Hauptmenü

Mehr Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte, pflegende Angehörige

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin
Hilde Mattheis, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit


Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz eins in erster Lesung debattiert. Diese erste Stufe der Reform der sozialen Pflegversicherung stellt Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und die pflegenden Angehörigen besser. Die Leistungsverbesserungen reichen weit. Weitere Pakete einer noch umfassenderen Pflegereform folgen: Das Pflegestärkungsgesetz zwei noch in dieser Legislaturperiode. Dies beinhaltet die 2. Stufe der Pflegereform mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Weiter planen wir unter anderem ein Pflegeberufegesetz und die Einführung einer Lohnersatzleistung für die zehntägige Auszeit für pflegende Angehörige à la Kinderkrankengeld.

Gesagt, getan, gerecht. Die langjährige und gründliche politische Vorarbeit der SPD trägt Früchte. Wir haben unsere Forderungen im Wahlprogramm niedergeschrieben, in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich vertreten und setzen sie gemeinsam mit dem Koalitionspartner um. Die erste Stufe der Pflegereform enthält – auch im Vorgriff auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – mehr und bessere Leistungen für viele Menschen, für Pflegebedürftige, für an Demenz Erkrankte, für die Angehörigen und stärkt die Solidarität.

Es ist gerecht, dass wir die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen erhöhen und den Personenkreis, der diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, auf alle Pflegebedürftigen erweitern. Und es ist gerecht, dass wir die Leistungsbeträge in der Pflege um 4 Prozent erhöhen. Dies gilt auch für die häusliche Pflege. Wir stärken weiter das Prinzip „ambulant vor stationär“ und entsprechen damit dem Wunsch Pflegebedürftiger, so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Wir bauen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege aus, stärken niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote und verbessern die Vereinbarkeit von Pflege  und Beruf. Wir erhöhen die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen und unterstützen neue Wohnformen.

Wichtige Anliegen, welche die SPD in den weiteren Verhandlungen vertreten wird, sind die zügige Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs  mit einem verbindlichen Zeitrahmen und die Zahlung der ortsüblichen Vergütung als Zulassungsvoraussetzung für alle Einrichtungen. Tariflöhne sollen im Rahmen von Pflegeverhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden können.

Zu einer zukunftsfesten Pflege gehört, die Vielfalt der häuslichen Lebenssituationen in den Angeboten der Pflege abzubilden. Dazu benötigen wir barrierefreie, kultursensible, geschlechtergerechte Angebote und Angebote in der gleichgeschlechtlichen Pflege.