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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit

In diesem Jahr lag der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit auf dem 10. Oktober.  Vielerorts haben an diesem Tag in den Betrieben bzw. Dienststellen Diskussionen  stattgefunden, um auf das Problem der Entgeltungleichheit von Männern und Frauen auf betrieblicher Ebene aufmerksam machen. Damit soll die Sensibilität für diese Ungerechtigkeit erhöht werden - auch im Gesundheitswesen.

Obwohl mit dem Equal Pay Day seit einigen Jahren jedes Jahr auf diese eklatante Ungleichheit hingewiesen wird, beträgt der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen nach offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes in Deutschland immer noch 22 Prozent. Dieses nur zu beklagen reicht nicht: Es gilt Ursachen zu bekämpfen! Viele Ursachen sind auf betrieblicher Ebene angesiedelt.

Gender Pay Gap 
Der Gender Pay Gap beruht auf verschiedenen Faktoren: z.B. beeinflussen geschlechtsspezifische Unterschiede in Aus- und Weiterbildung, Berufswahl, Arbeitszeit, Tätigkeit, Branche, Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch die Anerkennung von Berufs- und Tätigkeitsjahren, von Qualifikation, Tätigkeitsanforderungen, Leistungsgrad oder besonderen Belastungen die durchschnittlichen Entgelte von Männern und Frauen. 

Ärgerlich ist, dass durch die Struktur von Eingruppierungsverfahren und deren Umsetzung im Betrieb bzw. der Dienststelle vielfach eine Unterbewertung bzw. Nichtbewertung von typischen Frauentätigkeiten im Vergleich zu typischen Männertätigkeiten stattfindet.  Dabei gilt: Die rechtlichen Bestimmungen (Art. 157 AEUV, Richtlinie 2006/54/EG) sehen vor, dass gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich zu bezahlen ist.

Eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zu den Gehaltsdaten von 20 Berufen auf Basis der Lohnspiegeldatenbank zeigt auf, dass die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern je nach Beruf zwischen 6 und 28 Prozent beträgt.  Gemäß dieses Gehaltsreportes zu Tätigkeiten aus Industrie, Handwerk, Handel, privaten und öffentlichen Dienstleistungen verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen brutto monatlich je nach Beruf zwischen 158 Euro und 1.148 Euro weniger als Männer. Vergleichsweise gering ist der Verdienstabstand der Krankenpfleger mit 2.613 Euro zu den Krankenschwestern mit 2.426 Euro. Hier beläuft sich die Differenz auf 187 Euro (7 Prozent) - aber hier gilt generell: Die gesamte Branche gehört nicht zu den „GroßverdienerInnen“.

Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit vor Ort verwirklichen
Der Abbau der Benachteiligungen von Frauen ist möglich: Mit dem vom WSI hat im Auftrag des Bundesfrauenministeriums entwickelten Leitfaden zur Überprüfung der betrieblichen Gehaltssysteme - der sogenannten EVA-Liste - können einzelne Verfahren der Arbeitsbewertung anhand ausgewählter Fragen auf Geschlechtsneutralität hin überprüft werden. EVA steht für die Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren. So kommen wir der Entgeltgleichheit in jedem Betrieb, in jeder Dienststelle einen Schritt näher.

Als Gewerkschafterin freut mich: Da wo GewerkschafterInnen vor Ort aktiv sind, da wo Gewerkschaften sich für Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung stark machen (können), sind Entgelte geschlechtergerechter ausgestaltet. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bei Tarifverdiensten einfach besser umgesetzt - Handlungsbedarf besteht aber auch hier weiterhin.

