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„Die Folgen der Finanzkrise kosten mehr als Geld, sie kosten Vertrauen.“

Mit seiner Aussage „Die Folgen der Finanzkrise kosten mehr als Geld, sie kosten Vertrauen. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, die Steuerzahler zu schützen“ hat Peer Steinbrück es in der Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Finanzmärkte am 17. Januar auf den Punkt gebracht. Die andauernde Finanzkrise kostet nicht nur das Geld der europäischen SteuerzahlerInnen sondern sorgt gleichzeitig für einen enormen Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürger. Wie sagt unser SPD-Kanzlerkandidat außerdem zu Recht: "Steuergerechtigkeit ist eine Demokratiefrage, sie betrifft das Gleichgewicht in unserer Gesellschaft".

Rot-grüne Initiative zur Bändigung der Banken
Peer Steinbrück, Leiter des SPD-Bundestagsfraktionsprojekts „Neuregelung der Finanzmärkte“, und Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, hatten Ende 2012 einen gemeinsamen Plan zur Bändigung der Banken und Finanzmärkte angekündigt. Mit dem Einbringen des Antrags „Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte - Für eine starke Europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen“ (Drs. 17/11878) beider Fraktionen in den Deutschen Bundestag haben sie Wort gehalten.

Im Antrag wird festgestellt: Die Krise des Euroraums ist vor allem auf eine Krise der Banken und der Finanzmärkte zurückzuführen. Die Politik musste erkennen, dass die Insolvenz einzelner sogenannter systemrelevanter Banken mit Dominoeffekten für das gesamte Banken- und Finanzsystem verbunden gewesen wäre und dass sie über keine geeigneten Regelungen zur Abwicklung und Insolvenz von Banken verfügt. Um die Gesamtwirtschaft zu schützen und private Kundeneinlagen zu sichern, wurden Banken zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerettet - was das Vertrauen in das Primat der Politik nicht gestärkt hat. Der Zusammenhalt Europas wird inzwischen durch eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, tiefe Rezessionen, Tendenzen der Verarmung breiter Schichten, weiter steigende Staatsverschuldung und anhaltende Kapitalflucht aus Teilen der Eurozone bedroht.

Beide Fraktionen sind der Meinung: Wichtig ist die Bekämpfung der Ursachen, nicht nur der Symptome auf dem Bankensektor. Um Vertrauen wiederzugewinnen, ist die Bändigung der Finanzmärkte unausweichlich. Wer Risiken eingeht, muss auch haften.

Gemeinsam fordern SPD und Grüne daher von der schwarz-gelben Bundesregierung:

  • „sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein einheitlicher europäischer Aufsichtsmechanismus entsteht, der einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt und das Prinzip der Subsidiarität in der direkten Aufsicht der Finanzinstitute wahrt;
  • bei einer Übernahme von Aufsichtsfunktionen durch die EZB sicherzustellen, dass die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktion gewährleistet bleibt, und auf eine spätere Ausgliederung der Aufsichtseinheit in eine eigenständige europäische Aufsichtsbehörde hinzuwirken;
  • unverzüglich den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 7. Juni 2012 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen aufzugreifen und ein zumindest zwischen den Eurostaaten einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime zu verabschieden. Damit sollen marode Banken systemgerecht abgewickelt und bereits im Rahmen vorinsolvenzlicher Restrukturierungsverfahren Gläubigerinnen und Gläubiger beteiligt, Boni zurückgefordert und Dividende einbehalten werden können;
  • sich im Europäischen Ministerrat dafür einzusetzen, dass der Kompromissvorschlag des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Einlagensicherungssysteme mit einem Volumen für den Einlagensicherungsfonds in Höhe von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen angenommen wird;
  • auf die Errichtung einer europäische Abwicklungsbehörde und eines europäischen Bankenfonds für grenzüberschreitende, systemrelevante Bankengruppen mit einem Zielvolumen von 200 Mrd. Euro (zusätzlich zum Volumen für Einlagensicherungsfonds) hinzuwirken, der finanziert wird durch eine Bankenabgabe, deren Höhe sich nach der Systemrelevanz, dem Risikoprofil und dem Verschuldungsgrad der Banken richtet;
  • zu verhindern, dass der ESM dauerhaft zur Kapitalisierung von Banken genutzt werden kann;
  • die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds für Altschulden der Eurostaaten gemäß den Vorschlägen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Vereinbarung mit den europäischen Verträgen umzusetzen.“