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Großer Erfolg für die SPD: Pille danach im Parlament durch!

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin
Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin

Endlich wird die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht entlassen. Dies gilt für beide Wirkstoffe Levenorgestrel und Ulipristalacetat. Sie sind anerkannt wirksam und nebenwirkungsarm. Das heißt: Frau kann nach einer Verhütungspanne in die nächste Apotheke gehen, sich beraten lassen und das Medikament sofort kaufen. Unnötiger Zeitverlust durch Wege zu Arztpraxen oder Krankenhausrettungsstellen entfällt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese längst überfällige Entscheidung der Bundesregierung sehr. Wir machen deutlich: Frauen wollen und können hinsichtlich ihrer reproduktiven und sexuellen Rechte selbstbestimmt entscheiden - wie es Frauen in 78 anderen Staaten längst tun.

Zur Frage der Kostenerstattung findet heute im Plenum des Deutschen Bundestags die 2./3. Lesung des 5. SGB IV-Änderungsgesetz statt. Wir nutzen es als „Omnibus-Gesetz“ und regeln für Frauen vor dem vollendeten 20. Lebensjahr die Kostenerstattung für die „Pille danach“ wie bei der Anti-Babypille. Wer die Kosten erstattet haben möchte, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichtet frau auf eine Kostenerstattung, erhält sie die „Pille danach“ nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Es existiert Wahlfreiheit. Dafür hat sich die SPD eingesetzt.

Anlass für die Einführung der Rezeptfreiheit in Deutschland war die Freigabe von Ulipristalacetat durch die EU-Kommission am 7. Januar 2015. In der letzten Legislaturperiode hat die SPD mit einem Antrag zur Freigabe der „Pille danach“ die parlamentarische Debatte überhaupt erst initiiert. In der großen Koalition ist die SPD am Ball geblieben und hat weiterhin ihre Position mit Nachdruck vertreten. Wir konnten den Koalitionspartner Union überzeugen.