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Das Rentenpaket - kein Geschenkpaket, sondern Anerkennung der Lebensleistung!

Das Rentenpaket ist das erste große Gesetzesvorhaben der Koalition und steckt voller sozialdemokratischer Akzente. Gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir eine zentrale Forderung angepackt: Das Rentenpaket ist kein Geschenkpaket. Vielmehr geht es darum, die Lebensleistung von Millionen von Menschen besser anzuerkennen. Mit dem Rentenpaket stopfen wir Gerechtigkeitslücken. Die Leistungen treten ab Juli in Kraft.

„Was steckt drin - im Rentenpaket? Lebensleistung besser anerkennen - Gesagt. Getan. Gerecht.“   LINK zum Flyer     - so der Titel der Fraktion vor Ort-Veranstaltung Im DGB-Haus in Schöneberg am 10. Juli 2014 mit Gabriele Lösekrug-Möller, Dirk Neumann und Hannelore Buls. Gabriele Lösekrug-Möller ist Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie stellte die vier Säulen des Rentenpaketes vor. Eine Einschätzung aus Gewerkschaftssicht gab Dirk Neumann. Er arbeitet als Referatsleiter für Alterssicherung, Rehabilitation und Seniorenpolitik beim DGB Bundesvorstand. Zur Bewertung des Rentenpakets aus frauenspezifischen Gesichtspunkten hatte ich Hannelore Buls eingeladen. Sie ist Vorsitzende des Deutschen Frauenrats e.V., der Dachorganisation von 57 Verbänden, darunter auch die DGB-Frauen und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF). 
Das Rentenpaket als Meilenstein der Alterssicherung
Vom  Rentenpaket profitieren insgesamt rund 11 Millionen Menschen, betonte Gabriele Lösekrug-Möller. Sie präsentierte: 9,5 Millionen kommen in den Genuss der Mütterrente. Eher in Rente werden etwa 200.000 Menschen gehen. Für 180.000 Menschen werden sich die Ansprüche für die Erwerbsminderungsrente verbessern. Bessere Rehabilitationsmaßnahmen können 1,4 Millionen Menschen in Anspruch nehmen.
Das Rentenpaket ist ein Meilenstein in der Alterssicherung, bestätigt auch der Gewerkschafter Dirk Neumann. Es bricht mit der Logik der Rentenpolitik der letzten 20 Jahre. Im Gegensatz zu den vorherigen seit 1992 durchgeführten 35 rentenpolitischen Reformen sieht dieses Rentenpaket keine Kürzung von Rentenleistungen vor. Dieses Mal gibt es konkrete Verbesserungen für die Menschen.
In Rente mit 63
Prominentestes Thema der öffentlichen Debatte war die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Wir geben damit den Menschen, die über Jahrzehnte gearbeitet und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Dass dabei auch Zeiten der Kindererziehung oder Zeiten der Pflege von Angehörigen angerechnet werden, zeigt, dass wir die Rente anpassen an die individuellen Lebenssituationen der Menschen. Deshalb ist es auch richtig, Phasen der Arbeitslosigkeit ebenfalls zu berücksichtigen. 
Es gibt den „Generationenkrieg“ nicht! Insbesondere junge Menschen stimmen den Verbesserungen durch das Rentenpaket zu. 89 Prozent aller 18- bis 34-Jährigen befürworten die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Wasser in den Wein schüttete allerdings Hannelore Buls vom Deutschen Frauenrat: Die Rente mit 63 kommt vor allem männlichen Facharbeitern zu Gute. Durchschnittlich kommen Frauen auf lediglich 29 Versicherungsjahre. Im Jahr 2012 waren es gerade mal 12.000 Menschen, die abschlagsfrei in die Rente gegangen sind. Während der Anteil unter den Männern 2,1 Prozent betrug, erreichten lediglich 0,4 Prozent der Frauen abschlagsfrei die Rente.
Der DGB habe seinen Frieden mit der Rente mit 67 noch nicht gemacht, betonte Dirk Neumann. Die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen ist mit 67 nicht mehr fit für das Arbeitsleben. Nur 17 Prozent aller 64jährigen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Erfolglose neoliberale Kampagne gegen das Rentenpaket
In der veröffentlichten Meinung wurde vor allem die Rente mit 63 stark angegriffen. Zum Beispiel versuchten die neoliberalen Kampagnenmacher von der „Initiative neue soziale Marktwirtschaft“ das Rentenpaket massiv zu diskreditieren. Allerdings ohne Erfolg. Die Zustimmungswerte in der Bevölkerung für das Rentenpaket liegen unverändert hoch!
