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Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts

Am 26. Oktober 2006 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (16/1935, 16/3162 im Bundestag beschlossen.

Der Verbraucherschutz ist der Gewinner der Neuregelung. Durch die Neuregelung schaffen wir mehr Transparenz für die Verbraucher auf dem bisher weitestgehend unübersichtlichen Vermittlermarkt.

Gleichzeitig profitiert von der Neuregelung auch die Versicherungswirtschaft. Da "schwarze Schafe" in diesem Bereich auf Grund der Neuregelung zukünftig keine Chance mehr haben, steigt das Ansehen der gesamten Branche und damit das Vertrauen der Verbraucher. Die Versicherungswirtschaft wird durch das Gesetz für den europäischen Markt fit gemacht, wir vereinfachen grenzüberschreitende Vermittlungen und helfen unseren Unternehmen, neue Märkte zu erschließen.

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