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MDK im Dialog mit Politik und Gesundheitswesen

Am 13. Juni 2014 trafen sich auf Einladung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. RepräsentatInnen des Gesundheitswesens und GesundheitspolitikerInnen, um sich über den MDK und seine Rolle im Gesundheits- und Sozialwesen auszutauschen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. (MDK) mit seinem Hauptsitz in Schöneberg, ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Im Mittelpunkt stehen die Bereitstellung von fachlichem Know-how für die Kranken- und Pflegekassen und die qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten. Der MDK ist per Gesetz in der medizinisch-fachlichen Bewertung unabhängig. Die GutachterInnen sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.

MDK hat Pflegefachkräfte erfolgreich als GutachterInnen etabliert
Ich begrüße es, dass der MDK auch mit dieser Veranstaltung zeigt, dass er der Öffentlichkeit seinen gesetzlichen Auftrag und seine gutachterliche Unabhängigkeit aktiv nahe bringen möchte. Anwesende äußerten sich auf der Veranstaltung zum MDK wie folgt:

Günter Baaske, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg bedauerte, dass die Transparenzkriterien, die im Internet nach den Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen durch den MDK veröffentlicht werden, nach wie vor keine ausreichende Vergleichbarkeit der Pflegequalität in den Einrichtungen ermöglichen. Der MDK sei allerdings nicht derjenige, der für die Definition der Transparenzkriterien verantwortlich sei. Dies sei in der Bevölkerung allerdings zumeist nicht bekannt.

Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin verwies auf unterschiedliche gesellschaftliche Wahrnehmungen des MDK. Während aus seinem Wahlkreis des öfteren Kritik zu hören sei, sei die Wahrnehmung in seiner Senatsverwaltung ausgesprochen positiv. Er sprach sich ebenfalls für die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Transparenzkriterien für die Pflege-Qualitätsprüfungen aus. Dringend geboten sei eine baldige Einführung des neuen differenzierteren Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Thomas Meißner, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Pflegerates, erinnerte daran, welchen Schub die gesamte Pflegelandschaft durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes erhalten habe und erkannte an, dass der MDK in bislang einmaliger Weise Fachpflegekräfte erfolgreich als Gutachter etabliert habe. Der MDK Berlin-Brandenburg sei hier Vorreiter gewesen.

Karin Stötzner, Patientenbeauftragte für Berlin erklärte, in ihrem Amt als Patientenbeauftragte arbeite sie sehr gut mit dem MDK zusammen, mahnte gleichzeitig aber aufgrund der Beschwerden von Versicherten, die die Unabhängigkeit des MDK bezweifelten, mehr Transparenz an. Gesetzlich Versicherte wünschten sich einen sinnvollen Umgang mit ihren Beiträgen. Der MDK müsse hier seine Prüf- und Kontrollfunktion gerecht wahrnehmen und  wesentlich transparenter gestalten. Das Wissen aus Prüfungen und Gutachten solle im Sinne der PatientInnen verstärkt für Qualitätsdiskussionen und für Strukturverbesserungen genutzt werden.

Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, berichtete zum persönlichen Umgang mit den ÄrztInnen des MDK nur Gutes. Er stellte die Frage, ob es nicht in manchen Fällen auch sinnvoll sein könnte, zu prüfen, ob eine PatientIn möglicherweise zu wenig Leistungen erhalten habe.

Dr. Axel Meeßen, Geschäftsführer des MDK Berlin-Brandenburg betonte, dass der MDK Berlin-Brandenburg, die Gerechtigkeit im deutschen Sozialsystem mithilfe einer hohen Qualität der Begutachtung fördern wolle. Die Finanzierung des MDK per Umlage sei auch künftig eine entscheidende Voraussetzung für die fachliche Unabhängigkeit des MDK. Der MDK Berlin-Brandenburg gehe auf die Leistungserbringer zu, um die Prozesse der Begutachtung nachvollziehbarer zu machen. Gleiches geschehe mit den Versicherten.

Pflegebegutachtung: Erste Auswertung der MDK-Versichertenbefragung zeigt hohe Zufriedenheit
Angesichts von 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen pro Jahr spielen die Wünsche und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Angehörigen eine wichtige Rolle, um die Praxis der Pflegebegutachtung weiter zu verbessern. Der MDK ist vom Gesetzgeber verpflichtet worden, regelmäßige Versichertenbefragungen zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsgeschäft durchzuführen. Seit Januar 2014 wird jeder / jedem 40. Versicherten, die / der Pflegeleistungen beantragt hat und zu Hause, bzw. im Pflegeheim begutachtet wird, ein Fragebogen zur Pflegebegutachtung zugesandt. 

Die gesetzliche Auflage hat sich gelohnt, die bundesweite Auswertung der ersten 5.888 Fragebogen zeigt positive Ergebnisse. Die bisherigen Hauptergebnisse sind: 
Insgesamt sind 86 % der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen mit der pflegerischen Begutachtung zufrieden. 9 % sind teilweise zufrieden und 5 % unzufrieden. Vor allem die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Ansprechpartner beim MDK, die Kompetenz der GutachterInnen, der respektvolle und einfühlsame Umgang mit den Versicherten werden von den Pflegebedürftigen positiv bewertet. 9 von 10 Befragten kreuzen hier „zufrieden“ an.

Versicherte wünschen sich aber auch Veränderungen. Dies betrifft vor allem die Beratung, ein noch stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation und mehr Zeit für die Begutachtung. Der MDK wird die Ergebnisse der Befragung dazu nutzen, Maßnahmen zur weiteren Qualitätsverbesserung zu identifizieren.