Die Mütterrente
Unsere Erwerbsbiografien weisen immer häufiger Brüche auf. Dies entspricht nicht mehr nur den Lebensbiografien von Frauen. Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Kindererziehung oder von Pflege müssen besser berücksichtigt werden.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Anerkennung der Erziehungsleistungen der vielen Müttern und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 9,5 Millionen Frauen - in einigen Fällen auch Männer. Sie haben, auch wenn sie nicht berufstätig waren, Familienarbeit geleistet und für diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag unsere Anerkennung verdient. Konkret sind das 28 Euro pro Monat im Westen und 26 Euro im Osten. Finanziert wird die Mütterrente zu zwei Dritteln aus Beiträgen und nur zu einem Drittel aus Steuern. Die SPD hatte gefordert, die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Auch der Deutsche Frauenrat  und die Gewerkschaften treten für eine Steuerfinanzierung der Mütterrente ein. Die gesellschaftspolitisch richtige Umverteilung sollte vom Staat als Gesamtheit getragen werden und nicht nur von den BeitragszahlerInnen.
Die Mütterrente ist eine Anerkennung der Lebensleistung von Frauen, stellt Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, heraus. Gerade im traditionellen westdeutschen Hausfrauenmodell wurden Frauen strukturell benachteiligt. In Westdeutschland war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft nicht möglich. Der Kinder wegen blieben sie zu Hause. Das ist der Grund, warum viele Frauen eine sehr niedrige Rente beziehen. Die Rente spiegelt das Erwerbsleben wieder - damit auch die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Jedes Kind „kostet“ die Frauen etwa 50 Euro Rente pro Monat. Jetzt wird rund die Hälfte „rückerstattet“. Die Mütterrente ist demnach auch eine notwendige Umverteilung zwischen den Geschlechtern. 
Kritischer beleuchtete Dirk Neumann die Mütterrente. Gesellschaftspolitisch ist sie richtig. Leider werde sie falsch finanziert. 75 Prozent der Mittel für das Rentenpaket würden für die Mütterrente verwendet (6,5 Millionen Euro pro Jahr). Das enge die Spielräume für andere wichtige Maßnahmen in der Rentenpolitik stark ein. 
Mehr Mittel für Rehabilitation 
Mir als Gesundheitspolitikerin liegen Prävention, Pflege und Rehabilitation sehr  am Herzen. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass wir mit dem Rentenpaket die Leistungen für medizinische Reha-Maßnahmen und die Renten bei Erwerbsminderung erhöhen:
Die Babyboom-Generation kommt jetzt ins Reha-intensive Alter. Ab 45 Jahren wächst der Reha-Bedarf an. Deswegen ist die Anhebung des Reha-Budgets absolut notwendig. Gleiches gilt für die Zunahme der geriatrischen medizinischen Leistungen für SeniorInnen. Wir stärken mit der Leistungsausweitung den Grundsatz „Reha vor Rente“. Wir wollen, dass Menschen möglichst lange gesund bleiben, lange auch in ihrem Beruf arbeiten können. Wir erkennen an, dass der Bedarf an Reha-Maßnahmen - auch aufgrund der demografischen Entwicklung - gestiegen ist und erhöhen das verfügbare Budget: Bereits von diesem Jahr an um 100 Millionen Euro und in den folgenden Jahren um gut 200 Millionen Euro.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderung ist eines der größten Armutsrisiken. Niemand wird freiwillig arbeitsunfähig, betonte Gabriele Lösekrug-Möller. Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen erwerbsunfähig. Eine Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ist daher dringend geboten. 
Für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben wir die Erwerbsminderungsrente erhöht.
Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente geht, hat bisher eine Rente bekommen, als hätte er oder sie noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ haben wir um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Es wird nun so getan, als ob die Betroffenen bis zum 62. Lebensjahr mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet hätten. Hiermit wird eine Lücke auf dem Rentenkonto geschlossen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen.
Wir wissen, dass viele Betroffene schon vor Beginn ihrer Erwerbsminderung Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, zum Beispiel durch Krankheit oder einen gesundheitsbedingten Wechsel in Teilzeit. Es ist ungerecht, wenn diese ohnehin schon schwierigen Phasen dazu führen, dass die Höhe des Durchschnittseinkommens abgesenkt würde. Dieses dient später bei der Zurechnungszeit als Grundlage. Wir haben deshalb gesagt: Die letzten vier Jahre vor der Rente dürfen das Durchschnittseinkommen nicht senken und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Von diesen Verbesserungen profitieren alle Versicherten, die ab dem 1. Juli im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen. Sie erhalten auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre vorherige Arbeitsleistung.
Rentenpolitische Ausblicke
Mit den Verbesserungen in der Rente ist aber noch nicht Schluss, machte Gabriele Lösekrug-Möller deutlich: Gerade für Frauen, die lange gearbeitet, aber nur geringe Löhne erhalten haben, hält sie eine bessere Entgelt-Berechnung für sinnvoll, damit die Frauen nicht in Altersarmut abrutschen. Für diese soll daher das Konzept für eine solidarische Lebensleistungsrente erarbeitet und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Altersgrundsicherung zur Vermeidung von Armut.
Aus Sicht der Gewerkschaften müssen die Übergänge in die Rente flexibler ausgestaltet werden. Dirk Neumann schlug als eine Möglichkeit die Teilrente ab 60 Jahren vor. Auch das Bundesarbeitsministerium arbeitet an Konzepten für flexiblere Übergänge, erklärte Gabriele Lösekrug-Möller. Noch passen die Regelungen für die Teilrente und die Zuverdienstmöglichkeiten allerdings nicht zusammen. Lösekrug-Möller wies darauf hin, dass die CDU möchte, dass RentnerInnen gänzlich sozialversicherungsfrei arbeiten sollten.
Von 7 Millionen Minijobs sind 80 Prozent nicht sozialversicherungspflichtig. Das betrifft vor allem Frauen. Ihnen fehlen dadurch nicht nur Rentenansprüche, sondern auch die Versicherungsjahre. Daher ist eine Neuregelung der Minijobs nötig, die diese Gerechtigkeitslücke schließt, forderte Hannelore Buls. 
Und auch die Finanzierung der Rentenleistungen bleibt ein grundsätzliches Thema: Das Rentenpaket haben wir solide aus Rücklagen finanziert. Dennoch halte ich nach wie vor eine Finanzierung durch einen höheren Spitzensteuersatz für den nachhaltigeren gesellschaftspolitischen Ansatz.
Ost-West-Angleichung
In der Diskussion wurde die überfällige Angleichung der Ost- und Westrenten angesprochen. Gabriele Lösekrug-Möller verwies auf die unterschiedlichen Vorstellungen bei der Ost-West-Angleichung. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet eine Arbeitsgruppe über den Sommer einen Vorschlag für das Rentenüberleitungsabschlussgesetz. Die Angleichung der Ost-Renten an das Niveau der West-Renten werde ich als Berlinerin und als Mitglied der Landesgruppe Ost weiter anpacken.
Nach monatelangen Diskussionen war es am 23. Mai 2014 so weit: Der Deutsche Bundestag entschied in abschließender Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800909.pdf sowie namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801489.pdf . In der Beschlussempfehlung des Ausschusses sind die von der Koalition noch vorgenommenen letzten Änderungen am Gesetzentwurf dokumentiert. Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenverbesserung sieht eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren, eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) für vor 1992 geborene Kinder, eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente und eine Anhebung des sogenannten Reha-Deckels durch eine Anpassung der Leistungen für Rehabilitation an die demografische Entwicklung vor.


