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Wenn Arzneimittel in Krankenhausapotheken knapp werden

Seit gut einem Jahr gibt es immer wieder Berichte, dass auf Grund von Lieferengpässen lebensnotwendige Arzneimittel in Krankenhausapotheken knapp werden oder fehlen. Besonders betroffen sind Antibiotika und Zytostatika, die für die Behandlungen von Krebs oder Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will das Problem offenbar nicht sehen und unternimmt nichts dagegen. Die SPD hat als erste Fraktion dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drs. 17/12847).

Die SPD-Fraktion schlägt ein zentrales Melderegister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vor. Arzneimittelhersteller sollen verpflichtet werden, erkennbare und zu erwartende Lieferengpässe schnellstmöglich dorthin zu melden. Damit sollen Transparenz und ein Überblick über den Umfang von Lieferengpässen geschaffen werden. So können der Großhandel, Krankenhäuser, Apotheken und die Ärzteschaft im Interesse von Patientinnen und Patienten besser informiert werden.

Mehr Rechte für Länder- und Bundesbehörden
Darüber hinaus sollen die Länderbehörden mit erweiterten Durchgriffsrechten gegenüber den Pharmaunternehmen und Großhändlern ausgestattet werden, um so die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Dazu zählt z. B. die Anweisung, die Produktionskapazitäten auszuweiten oder bestimmte Großhändler und Krankenhäuser vorrangig zu beliefern. Außerdem soll angeordnet werden können, dass die Pharmahersteller Nachweise über die Herstellung, den Bezug und die Abgabe des Arzneimittels vorzulegen. Des Weiteren sollen der Bereitstellungsauftrag für Arzneimittelhersteller erweitert und präzisiert werden. So sollen die Produzenten wichtige Arzneimittel für mindestens sechs Monate vorrätig halten. Gegen Unternehmen, die aus Profitabsichten wichtige Medikamente vom Markt nehmen und damit schwerkranken Patientinnen und Patienten schaden, wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vorgehen. Dazu sollen die Bundesbehörden diesen Unternehmen den Patentschutz für den Wirkstoff und den Anwendungsbereich gegen eine angemessene Entschädigung entziehen und die Rechte für die Nutzung durch andere Hersteller freigeben.