Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) genießt höchstes Vertrauen von allen Institutionen in Deutschland, von Nichtregierungsorganisationen, von Verbänden aller Art, den Kirchen, aber auch von den Regierungsstellen. Auch auf internationaler Ebene ist die Reputation für seine Arbeit sehr hoch.
Doch CDU/CSU gefährden diese Reputation. Das wurde in der Debatte unter anderem über einen Bericht des Menschenrechtsausschusses (18/4113) am 27. Februar 2015 im Deutschen Bundestag über das DIMR mehr als deutlich.
Das Vorgehen von CDU/CSU ärgert mich maßlos, denn ich schätze die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte sehr. Ich habe bisher sehr gut mit den ExpertInnen zusammengearbeitet. Und um nur ein Beispiel zu nennen, als Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention leistet das Institut hervorragende Arbeit.
Erhalt des A-Status gemäß der Pariser Prinzipien notwendig
Der Deutsche Bundestag hatte im Jahr 2000 das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Zustimmung aller Fraktionen im Bundestag als Verein gegründet. Der internationale Dachverband der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen International (Coordinating Commitee of NationalHuman Rights Institutions - ICC) hat das DIMR als den Pariser Prinzipien voll entsprechende Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands seit dem Jahr 2001 anerkannt. Es gehört somit zu den 70 nationalen Menschenrechtsinstitutionen die weltweit den A-Status innehaben.
Doch die Pariser Prinzipien sehen auch vor, dass eine Nationale Menschenrechtsinstitution eine gesetzliche (oder verfassungsrechtliche) Grundlage hat. Dies soll die Institution davor schützen, dass die Exekutive ihre Aufgaben beschneidet oder sie auflöst. Um die gesetzliche Grundlage für das Institut zu schaffen, wurden Deutschland mehrfach Fristen gesetzt. Die letzte Galgenfrist läuft bis zum 16. März 2015. Wenn es nicht gelingt, eine gesetzliche Grundlage für das Institut zu schaffen, erfolgt die Rückstufung auf den B-Status. Damit verliert das Deutsche Institut für Menschenrechte seine Mitwirkungsrechte auf der Ebene der Vereinten Nationen.
Wir brauchen also ein Gesetz, das die staatliche Unabhängigkeit des Instituts garantiert. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart: „Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll eine stabile Grundlage auf der Basis der ‚Pariser Prinzipien‘ erhalten“. Bundesjustizminister Heiko Maas hat im Sinne des Koalitionsvertrages einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, um das Institut auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. In der Ressortabstimmung hatten alle MinisterInnen keine Einwände und haben zugestimmt.
Doch leider wurde der Gesetzentwurf direkt vom Bundeskanzleramt auf Betreiben der CDU-Abgeordneten Erika Steinbach vorerst gestoppt.
CDU/CSU gefährden die Unabhängigkeit des Instituts
Erika Steinbach schlägt vor, das Institut als eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Auswärtigen Amt einzurichten. Damit wäre das Institut der Fach- und auch der Rechtsaufsicht unterworfen und könnte nicht mehr unabhängig agieren. Die Folge wäre der direkte Weg in den Entzug des A-Status, weil die Pariser Prinzipien verletzt würden.
Darüber hinaus will die Union eine Schwerpunktverlagerung hin zur Auslandsbeobachtung der Menschenrechtssituation. Dafür gibt jedoch bereits den Menschenrechtsbeauftragten im Auswärtigen Amt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt zu Recht seinen Schwerpunkt auf die Beobachtung der Menschenrechtssituation in Deutschland, denn natürlich gilt auch hier: Glaubhaft ist eine Menschenrechtspolitik erst dann, wenn ich - sollten diese stattfinden - Menschenrechtsverletzungen auch im eigenen Land anprangere. Dieser Herausforderung will sich die Abgeordnete Steinbach, will sich die Union derzeit offenkundig nicht stellen.
SPD will den A-Status für das DIMR erhalten
In der Plenardebatte um das DIMR im Deutschen Bundestag betonten die MenschenrechtspolitikerInnen der SPD, dass der Verlust des A-Status eine riesige Blamage für Deutschland wäre. Denn das Institut verliert nicht nur zentrale Mitwirkungsmöglichkeiten auf internationaler Ebene, sondern würde der Bundesrepublik Deutschland einen nicht zu verantwortenden außenpolitischen Schaden zufügen. Deutschland hat schließlich im Januar dieses Jahres den Vorsitz im UN-Menschenrechtsausschuss übernommen.
Für die SPD ist klar: das Deutsche Institut für Menschenrechte leistet seit über 15 Jahren wichtige Arbeit. Die umfassenden Berichte werden von vielen gesellschaftlichen Organisationen geschätzt und respektiert. Sie sind oft kritisch und liefern fundierte und lesenswerte Beiträge zu aktuellen Menschenrechtsthemen. Auch auf dieser Grundlage ist es glaubhaft möglich, dass Deutschland im internationalen Kontext Menschenrechtsverletzungen in Diktaturen wirksam kritisieren kann.
Ich hoffe inständig, dass die Gespräche mit der Union und im Rahmen der Ressortabstimmung der Regierung rechtzeitig zum Abschluss kommen und dass wir die entsprechenden Fristen einhalten können. Die Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland steht auf dem Spiel.