Der Adventsempfang des BKK Landesverband Mitte war mit rund 100 Gästen als aus Politik, Wirtschaft, Medizin und Sozialversicherung wieder gut besucht. Der BKK Landesverband Mitte ist der Dachorganisation für alle Betriebskrankenkassen, die ihren Hauptsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben. Geldaen hatte der BKK Landesverband Mitte in die Landesvertretung Niedersachsen am 10. Dezember 2014. Meine Aufgabe war es, eine Bilanz bisheriger und noch geplanter Reformen im Bereich Gesundheit und Pflege zu ziehen.
Verabschiedet wurde Herr Klemens Pawisa, bisheriger Vorsitzender des Vorstandes des BKK Landesverbandes Mitte. So konnte ich mich bei ihm für das Geleistete bedanken sowie dem neuen Vorstandsvorsitzenden der BKK Mitte, Herr Burkhard Spahn, viel Erfolg für die neue Herausforderung wünschen.
Aktuelle gesundheitspolitische Reformen
Wir setzen unsere gesundheitspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verlässlich um. Alleine im laufenden Quartal 2014 haben wir das Pflegestärkungsgesetz 1 und das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet - mit mehr und besseren Leistungen für Pflegbedürftige, Angehörige und an Demenz Erkrankte und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Kabinettsentwurf zum Präventionsgesetz und der Kabinettsentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sollen am 17. Dezember 2014 verabschiedet werden und im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten. Außerdem liegen nun die Eckpunkte zur Krankenhausreform liegen nach den Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor.
Präventionsgesetz
Das schon von mehreren Regierungen diskutierte Präventionsgesetz sieht zusätzliche Kassenleistungen vor, die Erkrankungen vorbeugen sollen. Volkskrankheiten wie Diabetes, Brustkrebs und Depressionen sollen durch bessere Vorsorge zurückgedrängt werden. Zugleich sollen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnen. Ziel ist es, sozial schwache Gruppen gezielter als bislang auch über Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen anzusprechen. Die SPD wird sich im Verlauf für noch weitere Verbesserungen einsetzen: Wir wollen alle beteiligten Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit stärker ins Boot holen. Wir wollen die Privaten Krankenversicherungen einbeziehen. Denn wir wollen nicht, dass ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen und damit ihre Versicherten und Arbeitgeber die Finanziers der Prävention sein sollen. Wir wollen Langzeitarbeitslose besser fördern. Und wir wollen den Lebensweltenansatz noch stärker fördern, das gilt auch für die betriebliche Gesundheitsförderung. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Auch mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wird es viele und spürbare Verbesserungen von Leistungen für PatientInnen geben. Zum Beispiel stärken wir das Entlassmanagement der Krankenhäuser. Zugleich werden Krankenhäuser Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen können. Wir schaffen einen Anspruch der Patientinnen und Patienten auf eine ärztliche Zweitmeinung. Und wir verkürzen die Wartezeiten in den Arztpraxen. Wir verbessern die Zugangschancen zu ärztlichen Versorgung verbessern auf dem Land verbessern, bauen Überversorgung in Städten ab und stärken die Rolle der Hausärzte. Wir richten einen Innovationsfonds ein.
Eckpunkte Krankenhausreform
Am 5. Dezember 2014 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt. Schwerpunkte sind die Verbesserung der Qualität und die Modernisierung der Strukturen. Wir setzen damit unsere Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Als SPD sind wir stolz auf zwei besondere Erfolge bei den Verhandlungen:
- Erstens stärken wir die „Pflege am Bett“. Mit einem Personalsonderprogramm Pflege. Wir stellen dazu kurzfristig 660 Millionen Euro zur Verfügung. So können wir bis zu 7000 neue Pflegekräfte einstellen. Dieser Erfolg geht über unsere Koalitionsvereinbarungen hinaus,
- Zweitens schaffen wir einen Strukturfonds zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft und ihrer besseren Orientierung an den Bedarfen der PatientInnen. Wir stellen dazu 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds bereit. Und die Länder stellen nochmal Geld in der gleichen Höhe zur Verfügung.
Zusätzlich werden wir mit Sicherstellungszuschlägen dafür sorgen, dass eine wohnortnahe Krankenhausversorgung vorhanden bleibt.
Im Vordergrund der Reform steht mehr Qualität bei den von Krankenhäusern erbrachten Leistungen: Zum Beispiel erhalten Krankenhäuser, die gute Leistungen erbringen, in Zukunft Zuschläge. Krankenhäuser, die Mängel aufweisen, z. B. bei der Hygiene, werden mit Abschlägen rechnen müssen. Wir führen Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder ein. Und die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser wird künftig für alle PatientInnen leicht lesbar und gut verständlich sein.