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Scharf nach links geschaut und auf dem rechten Auge blind?

Die Mordtaten der Nazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ machen mich wütend. Ich trauere um die Opfer und spreche deren Familien mein Mitgefühl aus. Wir dürfen die Angehörigen nicht allein lassen. Vor allem dürfen die Opfer dieser rechtsextremen Gewalttaten nicht mehr als Opfer von „Dönermorden“ verhöhnt werden. Wir sind alle gefordert, den menschenfeindlichen Ideologien der Rechtsextremen entgegenzutreten, die solche Taten ermöglichen.

Die BundesministerInnen Schröder und Friedrich wurden nicht müde, um vor den Gefahren des Linksextremismus zu warnen und haben dabei die Gefahr von rechts unterschätzt. Die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus verharmlost die menschenfeindliche Ideologie, die von Neonazis ausgeht. Die Neuausrichtung der Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus verdeutlicht diesen falschen Politikansatz. Die Programme werden nun auch zur Bekämpfung von Linksextremismus genutzt, was in der Realität zur Finanzierung von Berlinfahrten der Jungen Union führt.

Hingegen müssen engagierte Vereine und Projekte, die sich seit Jahren für Demokratie und Toleranz einsetzen, heute Erklärungen unterschreiben, dass sie verfassungstreu sind. Und sie werden auch verpflichtet, ihre Projektpartner auf Verfassungstreue zu überprüfen. Diese Extremismusklausel muss fallen.

Stiftung zur Stärkung der Demokratie

Diese Entwicklung macht deutlich, die Unterstützung und Verteidigung der Programme gegen Rechtsextremismus muss in eine Verstetigung der Mittel münden. Gute und etablierte Projekte gegen Rechtsextremismus dürfen nicht jedes Jahr von der jeweiligen politischen Einstellung abhängig gemacht werden. Die zur Bekämpfung des Rechtsextremismus notwendigen Mittel werden aufgeteilt. Ein Teil dient der institutionellen Förderung bewährter Projekte. Eine entsprechende Änderung der Bundeshaushaltsordnung ist dazu notwendig. Ein weiterer Teil dient der Erprobung neuer Modelle, auf die sich die Träger bewerben können. Ein dritter Teil ist ein Feuerwehrtopf, aus dem Mittel kurzfristig, unbürokratisch und anlassbezogen abgerufen werden können. Die Weiterentwicklung zu einer Stiftung zur Stärkung der Demokratie muss weiterhin eine zentrale Zielrichtung der SPD sein.

Den Weg freimachen für ein neues NPD-Verbotsverfahren – V-Leute abschalten

Ich unterstütze die SPD-Forderung nach einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD. Die NPD bereitet mit ihrer menschenfeindlichen Propaganda den politischen Nährboden für rechtsextremistische Terrorgruppen, wie den sogenannte „Nationalsozialistischen Untergrund“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 die Aufnahme des NPD-Verbotsverfahren mit der Begründung abgelehnt, dass entscheidende belastende Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stammten. Allein diese Begründung hätte schon die Abschaltung der V-Leute zur Folge haben müssen. Das Versagen der Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit den Mordtaten der sogenannten Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ wirft viele Fragen auf. Ich halte es für richtig, diese Fragen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu klären.

Eine Antwort muss klar lauten, die V-Leute aus der NPD jetzt endlich abzuschalten, damit sie nicht mehr einem Verbotsverfahren entgegenstehen. Es kann nicht sein, dass eine klar verfassungsfeindliche Partei ihre menschenverachtende Propaganda weiter betreiben kann, nur weil der Verfassungsschutz seine Leute nicht abzieht. Damit wird das eigentliche Ziel der Verfassungsschutzbehörden, unsere Gesellschaft vor Verfassungsfeinden zu schützen, ad absurdum geführt.