Der Bundestag hat am 7. November 2014 der "Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" zugestimmt. Damit werden die Möglichkeiten für junge Eltern erweitert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Eltern können sich künftig für eine der beiden Elterngeld-Varianten entscheiden oder sie kombinieren. Mit den Neuregelungen wird es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Der Vorteil auch für Arbeitgeber: Sie können ihre Beschäftigten auch in der Familienphase halten.
Der Bedarf besteht: 58 Prozent der Eltern befürworten das Elterngeld Plus, bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren sind es sogar 67 Prozent, so eine repräsentative Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat. Tatsächlich erreichen aber nur 14 Prozent der Eltern eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbstätigkeit. Mit diesem Gesetz wird ein von der SPD gewolltes wichtiges familienpolitisches Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt.
Wichtig war uns SozialdemokratInnen das Ein-Eltern-Familien als das anerkannt werden, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion im Familienausschuss für eine Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung stark gemacht.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Elterngeld Plus wurde ein weiterer Schritt in Richtung Familienarbeitszeit gemacht. In Zukunft ist es für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Langfristiges Ziel ist es, „Vollzeit“ für Familien neu zu definieren. Im Rahmen der Familienarbeitszeit sollen Eltern dann die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine Bezuschussung als Lohnersatz erhalten. Wir SozialdemokratInnen tun was für mehr Partnerschaftlichkeit und mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Mehr Zeitsouveränität für Familien
Eltern erhalten künftig mehr Wahlfreiheit und können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit leichter miteinander kombinieren. Damit leistet das Elterngeld Plus auch einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.