Endlich ist es so weit: Die gesetzliche Frauenquote kommt. Ein entscheidender Schritt, damit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung zur Lebensrealität wird und Frauen gleiche Chancen in der Arbeitswelt haben. Mit der Quote fördern wir einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft. Sie ist ein Meilenstein für die Frauenrechte, sie ist auch ein qualifiziertes Instrument gegen den Fachkräftemangel. Fairness nutzt uns allen. Und wir haben eklatanten Nachholbedarf: In keiner anderen Wirtschaftsnation gibt es so wenig Frauen in Führungspositionen wie in Deutschland.
Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll für diese Mandate ab 2018 sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen der gesetzlichen Quote sind für die Unternehmen erfüllbar. Frauen in Deutschland sind so gut ausgebildet wie noch nie. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, auf diese hoch qualifizierten weiblichen Fach- und Führungskräfte zu verzichten.
Bundestag diskutiert erstmals Gesetzentwurf zur Frauenquote
Am 30. Januar 2015 fand die 1. Lesung des „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (Drs. 18/3784) im Deutschen Bundestag statt. Wir SozialdemokratInnen begrüßen den Gesetzentwurf der Regierung als erforderlichen Schritt, damit eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zur Lebensrealität wird.
Frauen sind in den obersten Führungspositionen deutscher Unternehmen noch immer selten. Und das, obwohl Frauen inzwischen selbst durch beste Studienabschlüsse und enorme Leistungsbereitschaft auf sich aufmerksam machen, obwohl Studien vorliegen, die belegen, dass gemischte Teams besser arbeiteten, und obwohl die Politik vor nahezu 14 Jahren den Unternehmen die Chance eingeräumt habe, selbst für faire Chancen von Frauen zu sorgen. Die Unternehmen haben diese Möglichkeit zu freiwilligen Regelungen aber verpasst, verschlafen, kurz und gut: Sie wollten sie gar nicht nutzen. Nun gibt es gesetzliche Regelungen. Schließlich ist Gleichstellung nicht nur ein verfassungsrechtliches Gebot, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Mit Geschlechterquoten gegen die „gläserne Decke“
Frauen in Deutschland sind so gut ausgebildet wie noch nie. Und dennoch waren im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt. Im Bundesdienst liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen bei 30 Prozent.
„Mit dem Gesetzentwurf von Manuela Schwesig und Heiko Maas werden Frauen zu dem, was sie nach ihrer Eignung und Qualifikation längst sein sollten: eine Selbstverständlichkeit in Top-Positionen“, sagt. Bis heute herrsche in den Führungszirkeln renommierter deutscher Unternehmen eine „männliche Monokultur mit fatalen Auswirkungen“, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann. Und wenn Frauen es bis „ganz oben“ schafften, seien sie nach wie vor mit Vorurteilen, mit Ressentiments und Hürden konfrontiert, die allein für Frauen gelten. Und richtigerweise stellte Sönke Rix, Sprecher der Ausschussarbeitsgruppe Frauen, Senioren, Familie und Jugend der SPD-Fraktion, klar: „Wir verstehen die Quote als Hilfsmotor, der erst dann überflüssig sein wird, wenn fähige Frauen die gleichen Chancen auf eine Position haben wie gleich qualifizierte Männer. Die Wirtschaft kann sich freuen: Endlich bekommt sie die Chance, aus dem Pool der Besten auszuwählen.“. Recht hat er!
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Ab 2016 müssen in börsen- und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Die Quote gilt dabei grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als Organ (Gesamterfüllung), d.h. Anteilseignerbank und ArbeitnehmerInnenbank werden nicht separat betrachtet. Jedoch können Anteilseigner bzw. ArbeitnehmerInnen dieser Regelung vor jeder Wahl widersprechen, so dass jede Bank für diese Wahl die Mindestquote gesondert zu erfüllen hat (Getrennterfüllung). Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen.
Außerdem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, bis Mitte 2015 konkrete Zielgrößen (flexible Quoten) zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen und über die Fortschritte zu berichten. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein.
Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll für diese Mandate ab 2018 sogar eine Geschlechterquote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Zudem soll die Bundesverwaltung für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Steigerung des Frauen- oder Männeranteils erlassen.