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Familienministerin Manuela Schwesig im Regenbogenfamilienzentrum

Die Bundesministerin Manuela Schwesig besuchte Deutschlands einziges Regenbogenfamilienzentrum in Berlin-Schöneberg. Die SPD-Politikerin informierte sich im persönlichen Gespräch über die konkrete Lebenssituation von lesbischen und schwulen Eltern und ihren Kindern und diskutierte mit den Gästen u.a. über die ausstehende Gleichstellung in Deutschland. An dem Gespräch habe ich gerne teilgenommen, ebenso wie weitere PolitikerInnen der Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Manuela Schwesig eröffnete darüber hinaus eine Fotoausstellung von Friderike Körner und Tatjana Meyer.

Constanze Körner, Leiterin des Regenbogenfamilienzentrums, führte die Ministerin durch die Räumlichkeiten. Eine der künftigen Herausforderungen ist die Finanzierung des Zentrums langfristig zu sichern. Die derzeitige Förderung läuft Ende 2015 ab. Constanze Körner lobte die Ministerin für ihre Rede auf der anlässlich des 60. Jubiläums der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. durchgeführten Fachtagung „Familienpolitik 54/94/24 - Vision und Wirklichkeit“ am 20.11.2014. Deutlich geworden wäre die politische Bereitschaft zur Annahmen der zahlreichen Herausforderungen, die sich durch die Vielfalt familialer Familienformen ergeben. Es bestehe Einigkeit, dass es nur mit der Vielfalt von Familien, ihrer Zuverlässigkeit und Fürsorge sowie dem Respekt für ihre Leistungen eine zukunftsfähige Gesellschaft geben könne. Daher seien die Sicherheit und die Wertschätzung für Familien in allen Lebensphasen und Familienmodellen unerlässlich.

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Der Besuch von Familienministerin Manuela Schwesig in Deutschlands leider einzigem Regenbogenfamilienzentrum fand am 22. November 2014 im Rahmen des Herbstfestes statt. Viele Eltern und solche, die es werden wollen, waren anwesend, um mit der Ministerin direkt und persönlich zu diskutieren. Aus meiner Sicht war es eine Win-win-Situation für alle.

Die Eltern als auch eine Juristin erläuterten anhand zahlreicher Beispiele diskriminierende Hindernisse beim Ausüben ihrer Elternschaft. Sie wollen nicht nur Gleichstellung für sich, sondern wollen eine rechtliche Situation, die dem Kindeswohl tatsächlich gerecht wird. Wer sich nicht in der Situation befindet, kann sich häufig gar nicht vorstellen, welche Konsequenzen für das Kind aufgrund immer noch unterschiedlicher Rechtssituationen zwischen homo- und heterosexuellen Eltern existieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch ein großer Teil derjenigen, die Schwierigkeiten mit der Vorstellung einer Volladoption durch homosexuelle Paare haben, nicht wollen, dass dem Kindeswohl nicht entsprochen wird. Dass die sexuelle Orientierung der Eltern nun gar nichts aussagt über das Wohl des Kindes ist seit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ nachgewiesen. Die Studie wurde 2009 von der Katholischen Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt.

Rechtliche Unklarheiten

Ein zentrales Thema der Beratung aber auch zwischen den im Regenbogenfamilienzentrum erscheinenden Menschen ist die rechtliche Situation der Kinder, insbesondere im 1. Lebensjahr. Häufige Frage untereinander: „In welcher Phase der Sukzessivadoption befindest du dich gerade?“ Vermisst werden bundeseinheitliche Standards. In Berlin gibt es zahlreiche Stiefkindadoptionen. „Aber was in Berlin geht, geht woanders noch lange nicht“, erklärte eine Mutter. Kurz angerissen wurde auch, dass rechtlich gesehen eine Inpflegenahme einfacher umzusetzen sei als eine Adoption. Auch Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder unverheiratete Paare, die durchaus auch älter als 40 Jahre sein dürfen, können ein Pflegekind bei sich aufnehmen. Eine Adoption ist ihnen zumeist noch verwehrt. Das ist Diskriminierung.

Hingewiesen wird auch auf die unterschiedlichsten „Fallen der Leihmutterschaft“. Außerdem wird darauf verwiesen, dass Patchworkfamilien die Regeln sind. Auch die Rolle der biologischen Väter sei zu klären. Die Elternschaft für ein Kind wird in diesen Beziehungen häufig nicht nur von zwei Menschen gelebt. „Es gibt eine Vielzahl von Familienkonstellationen.“ Manuela Schwesig erklärte, dass sie offen sei für die Diskussion. Es gelte Ideen für den Gesetzgeber zu entwickeln, die auch allen Konstellationen gerecht werden. Die politische Herausforderung liege darin, dem „Kind rechtliche Sicherheit“ zu geben.

Diskriminierungen, die dem Kindeswohl nicht entsprechen, sind abzuschaffen

Im BMFSFJ wurde in dieser Legislatur das Referat Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Sexuelle Identitäten eingerichtet. Das ist ein wichtiger struktureller Fortschritt! Ebenfalls einberufen wurde eine „AG Abstammungsrecht“, in der zahlreiche der hier aufgetretenen Fragen diskutiert werden. Diese tagt im Januar 2015 das erste Mal.

Das Berliner Regenbogenfamilienzentrum in Schöneberg

Im Berliner Regenbogenfamilienzentrum in Trägerschaft des Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e.V. finden Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen, Beratung und Unterstützung beim Kinderwunsch, bei Alltagsproblemen, bei rechtlichen Fragen, bei Konflikten oder Diskriminierungserfahrungen. Unterschiedliche Gruppenangebote für werdende Eltern, Eltern mit ihren Kindern, Schwangere, Väter, Pflegeeltern, Krabbelkinder und weitere thematische Veranstaltungen gehören zu den Begegnungsangeboten. Außerdem können sich MultiplikatorInnen sowie Interessierte informieren.

Im Rahmen des Herbstfestes eröffnete die Bundesfamilienministerin eine Fotoausstellung von Friderike Körner und Tatjana Meyer. Darüber hinaus präsentierte der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg das erste Motiv seiner neuen Kampagne zur Förderung der Akzeptanz gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Eltern und Kindern aus Regenbogenfamilien.

Foto: Jörg Steinert