Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Einberufung einer ExpertInnenkommission zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft zum Abbau von Diskriminierungen und zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie steht unter der Leitung von Prof. Jutta Allmendinger und Klaus Wowereit und ist damit in guten Händen.
Sexuelle Belästigungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind nicht tolerierbar
Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Einberufung einer ExpertInnenkommission zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft zum Abbau von Diskriminierungen und zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie steht unter von Leitung Frau Prof. Jutta Allmendinger und Klaus Wowereit und ist damit in guten Händen.
Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrum Duisburg (SUZ) eine repräsentative Erhebung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durchgeführt, die zu erschreckenden und nicht hinnehmbaren Ergebnissen gekommen ist: Über die Hälfte der ArbeitnehmerInnen in Deutschland war Opfer sexueller Belästigung oder hat sie im Betrieb beobachtet. 80% der Befragten wussten nicht, dass es Arbeitgeberpflicht ist, die Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. 70% wussten nicht, ob es im Betrieb einen Ansprechpartner für das Thema gibt und 46 % konnte keine Maßnahme nennen, die der Betrieb zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte.
Die Erhebung macht deutlich, sexuelle Belästigung und die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen und Transmenschen am Arbeitsplatz ist ein Dunkelfeld, das dringend beleuchtet werden muss. Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz haben Auswirkungen bis hin zur Traumatisierung für die Betroffenen, sie haben aber auch Auswirkungen auf das Arbeitsklima und somit auf alle Beschäftigten.
Es ist vollkommen unverständlich, dass ArbeitgeberInnen das Thema nicht aktiv aufgreifen – wie es von Ihnen verlangt werden kann.
Die Antidiskriminierungsstelle hat Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zum Mittelpunkt des neuen Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht!“ gemacht. Die Entwicklung von Handlungsempfehlungen ist dabei ein wichtiger Baustein.
Sexuelle Belästigungen und Diskriminierung sind nicht hinnehmbar.
Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrum Duisburg (SUZ) eine repräsentative Erhebung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durchgeführt, die zu erschreckenden und nicht hinnehmbaren Ergebnissen gekommen ist: Über die Hälfte der ArbeitnehmerInnen in Deutschland war Opfer sexueller Belästigung oder hat sie im Betrieb beobachtet. 80% der Befragten wussten nicht, dass es Arbeitgeberpflicht ist, die Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. 70% wussten nicht, ob es im Betrieb einen Ansprechpartner für das Thema gibt und 46 % konnte keine Maßnahme nennen, die der Betrieb zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte.
Die Erhebung macht deutlich, sexuelle Belästigung und die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen und Transmenschen am Arbeitsplatz ist ein Dunkelfeld, das dringend beleuchtet werden muss. Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz haben Auswirkungen bis hin zur Traumatisierung für die Betroffenen, sie haben aber auch Auswirkungen auf das Arbeitsklima und somit auf alle Beschäftigten.
Es ist vollkommen unverständlich, dass ArbeitgeberInnen das Thema nicht aktiv aufgreifen – wie es von Ihnen verlangt werden kann.
Die Antidiskriminierungsstelle hat Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zum Mittelpunkt des neuen Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht!“ gemacht. Die Entwicklung von Handlungsempfehlungen ist dabei ein wichtiger Baustein.
Sexuelle Belästigungen und Diskriminierung sind nicht hinnehmbar.