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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Strafrechtliche Stigmatisierung bei Schwangerschaftskonflikten verhindern - Reproduktive Selbstbestimmung stärken – Recht auf ungestörten Zugang zu Informationen gewährleisten

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen stark. Wir wollen verhindern, dass Frauen, die unter Konflikten wegen ihrer Schwangerschaft leiden, noch zusätzlich durch eine strafrechtliche Stigmatisierung belastet werden. Zudem haben die Frauen ein Recht auf eine ungestörte Beratung.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Informationen. Neben der Abschaffung des § 219a StGB, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, braucht es eine Regelung, welche die sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Praxen verhindert. Des Weiteren fordern wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Lesen Sie alle Forderungen hier in unserem Positionspapier nach.

110. Internationaler Frauentag 2021: Mit der SPD mehr Speed für Gleichstellung JETZT

An diesem 110. Internationalen Frauentag wollen wir bereits erzielte Gleichstellungserfolge als auch notwendige weitere Kämpfe zur Geschlechtergerechtigkeit sichtbar machen. Vor allem müssen wir die - in der Corona-Pandemie wie unter einem Brennglas deutlichen - noch immer bestehenden Ungleichheitsverhältnisse zwischen den Geschlechtern in nahezu allen gesellschaftspolitischen Bereichen in Angriff nehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert konsequentes Equal Care und Equal Pay, fordert Parität in der Politik und kämpft für mehr Frauen in den Spitzenposten der Wirtschaft. Gleichstellung muss gerade auch in Zeiten der Pandemie Leitgedanke sein.

Moria evakuieren – Forderungen der AG Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion

Moria brennt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer solchen Katastrophe in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln kommt. Als Arbeitsgemeinschaft Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion fordern wir eine unmittelbare Evakuierung von Moria.

Bundesinnenminister Seehofer und die CDU/CSU müssen endlich zulassen, dass aufnahmebereite Bundesländer, Städte und Gemeinden sofort helfen können. Und wir brauchen endlich ein humanes und solidarisches Asylsystem in Europa, damit sich die schrecklichen Geschehnisse in Moria und anderswo nicht wiederholen.
Unsere Forderungen:

Inklusion darf nicht zum Kollateralschaden der Coronakrise werden



Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm 

https://www.spd.de/aktuelles/unser-konjunkturprogramm/paket/

mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen ehr die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2437/PM%20Zukunftsprogramm%20f%C3%BCr%20Krankenh%C3%A4user%20muss%20Barrierefreiheit%20und%20Bedarfe%20behinderter%20Menschen%20ber%C3%BCcksichtigen.pdf


fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden. Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Frauen-Gleichstellungstag: Mehr Frauen in die Parlamente und mehr Frauen in Führungspositionen!

 

Frauen-Gleichstellungstag
Der 26. August ist der Frauen-Gleichstellungstag. Erinnert wird an die Ergänzung des 19. Verfassungszusatzes zum Frauenwahlrecht in die US-Verfassung vor 100 Jahren. Auch heute sind die erstrittenen Frauenrechte und Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen überall mehr denn je verteidigt werden. Nächste Schritte: Mehr Frauen in die Parlamente und mehr Frauen in Führungspositionen!
Diesen Tag nutzt das Team Rawert zur Sichtbarmachung von Ungerechtigkeit: Auch 71 Jahre nach der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2) haben Frauen und Männer immer noch nicht die tatsächlich gleichen Chancen auf eine gleichberechtigte Partizipation und Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. 
Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen in Deutschland strukturell häufig von Benachteiligung betroffen: Im Durchschnitt verdienen Frauen im Schnitt mehr als 20 Prozent weniger Lohn als Männer. Diese Lohnlücke wird Gender Pay Gap genannt. Ein Grund dafür ist die Berufswahl. Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, sind im Durchschnitt schlechter bezahlt als die von Männern dominierten Berufe. Dies ist ein gesellschaftspolitischer Skandal. Lohnungleichheit wiederum führt oft dazu, dass Familien sich dafür entscheiden, dass die Frau mehr Zeit in die unbezahlte Sorgearbeit wie Kinderbetreuung und Pflege investiert und der Mann einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht. Außerdem sind Frauen häufiger in atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeit- und Leiharbeit angestellt. Eine Arbeitszeitunterbrechung, u.a. wegen der Geburt eines Kindes und der anschließenden Elternzeit erschwert Frauen zusätzlich den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Hier braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen für partnerschaftliche Erwerbs- und Sorgemodelle für beide.
Mehr Partizipation und Parität - auch in den Parlamenten
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind in der Politik Frauen deutlich seltener vertreten als Männer - sowohl in den Parteien als Orte der politischen Willensbildung als auch in den Parlamenten auf jeder föderalen Ebene. So liegt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag aktuell bei nur 31 Prozent und ist damit sogar rückläufig. Frauen sind auch viel seltener in Führungspositionen zu finden, was zumeist an den „Mann“dominierten Rollenstereotypen liegt. 
Im Koalitionsausschuss am 25. August scheiterte eine umfassende Wahlrechtsreform bereits für 2021 am Widerstand der CDU/CSU. Von mehr Parität JETZT im Parlament also keine Spur. Wir Sozialdemokrat*innen wollen mit einer wirksamen Wahlrechtsreform nicht nur eine massive, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährdende Vergrößerung des Deutschen Bundestages verhindern. Bereits für 2021 konnten wir erreichen, dass die Entscheidung der Wähler*innen nicht verfälscht wird, die wichtige Zweitstimme also ihre Bedeutung behält. Erreichen konnten wir auch, dass noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt wird, die für die Zeit ab 2025 Lösungen erarbeiten sollen, u.a. zu Fragen der Parität, des Wahlalters ab 16, der Dauer der Legislatur, etc. Ich erwarte, dass die Besetzung dieser Kommission paritätisch erfolgt.
Gender Gaps beseitigen
Als Sozialdemokrat*innen setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der Menschen jeden Geschlechts gleichgestellt sind. Denn nur so können wir eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft sein. Als konkrete Maßnahmen zur Angleichung der Verwirklichungschancen einer jeden einzelnen Person fordern wir deshalb die Einführung einer verbindlichen Quote für Frauen in Führungspositionen, die Verbesserung der Aufstiegschancen für Frauen im Erwerbsleben und eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer. Wir fordern auch die gesellschaftliche Neubewertung der sogenannten SAHGE-Berufe. 
Wir wollen die Gaps zwischen den Geschlechtern endlich beseitigen: den Gender Care Gap, den Gender Time Gap, den Gender Pay Gap oder den Gender Pension Gap. Erst dann haben wir Geschlechterdemokratie und Geschlechtergerechtigkeit.

Der 26. August ist der Frauen-Gleichstellungstag. Erinnert wird an die Ergänzung des 19. Verfassungszusatzes zum Frauenwahlrecht in die US-Verfassung vor 100 Jahren. Auch heute sind die erstrittenen Frauenrechte und Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen überall mehr denn je verteidigt werden. Nächste Schritte: Mehr Frauen in die Parlamente und mehr Frauen in Führungspositionen!

Diesen Tag nutzt das Team Rawert zur Sichtbarmachung von Ungerechtigkeit: Auch 71 Jahre nach der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2) haben Frauen und Männer immer noch nicht die tatsächlich gleichen Chancen auf eine gleichberechtigte Partizipation und Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.

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