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Exorbitante Managergehälter begrenzen

Immer mehr Menschen sind erbost darüber, dass wie selbstverständlich Spitzenmanager rund das 70-Fache, in Einzelfällen das 200- bis 300-Fache des durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommens erhalten. Und das parallel dazu, wo die gleichen Leute die Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse vorantreiben. Weder ist so ein sinnvoller Zusammenhang zwischen Leistung und Einkommen erkennbar noch erfolgt so eine Stabilisierung des sozialen Friedens. Eine solche Diskrepanz ist in einem modernen Sozialstaat durch nichts zu legitimieren. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen daher von vornherein auf Vergütungen einwirken, um leistungs- und marktgerechte Gehälter festzulegen. Wir wollen keine die Gehälter, die zu kurzfristigen risikoreichen Entscheidungen gerade zu herausfordern, wie es bei Boni häufig der Fall ist. Stattdessen sollen Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter zu nachhaltiger Unternehmensführung motivieren, für die Beschäftigten tragbar sein und von den Steuerzahlenden nicht unbegrenzt mitfinanziert werden.

Managergehälter sollen leistungsgerecht sein und nicht der Gier folgen
In unserem Antrag "Exorbitante Managergehälter begrenzen" (Drs. 17/13472) haben wir Schwarz-Gelb aufgefordert, sicherzustellen, dass die Mangergehälter in Zukunft angemessen und transparent sind. Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen sollen im Aufsichtsrat eine Höchstgrenze für das Verhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen beschließen. Börsennotierte Unternehmen müssen die beschlossenen Maßstäbe veröffentlichen. Des Weiteren ist das Maximalverhältnis zwischen Grundgehalt und Boni festzulegen. Außerdem wollen wir die steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungen als Betriebsausgaben beschränken.

Bereits seit 2009: "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" ist
Einen ähnlichen Vorschlag hatten wir schon in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU in der Großen Koalition gemacht. Schon damals ist die CDU/CSU unserem Drängen nur widerwillig gefolgt. Das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" ist 2009 aber in Kraft getreten. Es hat in Teilbereichen durchaus Wirkung gezeigt, aber nicht ausreichend!

Seit diesem Gesetz ist die CDU/CSU diesbezüglich aber in Tiefschlaf gefallen. Schwarz-Gelb ist erst jetzt wieder aufgewacht. Das gilt für andere Fragen wie Bankenregulierung, Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung. Und auch für den jetzigen nicht zielführenden Vorschlag, durch eine klitzekleine Änderung des Aktiengesetzes die Entscheidung über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung zu verschieben. Damit geht Schwarz-Gelb den Weg des ungebremsten Finanzkapitalismus weiter, anstatt Lösungen im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zu suchen. Nicht nur bei den DAX-Unternehmen dominieren in der Hauptversammlung Banken, internationale Fonds und institutionelle Anleger, die oft gar kein Interesse an Gehaltsbegrenzungen haben. Zu deren Geschäftsmodell gehört die systematische Erhöhung von Boni. Die vorgeschlagene Regelung würde wenig Wirkung bei den Gehältern haben, aber mehr Kungelei hinter den Kulissen fördern und vor allem: Die ArbeitnehmerInnenvertreterInnen werden so ausgeschaltet.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten glauben nach allen Erfahrungen mit freiwilligen Regelungen in den letzten eineinhalb Jahrzehnten nicht mehr an Selbstregulierung und Freiwilligkeit. Wir wollen mit unserem Antrag bewirken, dass Gesetzesverschärfungen zwingend erfolgen.