„Was steckt drin - im Rentenpaket? Lebensleistung besser anerkennen - Gesagt. Getan. Gerecht.“ - so der Titel der Fraktion vor Ort-Veranstaltung Im DGB-Haus in Schöneberg am 10. Juli 2014 mit Gabriele Lösekrug-Möller, Dirk Neumann und Hannelore Buls. Gabriele Lösekrug-Möller ist Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie stellte die vier Säulen des Rentenpaketes vor. Eine Einschätzung aus Gewerkschaftssicht gab Dirk Neumann. Er arbeitet als Referatsleiter für Alterssicherung, Rehabilitation und Seniorenpolitik beim DGB Bundesvorstand. Zur Bewertung des Rentenpakets aus frauenspezifischen Gesichtspunkten hatte ich Hannelore Buls eingeladen. Sie ist Vorsitzende des Deutschen Frauenrats e.V., der Dachorganisation von 57 Verbänden, darunter auch die DGB-Frauen und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF).

Das Rentenpaket als Meilenstein der Alterssicherung

Vom  Rentenpaket profitieren insgesamt rund 11 Millionen Menschen, betonte Gabriele Lösekrug-Möller. Sie präsentierte: 9,5 Millionen kommen in den Genuss der Mütterrente. Eher in Rente werden etwa 200.000 Menschen gehen. Für 180.000 Menschen werden sich die Ansprüche für die Erwerbsminderungsrente verbessern. Bessere Rehabilitationsmaßnahmen können 1,4 Millionen Menschen in Anspruch nehmen.

Das Rentenpaket ist ein Meilenstein in der Alterssicherung, bestätigt auch der Gewerkschafter Dirk Neumann. Es bricht mit der Logik der Rentenpolitik der letzten 20 Jahre. Im Gegensatz zu den vorherigen seit 1992 durchgeführten 35 rentenpolitischen Reformen sieht dieses Rentenpaket keine Kürzung von Rentenleistungen vor. Dieses Mal gibt es konkrete Verbesserungen für die Menschen.

In Rente mit 63

Prominentestes Thema der öffentlichen Debatte war die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Wir geben damit den Menschen, die über Jahrzehnte gearbeitet und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Dass dabei auch Zeiten der Kindererziehung oder Zeiten der Pflege von Angehörigen angerechnet werden, zeigt, dass wir die Rente anpassen an die individuellen Lebenssituationen der Menschen. Deshalb ist es auch richtig, Phasen der Arbeitslosigkeit ebenfalls zu berücksichtigen. 

Es gibt den „Generationenkrieg“ nicht! Insbesondere junge Menschen stimmen den Verbesserungen durch das Rentenpaket zu. 89 Prozent aller 18- bis 34-Jährigen befürworten die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.

Wasser in den Wein schüttete allerdings Hannelore Buls vom Deutschen Frauenrat: Die Rente mit 63 kommt vor allem männlichen Facharbeitern zu Gute. Durchschnittlich kommen Frauen auf lediglich 29 Versicherungsjahre. Im Jahr 2012 waren es gerade mal 12.000 Menschen, die abschlagsfrei in die Rente gegangen sind. Während der Anteil unter den Männern 2,1 Prozent betrug, erreichten lediglich 0,4 Prozent der Frauen abschlagsfrei die Rente.

