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Gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung

Ich unterstütze das Motto des Neujahrsempfangs des Sozialverbandes VdK Deutschland „Für ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung“ am 30. Januar uneingeschränkt und ebenso die Forderung „Teilhabe ist ein Menschenrecht“ von Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland.

In Deutschland leben rund 9,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Nur vier Prozent der Behinderungen sind angeboren, viele sind durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht, die meisten der Behinderungen werden im letzten Lebensdrittel erworben. Angesichts des demographischen Wandels gilt also: Tendenz steigend.

Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben alle. Im Grundgesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen. Dieses Ziel ist aber solange noch nicht erreicht, wie Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt und benachteiligt werden. Durch Bordkanten oder fehlende Aufzüge, durch mangelnde Mobilitätsmöglichkeiten, durch eingeschränkten Zugang zu gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen. Die größten Barrieren sind nach Meinung von Ulrike Mascher die in den Köpfen von Menschen, in den Köpfen der EntscheidungsträgerInnen. Diese gilt es abzubauen.

Reha-Deckel „lüften“
Ulrike Mascher forderte vor allem den Abbau, zumindest aber das „Lüften“ des „Reha-Deckels“. Sie forderte insbesondere den Ausbau der medizinischen Rehabilitation. Damit spricht sie eine aktuelle Debatte an, die derzeit im Deutschen Bundestag, insbesondere im Ausschuss für Arbeit und Soziales, geführt wird:

Trotz Umbaus von Leistungen, wie z.B. von der stationären hin zur ambulanten Rehabilitation, und dem Ausbau der Kooperationen mit Haus- und Betriebsärzten, trotz konsequent eingehaltener Wirtschaftlichkeit und Effizienz mit Wirksamkeitsnachweisen und Einsparung bei den Verwaltungskosten steht die Rentenversicherung nach eigenen Angaben vor dem Problem, steigende Ansprüche an ihre Leistungen im Rahmen ihrer Mittel bewältigen zu müssen. Alles sei ausgeschöpft. Nun bestehe die Gefahr, dass der Leistungsauftrag nicht mehr im gebotenen Umfang und der erwarteten Qualität erfüllt werden könne, dass Rechtsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) auf Leistungen zur Teilhabe nicht mehr erfüllt werden könnten. Nun müsse die Bemessung des Reha-Budgets dringend der Bedarfs- und Kostenentwicklung Rechnung tragen. Zwar seien die Einnahmen aber nicht die Zahl der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen rückläufig.

Ich bin der Meinung, dass der Reha-Deckel - um mit Ulrike Mascher zu sprechen - „gelüftet“ werden sollte. Es kann nicht angehen, dass Menschen, die krank geworden sind, keine ausreichende berufliche Rehabilitation bekommen. Auszubauen sind Maßnahmen der geriatrischen Rehabilitation sowie präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung. Mit einem Ausbau eines qualifizierten Angebots an medizinischen und beruflichen Reha- Leistungen - egal ob in stationärer, ambulanter oder kombinierter Form - tragen wir zur Vermeidung von Frühberentung bei. Und das ist ein sehr lohnendes Ziel, sowohl für die Menschen als auch für die Gesellschaft.