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Bundesministerin Kristina Schröder agiert verfassungswidrig

Ich fordere Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) auf, umgehend wieder auf den Boden unserer Verfassung zurückzukehren und die verfassungswidrige Extremismusklausel abzuschaffen.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 25. April die Verfassungswidrigkeit der Extremismusklausel festgestellt, die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeführt wurde. Ein Schlag ins Gesicht der Ministerin, die bis dato unnachgiebig dafür Sorge getragen hat, dass engagierte DemokratInnen von öffentlicher Förderung ausgeschlossen wurden. Das war der Fall, wenn diese die sogenannte Schrödersche Demokratieerklärung und die damit verbundene Gesinnungsüberprüfung aller ProjektpartnerInnen nicht unterschreiben wollten.

Dabei war Ministerin Schröder von Anfang gewarnt worden: In mehreren wissenschaftlichen Gutachten, u.a. vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages oder vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin, war nachgewiesen worden, dass die Extremismusklausel verfassungswidrig ist. In seinem Rechtsgutachten hatte Prof. Battis die Verwaltungspraxis gemäß der Devise „Erst die Unterschrift zur Demokratieerklärung, dann auch finanzielle Förderung“ im Rahmen der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus scharf kritisiert. Die Verpflichtung, die Verfassungstreue von Kooperationspartnern überprüfen zu sollen, fördere eine Kultur des Misstrauens anstatt einer Atmosphäre des offenen demokratischen Dialogs.

Gegen die Extremismusklausel hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna (AKuBIZ) eine Musterklage angestrengt. Das AKuBIZ setzt sich seit über 10 Jahren aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. 2010 sollte das AKuBIZ für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie erhalten. Die engagierten DemokratInnen lehnten den Preis aber unter Protest ab, weil sie eine antiextremistische Erklärung nicht unterschreiben wollten, die den Vorläufer für die Schrödersche Extremismusklausel darstellte.

Engagierte DemokratInnen durch Gerichtsurteil gestärkt
Auf Initiative der Bundesministerin Schröder wurde seit 2011 von allen Projekten der Programme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ eine Erklärung abverlangt. Sie sollten "auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen", dass sie selbst und alle Personen und PartnerInnen, mit denen sie zusammenarbeiten, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Diese Erklärung wurde bindende Voraussetzung für die finanzielle Förderung. Damit wurden diejenigen, die sich für praktizierte Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren, selbst unter Generalverdacht, selbst in eine extremistische Ecke gestellt.

Seitdem herrscht in der Projekt- und Trägerlandschaft eine große Verunsicherung. Dabei leisten diese Vereine und Initiativen durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Sie haben durch ihre jahrelange Praxis längst bewiesen und beweisen es jeden Tag aufs Neue, dass sie für unsere Grundwerte, für unsere Verfassung eintreten, dass sie unsere gemeinsame demokratische Kultur stärken und die Demokratie vor ihren Feinden schützen wollen.

Das Land Berlin hatte das richtige Signal gesetzt und Klage gegen die Kopplung der sogenannten „Demokratieerklärung“ an die Förderung der Träger eingelegt. Außerdem hat das Land 2011 viele der von einer Förderung durch Bundesmittel ausgegrenzten Projekte finanziell stark unterstützt.

Mit dem staatlichen Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichen Projekten, die für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen, ist jetzt endlich Schluss. Ich freue mich über dieses Urteil, zwingt es doch Ministerin Schröder sich bei der Förderung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus gänzlich neu zu orientieren.