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Ich unterstütze den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Entscheidungslösung bei der Organspende

Die Vorsitzenden der fünf Bundestagsfraktionen und die zuständigen Fachpolitiker haben sich nach langen und intensiven Verhandlungen am 1. März 2012 auf einen gemeinsamen Gruppenantrag zur Einführung einer Entscheidungslösung bei der Organspende verständigt.

12.000 Menschen stehen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Viele von ihnen sterben, bevor überhaupt ein Organ übertragen werden kann. Viele BürgerInnen stehen der Organspende offen gegenüber, haben aber ihre Spendebereitschaft nicht dokumentiert. Da ich aus eigener familiärer Erfahrung weiß, wie schwierig Angehörigen Entscheidungen im Nachhinein fallen können, begrüße ich es ausdrücklich, dass sich hier gesetzgeberisch etwas tut. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich entscheiden. Die Lücke zwischen grundsätzlicher Offenheit und der Entscheidung zur Organspende muss geschlossen werden. Ich unterstütze daher den interfraktionellen Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, der am 22. März in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden wird.

Der Gesetzentwurf sieht Regelungen vor, dass jede Bürgerin, jeder Bürger mehrmals im Leben in die Lage versetzt wird, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft nach dem Tode ernsthaft zu befassen. Alle werden ausdrücklich aufgefordert, eine Entscheidung zur eigenen Organ- und Gewebespende zu treffen und diese auch dokumentieren zu lassen, beispielsweise auf einem Organspendeausweis. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungsunternehmen aber auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verpflichtet, umfassender über das Thema Organ- und Gewebespende aufzuklären und Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen. Informiert werden muss auch über das Verhältnis von einer Organspendeerklärung zur Patientenverfügung. Letztere ist das höherwertige Gut. In einer zweiten Stufe soll die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentiert werden. Dies ist aber ein komplexes technisches Projekt, dessen Umsetzung derzeit noch nicht möglich ist.

Parallel zu diesem Gruppenantrag wird ebenfalls am 22. März in erster Lesung auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den technisch-organisatorischen Fragen der Organspende eingebracht. Das betrifft beispielsweise die Abläufe in Krankenhäuser (verpflichtende Transplantationsbeauftragte) ebenso wie die bessere Absicherung von Lebendspendern.

Die anschließende Beratung zum Gruppenantrag als auch zum Gesetzentwurf in den Ausschüssen, etc. gibt uns allen noch die Gelegenheit zur ausgiebigen Diskussion. So beabsichtige ich dazu eine Fraktion vor Ort-Veranstaltung durchzuführen.