Der DGB habe seinen Frieden mit der Rente mit 67 noch nicht gemacht, betonte Dirk Neumann. Die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen ist mit 67 nicht mehr fit für das Arbeitsleben. Nur 17 Prozent aller 64jährigen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Erfolglose neoliberale Kampagne gegen das Rentenpaket

In der veröffentlichten Meinung wurde vor allem die Rente mit 63 stark angegriffen. Zum Beispiel versuchten die neoliberalen Kampagnenmacher von der „Initiative neue soziale Marktwirtschaft“ das Rentenpaket massiv zu diskreditieren. Allerdings ohne Erfolg. Die Zustimmungswerte in der Bevölkerung für das Rentenpaket liegen unverändert hoch!

Die Mütterrente

Unsere Erwerbsbiografien weisen immer häufiger Brüche auf. Dies entspricht nicht mehr nur den Lebensbiografien von Frauen. Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Kindererziehung oder von Pflege müssen besser berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Anerkennung der Erziehungsleistungen der vielen Müttern und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 9,5 Millionen Frauen - in einigen Fällen auch Männer. Sie haben, auch wenn sie nicht berufstätig waren, Familienarbeit geleistet und für diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag unsere Anerkennung verdient. Konkret sind das 28 Euro pro Monat im Westen und 26 Euro im Osten. Finanziert wird die Mütterrente zu zwei Dritteln aus Beiträgen und nur zu einem Drittel aus Steuern. Die SPD hatte gefordert, die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Auch der Deutsche Frauenrat  und die Gewerkschaften treten für eine Steuerfinanzierung der Mütterrente ein. Die gesellschaftspolitisch richtige Umverteilung sollte vom Staat als Gesamtheit getragen werden und nicht nur von den BeitragszahlerInnen.

Die Mütterrente ist eine Anerkennung der Lebensleistung von Frauen, stellt Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, heraus. Gerade im traditionellen westdeutschen Hausfrauenmodell wurden Frauen strukturell benachteiligt. In Westdeutschland war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft nicht möglich. Der Kinder wegen blieben sie zu Hause. Das ist der Grund, warum viele Frauen eine sehr niedrige Rente beziehen. Die Rente spiegelt das Erwerbsleben wieder - damit auch die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Jedes Kind „kostet“ die Frauen etwa 50 Euro Rente pro Monat. Jetzt wird rund die Hälfte „rückerstattet“. Die Mütterrente ist demnach auch eine notwendige Umverteilung zwischen den Geschlechtern. 

Kritischer beleuchtete Dirk Neumann die Mütterrente. Gesellschaftspolitisch ist sie richtig. Leider werde sie falsch finanziert. 75 Prozent der Mittel für das Rentenpaket würden für die Mütterrente verwendet (6,5 Millionen Euro pro Jahr). Das enge die Spielräume für andere wichtige Maßnahmen in der Rentenpolitik stark ein. 

Mehr Mittel für Rehabilitation 

Mir als Gesundheitspolitikerin liegen Prävention, Pflege und Rehabilitation sehr  am Herzen. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass wir mit dem Rentenpaket die Leistungen für medizinische Reha-Maßnahmen und die Renten bei Erwerbsminderung erhöhen:

Die Babyboom-Generation kommt jetzt ins Reha-intensive Alter. Ab 45 Jahren wächst der Reha-Bedarf an. Deswegen ist die Anhebung des Reha-Budgets absolut notwendig. Gleiches gilt für die Zunahme der geriatrischen medizinischen Leistungen für SeniorInnen. Wir stärken mit der Leistungsausweitung den Grundsatz „Reha vor Rente“. Wir wollen, dass Menschen möglichst lange gesund bleiben, lange auch in ihrem Beruf arbeiten können. Wir erkennen an, dass der Bedarf an Reha-Maßnahmen - auch aufgrund der demografischen Entwicklung - gestiegen ist und erhöhen das verfügbare Budget: Bereits von diesem Jahr an um 100 Millionen Euro und in den folgenden Jahren um gut 200 Millionen Euro.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderung ist eines der größten Armutsrisiken. Niemand wird freiwillig arbeitsunfähig, betonte Gabriele Lösekrug-Möller. Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen erwerbsunfähig. Eine Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ist daher dringend geboten. 

Für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben wir die Erwerbsminderungsrente erhöht.

Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente geht, hat bisher eine Rente bekommen, als hätte er oder sie noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ haben wir um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Es wird nun so getan, als ob die Betroffenen bis zum 62. Lebensjahr mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet hätten. Hiermit wird eine Lücke auf dem Rentenkonto geschlossen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen.

Wir wissen, dass viele Betroffene schon vor Beginn ihrer Erwerbsminderung Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, zum Beispiel durch Krankheit oder einen gesundheitsbedingten Wechsel in Teilzeit. Es ist ungerecht, wenn diese ohnehin schon schwierigen Phasen dazu führen, dass die Höhe des Durchschnittseinkommens abgesenkt würde. Dieses dient später bei der Zurechnungszeit als Grundlage. Wir haben deshalb gesagt: Die letzten vier Jahre vor der Rente dürfen das Durchschnittseinkommen nicht senken und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Von diesen Verbesserungen profitieren alle Versicherten, die ab dem 1. Juli im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen. Sie erhalten auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre vorherige Arbeitsleistung.

Rentenpolitische Ausblicke

Mit den Verbesserungen in der Rente ist aber noch nicht Schluss, machte Gabriele Lösekrug-Möller deutlich: Gerade für Frauen, die lange gearbeitet, aber nur geringe Löhne erhalten haben, hält sie eine bessere Entgelt-Berechnung für sinnvoll, damit die Frauen nicht in Altersarmut abrutschen. Für diese soll daher das Konzept für eine solidarische Lebensleistungsrente erarbeitet und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Altersgrundsicherung zur Vermeidung von Armut.

Aus Sicht der Gewerkschaften müssen die Übergänge in die Rente flexibler ausgestaltet werden. Dirk Neumann schlug als eine Möglichkeit die Teilrente ab 60 Jahren vor. Auch das Bundesarbeitsministerium arbeitet an Konzepten für flexiblere Übergänge, erklärte Gabriele Lösekrug-Möller. Noch passen die Regelungen für die Teilrente und die Zuverdienstmöglichkeiten allerdings nicht zusammen. Lösekrug-Möller wies darauf hin, dass die CDU möchte, dass RentnerInnen gänzlich sozialversicherungsfrei arbeiten sollten.

Von 7 Millionen Minijobs sind 80 Prozent nicht sozialversicherungspflichtig. Das betrifft vor allem Frauen. Ihnen fehlen dadurch nicht nur Rentenansprüche, sondern auch die Versicherungsjahre. Daher ist eine Neuregelung der Minijobs nötig, die diese Gerechtigkeitslücke schließt, forderte Hannelore Buls. 

Und auch die Finanzierung der Rentenleistungen bleibt ein grundsätzliches Thema: Das Rentenpaket haben wir solide aus Rücklagen finanziert. Dennoch halte ich nach wie vor eine Finanzierung durch einen höheren Spitzensteuersatz für den nachhaltigeren gesellschaftspolitischen Ansatz.

Ost-West-Angleichung

In der Diskussion wurde die überfällige Angleichung der Ost- und Westrenten angesprochen. Gabriele Lösekrug-Möller verwies auf die unterschiedlichen Vorstellungen bei der Ost-West-Angleichung. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet eine Arbeitsgruppe über den Sommer einen Vorschlag für das Rentenüberleitungsabschlussgesetz. Die Angleichung der Ost-Renten an das Niveau der West-Renten werde ich als Berlinerin und als Mitglied der Landesgruppe Ost weiter anpacken.

Nach monatelangen Diskussionen war es am 23. Mai 2014 so weit: Der Deutsche Bundestag entschied in abschließender Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“ sowie namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses sind die von der Koalition noch vorgenommenen letzten Änderungen am Gesetzentwurf dokumentiert. Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenverbesserung sieht eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren, eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) für vor 1992 geborene Kinder, eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente und eine Anhebung des sogenannten Reha-Deckels durch eine Anpassung der Leistungen für Rehabilitation an die demografische Entwicklung vor.

 

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