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Stärkung der Rechte von Bahnkunden

Am 29. Januar hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in 1. Lesung beraten.

Der Gesetzentwurf soll die europäische Verordnung vorzeitig in nationales Recht umsetzen. Durch das Gesetz werden europaweit Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen künftig deutlich mehr Rechte erhalten. Das Gesetz sieht Ansprüche auf Entschädigungen vor, die u.a. nach der Dauer der Verspätung gestaffelt werden. Weiterhin soll z. B. geregelt werden, dass das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten muss, wenn deshalb für den Fahrgast eine Übernachtung erforderlich wird.

Versorgungsausgleich bei Scheidung soll gerechter werden

Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. "Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden", heißt es im Gesetztesentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (16/10144). In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (interne Teilung).

Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. "Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten", heißt es in dem Entwurf.
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