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Internationaler Hurentag am 2. Juni

Seit dem Prostitutionsgesetz 2002 ist Prostitution legal - das ist gut so und soll auch so bleiben. Dennoch haben sich einige der Erwartungen an das Gesetz nicht erfüllt: Die Arbeitsbedingungen für die Prostituierten haben sich nicht verbessert. Kaum eine in der Prostitution tätige Person - überwiegend Frauen - nutzt die Möglichkeit der Sozialversicherung. Die Große Koalition hat vereinbart das Prostitutionsgesetz zu reformieren. Eingedämmert werden soll auch der Menschenhandel.


Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich, dass sich der Deutsche Frauenrat intensiv mit dem Thema Prostitution beschäftigt. Wie der Deutsche Frauenrat fordere ich, dass wir das Prostitutionsgesetz im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation der Prostituierten weiter entwickeln. Dazu gehört auch eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, gehört die Einführung von klaren Vorgaben und Mindeststandards, damit es geregelte Arbeitsbedingungen (Sicherheit für die Prostituierten, Hygiene und bezahlbare Mieten) geben kann.


Beim Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist der Dreh- und Angelpunkt das Aufenthaltsrecht. Menschenhandelsopfer benötigen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland - auch um Aussagen über die Täter machen zu können.
Dies und weiteres sind drängende Aufgaben der Politik! Aufgabe der ganzen Gesellschaft ist es, Prostituierte - Frauen, Männer, Trans* - nicht zu diskriminieren sondern sie zu respektieren. Das gilt nicht nur am Internationalen Hurentag. Das gilt für jeden Tag.