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Das neue Verbraucherinformationsgesetz: Hintergründe und Erläuterungen

Der Bundesrat hat am 22. September dem Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für mehr Transparenz und Sicherheit von VerbraucherInnen. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29. Juni beschlossen. Nun kann es am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht nur weiße Salbe ist, sondern auch der Verbrauchersicherheit dient, ist der SPD- Bundestagsfraktion zu verdanken. Sie konnte gegenüber der CDU/ CSU durchsetzen, dass die vorgesehene „Kann- Regelung“ in eine „Soll- Regelung“ verschärft und damit eine Auskunftspflicht der Behörden festgeschrieben wurde. Angesichts der jüngsten Gammelfleischskandale wird die Notwendigkeit einer solchen Regelung einmal mehr deutlich.

Schutz vor Gammelfleisch

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