Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2012 den von mir eingebrachten Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva Pille danach gewährleisten“ (Drs. 17/11039) beschlossen. Ziel des Antrages ist es, die Rechte von Frauen bei der Familienplanung zu stärken. Auch Frauen in Deutschland sollen die Möglichkeit erhalten, die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) - ein Notfallverhütungsmittel mit hoher Anwendungssicherheit - rezeptfrei erhalten zu können.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat der Bundesregierung bereits 2003 und 2009 empfohlen, Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2010 eine Bewertung der „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis vorgenommen und kommt zu dem Schluss, dass diese Nachverhütungsmethode „sehr sicher ist“. Zu ähnlichen Erkenntnissen hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken für Frauen kommt die Bundesregierung im Dezember 2011: Auf meine Schriftlichen Fragen (Nr. 12/246 -248) gibt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf europäische Untersuchungen an, dass der erleichterte Zugang zu Notfallkontrazeptiva kein riskantes Verhütungsverhalten fördert. Eine Erhöhung gravierender gesundheitlicher Belastungen für Frauen nach Notfallkontrazeption ist nicht bekannt.
Der Antrag wird nun im parlamentarischen Verfahren im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Auch der Bundesrat beschäftigt sich mit diesem Thema. So ist im Vorfeld der GesundheitsministerInnenkonferenz am 2./3. Mai auf Initiative des Landes Bremen darüber diskutiert worden. Mittlerweile erkennen auch mehrere Bundesländer die nationale und internationale wissenschaftliche Faktenlage zur „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis an.
Ich werde nun - mit dem Votum der SPD-Bundestagsfraktion im Rücken - bei den Vertreterinnen und Vertretern der Länder für die Rezeptfreiheit der "Pille danach“ werben.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf
- noch in dieser Legislaturperiode gemäß der Empfehlung des BfArM eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorzunehmen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Vor der Abgabe der „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis hat eine Beratung in der Apotheke zu erfolgen;
- Untersuchungen in Auftrag zu geben, die die Verhaltensweisen beim Gebrauch von Verhütungsmitteln und insbesondere zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Notfallkontrazeptive untersuchen, damit auch für Deutschland endlich über eigene verlässliche und belastbare Daten verfügt wird;
- auf die einzelnen Bundesländer einzuwirken, damit diese die Erfahrungen nach Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption evaluieren.