Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen findet in Kooperation mit Berliner Bäckereien die Brötchentüten-Aktion "Gewalt kommt nicht in die Tüte" statt und setzen damit wieder ein deutliches Zeichen für ein selbstbestimmtes Leben aller Frauen. Erstmalig findet zudem die Berliner Kampagne statt: Unter dem Motto „Mobil gegen häusliche Gewalt“ veranstalten die die bezirklichen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Zeitraum vom 24.11. bis 9.12.2014 vielfältige Aktionen.
Der Kampagnenzeitraum liegt zwischen dem Internationalen Tag "Nein zu Gewalt an Frauen" und dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Das sind "16 Tage gegen Gewalt“ mit vielfältigen Aktionen! Die Auftaktveranstaltung zu der berlinweiten Veranstaltungsreihe findet im BVV-Saal des Rathauses Schöneberg am Montag, den 24.11.2014 von 17:50 bis 21:00 Uhr statt. Präsentiert wird der Film „Festung“.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist längst kein Tabuthema mehr. Jährlich fliehen In Deutschland ca. 40.000 Frauen vor ihren gewalttätigen Männern ins Frauenhaus. Am häufigsten erleben Frauen Gewalt noch immer in ihrem Zuhause, durch den eigenen Partner oder den Ehemann. Gewalt ist nie privat. Wer im häuslichen Bereich geschlagen, gedemütigt, zwangsverheiratet oder vergewaltigt wird, braucht besonderen Schutz.
Gewalt gegen Frauen bedroht die innere Sicherheit
Es gibt leider auch Grund genug, weiterhin gegen die vielfältigen Formen von Gewalt, denen Frauen im privaten und öffentlichen Raum täglich ausgesetzt sind, zu demonstrieren. Ich denke an die häusliche Gewalt, denke an die notwendigen Änderungen der Paragrafen 177 und 179 StGB, die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ahnden sollen. Der Deutsche Frauenrat hat mit seiner Lagebeurteilung Recht: Gewalt gegen Frauen bedroht die innere Sicherheit!
Geplant ist ein eigenes Gesetz, um die Forderungen der Istanbul-Konvention umzusetzen. Der Deutsche Frauenrat fordert mit Blick auf die Bestrafung von Vergewaltigung eine Änderung des Paragrafen 177 StGB (Vergewaltigung; sexuelle Nötigung) dergestalt, dass jede Nötigung zu sexuellen Handlungen ohne Einwilligung des Opfers bestraft wird. NEIN heißt NEIN!. Außerdem fordert der deutsche Frauenrat die Gleichsetzung des Strafmaßes im Paragrafen 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) mit dem im Paragrafen 177. Ich unterstütze beide Forderungen.
Einreiseverbot gegen ekelhaftes Auftreten eines ‚Pick-up Artist‘ unerlässlich
Die geplanten Auftritte eines selbsternannten ‚Pick-up Artist‘, der Männern gegen Geld beibringen will, wie mann Frauen psychisch und physisch belästigt, Gewalt gegen sie anwendet und sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen zwingt, sind ekelerregend. Derjenige, der dieses anbietet, verstößt ebenso gegen die Menschenwürde, wie diejenigen, die sowas lernen wollen. Sie alle beteiligen sich an gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, einem Verhalten, welches Rechtspopulisten und Rechtsextremen zuzuordnen ist. Zu deren Gedankengut gehört auch die Ungleichheit der Geschlechter.
Deutschland muss den Beispielen Großbritannien, Australien, Brasilien und Japan folgen, die Julien Blanc Einreiseverbot erteilt haben.
Sexuelle Gewalt verurteilen
Sexuelle Gewalt in Form von Belästigung im öffentlichen Raum ist zu verurteilen. Das schockierende Video der US-amerikanischen Aktionsgruppe ‚Hollaback‘ macht die Übergriffe gegen Frauen nur zu deutlich. Aussagen jungen Frauen folgend, hätte dieses auch in deutschen Großstädten gedreht werden können. Die Ergebnisse wären identisch.
Solche Übergriffe von sexueller Gewalt sind keine Privatangelegenheit und keine wie wir beobachten können leider auch keine Ausnahmeerscheinung sondern ein gesellschaftliches Massenphänomen. Eine aktuelle EU-Studie belegt, dass jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat: zu Hause, am Arbeitsplatz, im Internet oder in der Öffentlichkeit.