Hauptmenü

Krankenhausfinanzierung zukunftssicher machen

Die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hat sich auf ein Konzept zur kurz, mittel- und langfristigen Umgestaltung des stationären Sektors verständigt. Unser Konzept sieht Änderungen in der Krankenhausfinanzierung, Verbesserungen in der stationären Behandlungsqualität, der Überwindung der Sektorengrenzen sowie weitreichende Verbesserungen für die Pflege vor. Eine am Wohl der PatientInnen orientierte qualitätsorientierte Versorgung steht im Mittelpunkt.  

Einige der Vorhaben sind: Wir wollen langfristig die duale durch eine monistische Krankenhausfinanzierung ersetzen. Kurzfristig soll eine bundeseinheitliche Vergütung im stationären Bereich durch eine Angleichung der Landesbasisfallwerte an einen deutschlandweit einheitlichen Basisfallwert erfolgen. Wir wollen, dass gleiche Leistung auch gleich bezahlt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll einheitliche Maßstäbe festlegen, nach denen künftig Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser geleistet werden. Hierzu bedarf es aber noch weiter Rechtsklärungen.

Wir wollen die Qualität von Behandlungen verbessern und hier auch mit Sanktionsmöglichkeiten bei schlechter Qualität arbeiten. Eingeführt werden soll ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für planbare Operationen, beispielsweise Hüft- oder Knieoperationen, durch zertifizierte, interdisziplinäre Zentren.

Patientensicherheit ist uns ein hohes Anliegen. Wir wollen dieses erreichen durch eine bessere Verständlichkeit der Qualitätsberichte, durch verbindliche Sicherheits-Checklisten bei Operationen sowie einen verbindlichen Patientenbrief, den jede PatientIn nach jedem Eingriff erhält. Verboten werden sollen Bonusvereinbarungen, die nur die Steigerung bestimmter Operationszahlen zum Ziel haben.

Krankenhäuser, die ihren ChefärztInnen kein Recht auf Privatliquidation übertragen, sollen einen Vergütungszuschlag erhalten. Damit wollen wir eine Form der Zweiklassenmedizin eindämmen.

Wir wollen die Sektorengrenzen überwinden, indem die bisher geteilten Sicherstellungsaufträge für den ambulanten bzw. stationären Sektor „zu einem gemeinsamen Versorgungsauftrag zusammengeführt und langfristig auf die Länder im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge übertragen“ werden. Die bisher für den jeweiligen Sektor zuständigen Gremien sollen zu einem gemeinsamen Planungsgremium zusammengefasst werden.

Auf der Basis der vom G-BA entwickelten Mindeststandards wollen wir einen verbindlichen Leistungsanspruch auf ein Entlassmanagement gegenüber den Krankenkassen festlegen.

Wir wollen „Gute Arbeit“ und gute Entlohnung für die in den Krankenhäusern Beschäftigten. Ihre Arbeitsbedingungen sollen durch einen Mindestpersonalstandard (vgl. meine Rede im Deutschen Bundestag) in der Pflege verbessert werden. Krankenhäuser, die diesen Standard unterschreiten oder die ihr Pflegepersonal unter Tarif bezahlen, sollen Vergütungsabschläge erhalten.

Wir brauchen in allen Krankenhäusern FachärztInnen für Hygiene und Fachpflegekräfte für Hygiene. Für RisikopatientInnen soll ein verbindliches Eingangsscreening auf Multiresistente Staphylococcus aureus (MRSA) eingeführt werden.