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Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit: ElterngeldPlus und Familienpflegezeit

Der Bundestag hat am 7. November 2014 der "Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" zugestimmt. Damit werden die Möglichkeiten für junge Eltern erweitert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Eltern können sich künftig für eine der beiden Elterngeld-Varianten entscheiden oder sie kombinieren. Mit den Neuregelungen wird es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Der Vorteil auch für Arbeitgeber: Sie können ihre Beschäftigten auch in der Familienphase halten.

Der Bedarf besteht: 58 Prozent der Eltern befürworten das Elterngeld Plus, bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren sind es sogar 67 Prozent, so eine repräsentative Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat. Tatsächlich erreichen aber nur 14 Prozent der Eltern eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbstätigkeit. Mit diesem Gesetz wird ein von der SPD gewolltes wichtiges familienpolitisches Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt.

Wichtig war uns SozialdemokratInnen das Ein-Eltern-Familien als das anerkannt werden, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion im Familienausschuss für eine Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung stark gemacht.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Elterngeld Plus wurde ein weiterer Schritt in Richtung Familienarbeitszeit gemacht. In Zukunft ist es für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Langfristiges Ziel ist es, „Vollzeit“ für Familien neu zu definieren. Im Rahmen der Familienarbeitszeit sollen Eltern dann die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine Bezuschussung als Lohnersatz erhalten. Wir SozialdemokratInnen tun was für mehr Partnerschaftlichkeit und mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Mehr Zeitsouveränität für Familien

 Eltern erhalten künftig mehr Wahlfreiheit und können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit leichter miteinander kombinieren. Damit leistet das Elterngeld Plus auch einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

  • Länger Elterngeld bei Teilzeit: Das bisherige Elterngeld kann weiterhin maximal 14 Monate bezogen werden. Mit der zusätzlichen Einführung des Elterngeldes Plus können Eltern zukünftig die Auszahlung über einen doppelt so lange Zeitraum 'strecken', wenn sie in Teilzeit arbeiten. Dabei wird ihr Teilzeitlohn die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht mehr mindern.
  • Ergänzender Partnerschaftsbonus: Eltern, die sich die Kindererziehung und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen möchten und ihre Arbeitszeit vier Monate lang gemeinsam auf 25 bis 30 Stunden wöchentlich reduzieren, können Elterngeld Plus mit einem so genannten Partnerschaftsbonus kombinieren. Jedes Elternteil erhält dann nochmals vier Partnerschaftsbonusmonate zusätzlich.
  • Entlastung für Alleinerziehende: Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen wie Elternpaare. Dabei stehen die "Partnermonate" nicht nur Müttern und Vätern zu, die ein alleiniges Sorgerecht haben, sondern auch alleinerziehenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
  • Flexiblere Elternzeit: Auch die Elternzeit können Eltern durch das neue Gesetz flexibler gestalten – unabhängig von der Wahl der Elterngeld-Variante. Mütter und Väter können nicht nur wie bisher bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen, sondern auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes eine flexible Elternzeit von bis zu 24 Monaten beantragen. Diese 24 Monate können dann in drei statt wie bisher in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Dadurch könnten Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren– sei es zur Einschulung, in turbulenten Familienphasen oder bei Umbrüchen im Leben des Kindes.
  • Planungssicherheit für Eltern und Arbeitgeber: Dank des Änderungsantrags des Familienausschusses gilt die von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gewünschte Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit in der Elternzeit als akzeptiert, wenn der Arbeitgeber die Anträge dazu nicht innerhalb bestimmter Fristen ablehnt.