Wir brauchen ein breites Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, fordert die SPD-Bundestagsfraktion. Denn in den vergangenen fünf Jahren hat sich die Anzahl der Haushalte verdoppelt, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben müssen. Für viele, auch für Studierende, wird das Wohnen in den Innenstädten fast unbezahlbar. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft. Energetische und altersgerechte Sanierungen stocken. Deutschland braucht endlich wieder bezahlbare Mieten. Deshalb legte die SPD-Bundestagsfraktion am 28. Februar 2013 im Deutschen Bundestag mit zwei Anträgen gleich ein ganzes Maßnahmenbündel für ein soziales Mietrecht, zur Begrenzung von Mieterhöhungen sowie für den Ausbau der Sozialen Stadt vor.
In der Debatte kritisierte Frank-Walter Steinmeier; Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, die Wohnungspolitik von Bundesbauminister Ramsauer (CSU) scharf. Schon zu Beginn von Schwarz-Gelb wurde das Programm „Soziale Stadt“ dramatisch runtergefahren. Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wurde abgeschafft. Die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt jahrelang ignoriert. Noch im vergangenen Dezember 2012 hat die Bundesregierung ein mieterfeindliches Mietrechtsänderungsgesetz auf den Weg gebracht. Dagegen habe ich auch öffentlich vor dem Bundesrat protestiert. Und was passiert nun: Aus dem Saulus wurde ein Paulus. Bundesminister Ramsauer geriert sich seit einigen Tagen als vermeintlicher Retter in der Not und kündigt eine Trendwende im Wohnungsbau und für Wohngeldverbesserungen an. Nun gilt im Leben der Spruch: Wer die Karre in den Dreck fährt, soll sie auch wieder rausholen. Es ist aber unverschämt zu glauben, dass die Menschen die Kürzungen der schwarz-gelben Regierung der letzten Jahre vergessen haben. Außerdem finden durch Peter Ramsauer auch nur wieder Ankündigungsparolen statt: Anträge, Gesetzentwürfe Fehlanzeige! Dieses Agieren ist bloße Schaumschlägerei zur Beruhigung von Mieterinnen und Mieter.
SPD schlägt Maßnahmenbündel gegen Mietwucher vor
Bereits mit dem Positionspapier „Bezahlbares Wohnen in der Sozialen Stadt“ hatten Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier und Stephan Weil einen wichtigen Aufschlag für die Mietendebatte vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun zwei Anträge auf den Weg gebracht, die am 28. Februar in erster Lesung debattiert wurden. Jetzt werden sie in den Ausschüssen weiter beraten.
Im Antrag „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“ (Drs.17/12485) fordern wir konkret:
- die Städtebauförderung muss mindestens mit 700 Millionen Euro finanziert, also erhöht werden.
- das Programm „Soziale Stadt“ ist als Leitprogramm mit 150 Millionen Euro auszustatten.
- ein Entschuldungs- und Investitionspakt soll für die Kommunen einen verlässlichen Finanzrahmen schaffen werden.
- mit einem „Eigenanteilfonds“ soll auch den Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, ermöglicht werden, die Bund-Länder-Förderung wahrzunehmen.
- Die Kompensationszahlungen an die Länder für die soziale Wohnraumförderung sollen bis 2019 mit 518 Millionen Euro jährlich fortgeführt werden.
- die Programme der energetischen Gebäudesanierung und des Bauens sind mit mindestens 2 Milliarden Euro zu verstetigen, um Verlässlichkeit und Planbarkeit für alle Akteure wieder herzustellen.
- die energetische Stadtsanierung soll mit weiteren 100 Millionen Euro in die Städtebauförderung integriert werden.
- der Heizkostenzuschuss wird wieder eingeführt.
Unsere Positionen für ein soziales Mietrecht und für eine Begrenzung der Mietsteigerungen machen wir im Antrag „Bezahlbare Mieten in Deutschland“ (Drs. 17/12486) deutlich:
- Mieten dürfen nur alle vier Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden.
- bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf die vorherige Miete um höchstens zehn Prozent über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen.
- MieterInnenfeindliche Regelungen im schwarz-gelben Mietrechtsänderungsgesetz sind rückgängig zu machen: keine Kündigung, wenn die Mietparteien die Mietkaution nicht bezahlt hat, sämtliche Modernisierungsmaßnahmen sollen nur noch zu neun Prozent anstatt der elf auf die Miete umgelegt werden, Maklerkosten sollen nach dem Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ vom Vermieter getragen werden.