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Schwarz-Gelb gewährt keinen Rechtsanspruch auf Pflegezeit

Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb wurde am 20. Oktober im Deutschen Bundestag der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in 2./3. Lesung beschlossen. Kein guter Tag für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Deshalb haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen eigenen  Entschließungsantrag (siehe im Anhang, Drucksache 17/7390) eingebracht. Wir sind der Meinung, dass dieses Familienpflegezeitgesetz in wichtigen Punkten hinter bereits heute geltende arbeitsrechtliche Regelungen zurückfällt. Es ist nicht geeignet, die Situation von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Wir kritisieren am Familienpflegezeitgesetz:

-          Die Freistellung bei der Pflege erfolgt auf freiwilliger Basis, also individuell über die Arbeitsverträge zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Nicht vorgesehen ist ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit; alles ist vom guten Willen der Arbeitgeber abhängig. Es braucht kein neues Gesetz, wenn nicht die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und die sie pflegen Wollenden im Mittelpunkt stehen.

-          Für die zwei Jahre mit reduzierter Arbeitszeit soll eine teilweise Gehaltsaufstockung gezahlt und anschließend für die gleiche Dauer dann an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Für ArbeitnehmerInnen - wenn es gut geht - ein finanzielles Nullsummenspiel. Staatliche Unterstützung bei der schweren Aufgabe Pflege fehlt hier ganz.

-          Vor der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit muss zwingend zu Gunsten des Arbeitgebers eine private Versicherung durch die/den Beschäftigte/n für das Ausfallrisiko, das durch ihren eigenen Tod oder ihre Berufsunfähigkeit entstehen könnte, abgeschlossen werden. Während Arbeitgeber schon anderweitig rückversichert sind, stellt diese Zwangsversicherung eine einseitige Belastung für die ArbeitnehmerInnen, gerade für die vielen mit kleinem Einkommen und für die in Teilzeit, dar. Sie tragen somit alleine die Lasten.

-          Zur Verbesserung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, aber auch zur Vermeidung einer „Pflegefalle“ für Frauen, sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen.

SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung von Lohnersatzleistungen für Pflegepersonen

Wir fordern die Bundesregierung stattdessen zur Weiterentwicklung des am 01. Juli 2008 unter der Ägide von Ulla Schmidt (SPD) in der Großen Koalition in Kraft getretenen Gesetzes über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) auf. Schon damals hatten wir beabsichtigt, den neu eingeführten Rechtsanspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen ähnlich wie beim Kinderkrankengeld einzuführen. Ebenso als Lohnersatzleistung soll eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten ausgebaut werden. Wir wollen, dass dieser bis zu sechsmonatige Rechtsanspruch auf Freistellung zu einem flexiblen „Zeitbudget“ mit einer Lohnersatzleistung weiterentwickelt wird. Dabei sind diese 1000 Stunden an die pflegebedürftige Person gebunden. Sie können also von Familienangehörigen aber auch von FreundInnen oder NachbarInnen in Anspruch genommen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will eine familien-, kinder- und pflegefreundliche Arbeitskultur schaffen.

Augenblicklich diskutieren wir mit Vereinen, Verbänden, Organisationen, Gewerkschaften und Krankenkassen sowie mit Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen unser bereits vor der Sommerpause präsentiertes Orientierungspapier zur Reform der Pflegeversicherung „Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“. Weichenstellungen werden auf dem Bundesparteitag in Berlin vom 04.-06. Dezember beschlossen.

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Entschließungsantrag der SPD zum Familienpflegezeitgesetz.pdf47 KB