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Ein Plan B kann helfen

Hieran musste ich während der aktuellen Beratungen im Bundestag zum Thema „Pille danach“ denken. Versagt Plan A, die Regelverhütung, ist es gut zu wissen, dass es einen Plan B, eine Notfallverhütung, gibt, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Vielleicht hatte der Hersteller des US-amerikanischen Arzneimittels mit dem Namen „Plan B“ daran gedacht, als er das Mittel mit diesem Namen auf den Markt brachte. Das Präparat „Plan B“ ist das Pendant zur „Pille danach“ in Deutschland.

Die ASF, die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion wollen, dass die sogenannte „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) rezeptfrei nach einer Beratung in Apotheken erhältlich ist. Deshalb haben wir in der letzten Legislaturperiode auf meine Initiative hin den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva  Pille danach gewährleisten“ eingebracht. Während die CDU/CSU- und FDP-Fraktionen ihn im Bundestag abgelehnt haben, hat der rot-grün geführte Bundesrat die Rezeptfreiheit beschlossen. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung kann nur bei Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfolgen. Derzeit besteht also ein Patt.

In den USA hat das Gericht entschieden
Es gibt noch eine Parallele zu den USA. Dort stritten sich die US-Gesundheitsministerin, die für die Beibehaltung eine Verschreibungspflicht war, und die US- Arzneimittelbehörde, die der Ansicht war, es gäbe keine wissenschaftlichen Gründe, Frauen den Zugang zu „Plan B“ nur mit einem Rezept zu ermöglichen. Ein US-Bundesrichter entschied nun im letzten Jahr: Die dortige „Pille danach“ kann rezeptfrei in Apotheken ausgegeben werden.

Klare Konfliktlinien aber noch keine Entscheidung in Deutschland

Unsere Situation ist der geschilderten in den USA vergleichbar - es liegt nur noch keine richterliche Entscheidung vor. Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arzneimittel verschreibungspflichtig. Die Verschreibungspflicht wird aufgehoben, wenn erstens von dem Arzneimittel keine  schwerwiegenden Gesundheitsgefahren ausgehen und zweitens nicht nachzuweisen ist, dass das Arzneimittel häufig missbraucht wird. Weder Gefährdung noch Missbrauch sind nachzuweisen. Vielmehr ist LNG gut verträglich und hat kaum Nebenwirkungen. Deshalb hat der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel 2003 und nun erneut im Januar 2014 empfohlen, die Verschreibungspflicht aufzuheben.  

Formal zuständig ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Dieser hat leider ohne Not bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen öffentlich erklärt, an der Rezeptpflicht festhalten zu wollen. Seine Begründung: Frauen würden in Arztpraxen besser beraten als in Apotheken. Diese Annahme ist nicht belegt sondern nur unterstellt. Er erklärt, ihm gehe es nur um die Frauengesundheit. Ich meine, es geht auch um staatliche Bevormundung, um staatlich-moralische Kontrolle des Verhütungsverhalten der Frauen. Diese Rezeptpflicht beschränkt auch die grundrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Frauen über den eigenen Körper. Das ist unzeitgemäß wie die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ in 79 anderen Staaten zeigt.

Ich finde es unhaltbar, dass Frauen - gerade in ländlichen Gebieten - Schwierigkeiten haben, überhaupt ein ärztliches Rezept für die „Pille danach“ zu bekommen, am Wochenende manchmal stundenlang im Notdienst eines Krankenhauses warten müssen, von konfessionell getragenen Krankenhäusern bei diesem Wunsch sogar einfach abgewiesen werden.

Aufklärung ist das A und O
Wir alle, vor allem die Union, können einen stärkeren Beitrag leisten, aufzuklären und klarzustellen: Das Hormonpräparat hat eben keine abtreibende Wirkung, sondern unterdrückt den Eisprung der Frau. Es kommt also gar nicht zu einer Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Deshalb ist aber auch der Faktor „Zeit“ so wichtig: LNG sollte 24 Stunden, spätestens aber 72 Stunden, nach der Verhütungspanne eingenommen werden. Die Zeit bestimmt über die Wirksamkeit von LNG.  Ein niedrigschwellig zur Verfügung stehender Plan B verhindert also, dass Menschen bei Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft ganz unfreiwillig bei Plan C landen. Das ist zu verhindern.

Die Online-Petition einer Berlinerin „Gesundheitsminister Gröhe: Rezeptfreie „Pille danach" zulassen!“ wurde zwischenzeitlich von über 26.000 Menschen unterzeichnet. Mal sehen, vielleicht gelingt es doch noch, eine Einigung zu erzielen. Ich arbeite daran.