Ich will eine diskriminierungsfreie Bezahlung von Frauen. Jammern alleine genügt nicht - aktive Taten vor Ort. Betriebe, Unternehmen, Dienststellen tragen Verantwortung, den Ursachen auf den Grund zu gehen und so die Benachteiligungen von Frauen zu verringern. 
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit
In diesem Jahr lag der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit auf dem 10. Oktober.  Vielerorts haben an diesem Tag in den Betrieben bzw. Dienststellen Diskussionen  stattgefunden, um auf das Problem der Entgeltungleichheit von Männern und Frauen auf betrieblicher Ebene aufmerksam machen. Damit soll die Sensibilität für diese Ungerechtigkeit erhöht werden - auch im Gesundheitswesen. Obwohl mit dem Equal Pay Day seit einigen Jahren jedes Jahr auf diese eklatante Ungleichheit hingewiesen wird, beträgt  der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen nach offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes in Deutschland immer noch 22 Prozent. Dieses nur zu beklagen reicht nicht: Es gilt Ursachen zu bekämpfen! Viele Ursachen sind auf betrieblicher Ebene angesiedelt.
Gender Pay Gap 
Der Gender Pay Gap beruht auf verschiedenen Faktoren: z.B. beeinflussen geschlechtsspezifische Unterschiede in Aus- und Weiterbildung, Berufswahl, Arbeitszeit, Tätigkeit, Branche, Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch die Anerkennung von Berufs- und Tätigkeitsjahren, von Qualifikation, Tätigkeitsanforderungen, Leistungsgrad oder besonderen Belastungen die durchschnittlichen Entgelte von Männern und Frauen. 
Ärgerlich ist, dass durch die Struktur von Eingruppierungsverfahren und deren Umsetzung im Betrieb bzw. der Dienststelle vielfach eine Unterbewertung bzw. Nichtbewertung von typischen Frauentätigkeiten im Vergleich zu typischen Männertätigkeiten stattfindet.  Dabei gilt: Die rechtlichen Bestimmungen (Art. 157 AEUV, Richtlinie 2006/54/EG) sehen vor, dass gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich zu bezahlen ist.
Eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zu den Gehaltsdaten von 20 Berufen auf Basis der Lohnspiegeldatenbank    LINK       http://www.lohnspiegel.de/main zeigt auf, dass die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern je nach Beruf zwischen 6 und 28 Prozent beträgt.  Gemäß dieses Gehaltsreportes zu Tätigkeiten aus Industrie, Handwerk, Handel, privaten und öffentlichen Dienstleistungen verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen brutto monatlich je nach Beruf zwischen 158 Euro und 1.148 Euro weniger als Männer. Vergleichsweise gering ist der Verdienstabstand der Krankenpfleger mit 2.613 Euro zu den Krankenschwestern mit 2.426 Euro. Hier beläuft sich die Differenz auf 187 Euro (7 Prozent) - aber hier gilt generell: Die gesamte Branche gehört nicht zu den „GroßverdienerInnen“.
Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit vor Ort verwirklichen
Der Abbau der Benachteiligungen von Frauen ist möglich: Mit dem vom WSI hat im Auftrag des Bundesfrauenministeriums entwickelten Leitfaden zur Überprüfung der betrieblichen Gehaltssysteme - der sogenannten EVA-Liste     LINK       http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/root,did=208736.html              - können einzelne Verfahren der Arbeitsbewertung anhand ausgewählter Fragen auf Geschlechtsneutralität hin überprüft werden. EVA steht für die Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren. So kommen wir der Entgeltgleichheit in jedem Betrieb, in jeder Dienststelle einen Schritt näher.
Als Gewerkschafterin freut mich: Da wo GewerkschafterInnen vor Ort aktiv sind, da wo Gewerkschaften sich für Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung stark machen (können), sind Entgelte geschlechtergerechter ausgestaltet. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bei Tarifverdiensten einfach besser umgesetzt - Handlungsbedarf besteht aber auch hier weiterhin.
Ich will eine diskriminierungsfreie Bezahlung von Frauen. Jammern alleine genügt nicht - aktive Taten vor Ort. Betriebe, Unternehmen, Dienststellen tragen Verantwortung, den Ursachen auf den Grund zu gehen und so die Benachteiligungen von Frauen zu verringern.