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SPD legt Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld ein

Das einzig Gute vorweg: Gegen das Betreuungsgeld wird die SPD Verfassungsklage einlegen. Im vierten Anlauf von CDU/CSU und FDP wurde das Betreuungsgeld gegen den Widerstand von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei. Wenn wir ab September 2013 regieren, werden wir es wieder abschaffen. Ein Schelm wer denkt, das sich Schwarz-Gelb mit diesem Instrument billig um die notwendige Ausstattung zur Umsetzung des ebenfalls am 01. August 2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz schleichen will. Bundesweit fehlen noch rund 200.000 Kitaplätze.

Das Betreuungsgeld ist nicht nur zwischen den Parteien sondern auch in der Bevölkerung heftig umstritten: Im „AWO Sozialbarometer“ sprechen sich 59 Prozent der Befragten dezidiert gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aus. Auch die Gewerkschaften, Sozial- und Frauenverbände lehnen die unsinnige Fernhalteprämie unumwunden ab. Die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Bundesrepublik durchschauen, dass es sich beim Betreuungsgeld um ein Geschenk an die CSU für den bayerischen Landtagswahlkampf handelt. Die BürgerInnen sollen abgelenkt werden, dass es zum Beispiel in Bayern einfach zu wenige Kitas gibt.

Bildungspolitische Rolle rückwärts durch CDU und FDP in Tempelhof-Schöneberg
Mir ist völlig unverständlich, warum die Tempelhof-Schöneberg vertretenden Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) und Holger Krestel (FDP) dem Betreuungsgeld zustimmten. Auch bei Holger Krestel (FDP) verstehe ich das Kalkül für Berlin nicht, zumal der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler noch vor wenigen Tagen kritisierte, dass das Betreuungsgeld viel Geld koste, nicht gegenfinanziert sei und eine Bildungskomponente völlig fehle.

Mich würde sehr interessieren, welche Gruppen der Berliner Bevölkerung die beiden denn nun von der frühkindlichen Förderung in Tempelhof-Schöneberg ausschließen wollen: die Alleinerziehenden, die sozial benachteiligten Familien, die Frauen mit Migrationsbiographie? Gibt es denn so viele Familien, in denen Au-pair-Menschen tätig sind, um den Nachwuchs zu betreuen? Diese Eltern erhalten das Betreuungsgeld. Ich finde, der bildungspolitische Preis ist zu hoch. Wie gut, dass es in Tempelhof-Schöneberg eine rot-grüne Zählgemeinschaft gibt.

Peer Steinbrück: Schwarz-Gelb stellt die Weichen falsch!
Doch zurück zur Plenardebatte am 09. November. Peer Steinbrück machte in seiner Rede unmissverständlich klar, dass er das Betreuungsgeld für „schwachsinnig“ hält. Das dieser gesellschaftspolitische Schwachsinn zu Lasten insbesondere von Kindern und Frauen - mit und ohne Migrationsbiografie - im vierten Anlauf im Parlament überhaupt mehrheitsfähig wurde, ist Folge des Kuhhandels zwischen den Koalitionsparteien am 04. November. Das zwei Milliarden Euro Steuergelder teure Betreuungsgeld ist gesellschaftlich rückwärtsgewandt und verfestigt Rollenbilder aus der Biedermeierzeit. „Weniger Frauen werden eine eigene Berufsbiografie schreiben, weniger Kinder werden Chancen auf frühe Bildungsförderung haben“. Eine Gesellschaft, die Geschlechtergerechtigkeit will, braucht dieses Instrument nicht. Steinbrück warf der Bundeskanzlerin vor, das unsinnige Gesetz nur aus dem Kalkül der Machterhaltung verabschieden zu wollen. „Eine der ersten Maßnahmen einer SPD-geführten Regierung wird die Abschaffung des Betreuungsgeldes sein".

Die SPD-Fraktion war immer gegen das Betreuungsgeld
Die CSU war 2008 nur bereit, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nach den ersten zwölf Lebensmonaten eines Kindes und die Mittel zum Ausbau der Betreuungsplätze zu verabschieden, wenn das Kinderförderungsgesetz (KiföG) zumindest einen Hinweis auf das Betreuungsgeld enthält. Im Interesse der Kinder haben wir damals zugestimmt, aber immer sehr deutlich gemacht, dass wir das Betreuungsgeld ablehnen. Richtig ist: Wenn es damals schon beschlossen worden wäre, wie nun besonders schlaue Menschen aus CDU und FDP behaupten, dann wäre der politische Streit zwischen den Koalitionsparteien und zwischen Schwarz-Gelb und den Oppositionsparteien erst recht ein überflüssiger Kropf.

Verfassungsklage: Betreuungsgeld ist Ausstieg aus sozial gerechter Bildungspolitik
Das nach den Plänen von Schwarz-Gelb zum 1. August 2013 in Kraft tretende Betreuungsgeld konterkariert den am gleichen Tag in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es sozial- und bildungspolitisch nicht akzeptabel, dass das Betreuungsgeld für die Nichtinanspruchnahme der staatlichen Leistung „öffentlich finanzierte Kinderbetreuung“ in Anspruch genommen wird. Unter der von der Bundeskanzlerin ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ verstehen wir gleiche Bildungs- und Lebenschancen und nicht die Spaltung von Bildungszugängen, wie sie Schwarz-Gelb gerade demonstriert.