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Kein Berufsgesetz Pflege in dieser Legislaturperiode

Entgegen stetiger Beteuerungen wird es unter Schwarz-Gelb kein neues Berufsgesetz für die Pflege geben. Nur so sind die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage und die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zu interpretieren.

Ein im Koalitionsvertrag 2009 formuliertes Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung ist die Modernisierung der Pflegeberufe und die Zusammenführung der Ausbildungen in einem Berufsgesetz. Dieses Ziel wird in dieser Legislaturperiode nicht erreicht. Daran ändert auch der stete Hinweis auf die gemeinsame Erarbeitung eines Referentenentwurfes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministerium für Gesundheit nichts. Ehrlicher wäre es, wenn die Bundesregierung dieses auch zugeben würde.

Einerseits führen der demographische Wandel, die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen sowie der rasante medizinisch-technische Fortschritt zu mehr Behandlungsmöglichkeiten und zu sich ändernden Bedarfslagen auf Seiten der Älteren, der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien. Andererseits wird ein steigender Fachkräftebedarf in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung prognostiziert. Derzeit scheiden viele im Gesundheits- und Pflegewesen Beschäftigte frühzeitig aus den Berufen aus. In den Bildungs-, Sozial- und Gesundheitssystemen steigt der Druck, um auch künftig die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung durch qualifizierte Fachkräfte in den Heil- und Pflegeberufen zu gewährleisten.

Neuausrichtung der Pflegeausbildungen
Eine wichtige Rolle zur Bewältigung dieser gesellschaftlichen Herausforderungen nimmt die Neuausrichtung der Ausbildungen in der Pflege ein. In der Kleinen Anfrage „Sicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung“ der SPD-Bundestagsfraktion (Drs. 17/11608) haben wir der Bundesregierung 38 Fragen zu folgenden Themenkomplexen gestellt: Weiterentwicklung der Pflegeberufe bzw. die Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Qualitätssicherung, Zukunft der Pflegeassistenzausbildungen, Zugangsvoraussetzungen im europäischen Wandel, Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, Deutscher und Europäischer Qualifikationsrahmen sowie zur Verbesserung der Studienlage zur Situation in den Pflegeberufen. In der Antwort der Bundesregierung (Drs. 17/11802) vom 7. Dezember 2012 ist nachlesbar, dass die „Erarbeitung des neuen Pflegeberufegesetzes hohe Priorität“ habe, und dass eine „verbindliche Aussage über den Abschluss des Verfahrens für das neue Pflegeberufegesetz … zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden“ könne. (Antwort auf Frage 3).

Da einige der Antworten unzureichend gewesen sind, habe ich das parlamentarische Instrument der Schriftlichen Frage genutzt, um mehr zu erfahren. Bestätigt wurde am 26. Februar, dass die beiden federführenden Ministerien nach eingehender Diskussion mit den Ländern ein Gutachten zur Neuordnung der Ausbildungsfinanzierung in Auftrag gegeben haben. Dieses soll noch vor der Sommerpause vorliegen. Außerdem wird erstmals darauf verwiesen, dass ein neues Pflegeberufegesetz auch Übergangsvorschriften für Berufsangehörige der derzeitigen Pflegeberufe vorsieht.  Die Beschäftigten, die ihre Ausbildung noch getrennt in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege absolviert haben, sollen eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung im Rahmen des Pflegebildungssystems erhalten. Keine Aussage wurde zur Finanzierung dieser Weiterqualifizierung getroffen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten darf es aber keine langandauernde Ungleichheit zwischen den Berufsbildern geben.