig auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.

Großimam al-Tayyeb: Der Islam ist eine friedliche Religion

Es war ein ungewöhnlicher Besuch im Großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes: Auf Einladung von Prof. Dr. Norbert Lammert, Bundestagspräsident, sprach Prof. Dr. Ahmad Mohammad al-Tayyeb am 15. März 2016 zu Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Religionsgemeinschaften und Botschaften. Der Großimam der ägyptischen Kairoer al-Azhar-Universität ist einer der höchsten Autoritäten des sunnitischen Islam. Das Angebot zur Nachfrage im Anschluss an seine Rede zum „Friedenspotenzial des Islams“ wurde von den Abgeordneten intensiv wahrgenommen.

Scheich Ahmad Mohammad al-Tayeb hatte selbst darum gebeten, während seines Deutschlandaufenthalts vor den deutschen Abgeordneten sprechen zu dürfen. Er wolle persönlich eine globale Friedensbotschaft überbringen und um Gerechtigkeit für den Islam bitten. Der Islam sei eine Religion der Toleranz  und der Barmherzigkeit. Er habe nichts zu tun mit der muslimischen Minderheit, die Terror im Namen Allahs verbreiten.

Persönliche Erklärung zum Asylpaket II

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ am 25.2.2016

Als Mitglied des den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ mitberatenden Gesundheitsausschusses nehme ich aus gesundheitspolitischer Sicht Stellung zum obigen Gesetzentwurf. Ich stimme mit nein.

Der vorliegende Gesetzentwurf erfährt aus gesundheitspolitischer Sicht erhebliche Kritik von Seiten der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und der Diakonie Deutschland. Er enthält erhebliche qualitative und zeitliche Einschränkungen bei der Glaubhaftmachung krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse (unverzügliche Vorlage der Bescheinigung allein von approbierten ÄrztInnen) und beim Zugang zur medizinischen Versorgung im Zielstaat.

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