Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Berlin Tempelhof-Schöneberg:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat es jetzt schwarz auf weiß: Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das geltende Ehegattensplitting verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes, weil es gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften diskriminiert. Die Rechtslage muss sogar rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. An diesem Tag trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Schon damals hätten wir gern die volle Gleichstellung gesetzlich ermöglicht, sind aber am Widerstand der Union gescheitert.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht macht deutlich, das Gesellschaftsbild von CDU/CSU ist von vorgestern. Die Diskriminierung von Menschen ist und bleibt verfassungswidrig.
Für die SPD, für mich ist klar: Wir wollen eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Wir wollen die volle Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare.
Die SPD setzt sich klar für die Öffnung der Ehe ein. Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren im Steuer- und Adoptionsrecht gehören abgeschafft. In unseren europäischen Nachbarländern Niederlande, Belgien, Schweden, Spanien, Portugal und Frankreich können Schwule und Lesben bereits heiraten. Wir wollen nicht länger das Schlusslicht in Europa sein.
Ich erwarte jetzt ein schnelles Handeln der Bundesregierung und kein weiteres scheibchenweises Umfallen nach jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.