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Ehemalige Heimkinder Ost meldet Euch bis zum 30. September 2014

Seit Wochen wurde über den Fonds „Heimerziehung Ost“ diskutiert. Für Bundestagsabgeordnete aus den ostdeutschen Bundesländern war klar: Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen den alten und neuen Bundesländern geben. Und ebenfalls keine zwischen denjenigen, die sich zügig, und anderen, die sich erst jetzt melden, um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, geben.

Ehemalige Heimkinder: Melden Sie sich zum Erhalt Ihrer Leistungen!!!
Ehemalige Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, mögen sich deshalb dringendst bis zum 30. September in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen melden. Es geht dabei nur um die fristgerechte Meldung und nicht um die komplette Bearbeitung. Meine Bitte an alle: Bitte informieren Sie potentiell Betroffene von dieser Frist, damit niemand aufgrund von Unkenntnis einen möglichen Leistungsanspruch verliert.

Die Aufstockung des Fonds „Heimerziehung Ost“ ist sichergestellt
Gemeinsam ist es dem Bund und den ostdeutschen Ländern gelungen, den Fonds „Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1990“ von 40 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro bei gleichbleibenden Konditionen für die Betroffenen aufzustocken. Gesichert ist damit ein im Koalitionsvertrag von SPD und Union gegebenes Versprechen: „Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen“. Dafür bin ich dankbar, zumal mir sehr bewusst ist, was dieses für die Haushalte 2014 und 2015 bedeutet! Ich danke insbesondere Iris Gleicke (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für ihren großen Einsatz.

Besuch in der Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder
Am 17. Februar 2014 habe ich - nicht zum ersten Mal  - die Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder in Berlin-Friedenau besucht - dieses Mal zusammen mit meinen KollegInnen Daniela Kolbe, Leipzig, und Matthias Schmidt, Treptow-Köpenick. In dem Gespräch mit Beratern und drei betroffenen Frauen haben wir uns über die aktuelle Lage ausgetauscht. Das Credo der Betroffenen: Es dürfen keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen!

Berlin ist das einzige Bundesland, wo ehemalige Heimkinder aus Ost und West in einer gemeinsamen Anlauf- und Beratungsstelle beraten und gemeinsam mit ihnen spezifische Angebote entwickelt werden. Die Angebote richten sich an Betroffene mit Wohnsitz in Berlin, die in der Heimerziehung der BRD von 1949-1975 oder in der Heimerziehung DDR von 1949-1990 Unrecht und Leid erfahren haben.

Berlinerinnen und Berliner:
Bitte melden Sie sich in der Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder:
Fregestr. 38 A, 12161 Berlin-Friedenau
Email: info-heimerziehung@sozkult.de
Telefonische Terminvereinbarungen und Beratungen können unter der Telefonnummer 030 - 857 577  61 montags zwischen 9-11 Uhr und donnerstags zwischen 16-18 Uhr getroffen werden.

Die Anlauf- und Beratungsstelle unterstützt auch die Selbstorganisation und mehrere Selbsthilfeaktivitäten von Betroffenen wie zum Beispiel ein wöchentliches offenes Treffen für alle Interessierten.

Hintergrund: Rehabilitierung für unschuldig erlittenes Leid der Heimkinder

Der Deutsche Bundestag hat sich zwischen 2006 und 2011 intensiv mit den zahlreichen Rechtsverstößen und dem unschuldig erlebten Leid der damaligen Heimkinder auseinandergesetzt. Bis heute leiden viele von ihnen unter gesundheitlichen Schädigungen, der mangelnden Schul- und Berufsausbildung oder den Auswirkungen der ausbeuterischen Zwangsarbeitseinsätze ohne Renteneinzahlungen.

2009 wurde der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (RTH) eingerichtet, der sich mit der Situation in allen Heimen auseinandersetzte. Abschließend schlug der RTH ein Maßnahmenbündel zur Rehabilitierung von Geschädigten vor. Die Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ hat der Deutsche Bundestag im interfraktionellen Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ vom 8. Juni 2011 (Drucksache 17/6143) zusammengefasst.

Fonds „Heimerziehung West“
In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Heimaufenthalt war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem kann nun Unterstützung gewährt werden. Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

Bis zum 31. Dezember 2014 können betroffene ehemalige Heimkinder mit der zuständigen regionalen Anlauf- und Beratungsstelle Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds schließen.

Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990

Viele Kinder und Jugendliche haben in Heimen der DDR schweres Leid und Unrecht erfahren. Dieses erlittene Unrecht in Heimen und Jugendwerkhöfen nach Einweisung durch die Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder hat zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt, die bis heute nachwirken. Bund und ostdeutsche Länder  sind übereingekommen, Betroffenen Unterstützung zu gewähren und errichteten deshalb zum 1. Juli 2012 den Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990".

Bis zum 30. September 2014 müssen sich nun betroffene ehemalige Heimkinder der DDR bei ihrer zuständigen regionalen Anlauf- und Beratungsstelle melden.