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Ein historischer Tag: Die Frauenquote kommt!

Mit dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, besser bekannt unter dem Begriff „Frauenquote“, schreibt der Deutsche Bundestag heute ein Stück Gleichstellungsgeschichte. Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung stimmten am 6. März 2015 Union und SPD. Grüne und Linke enthielten sich. Familienministerin Manuela Schwesig sprach von einem „historischen Schritt“ zur Durchsetzung der Gleichberechtigung.

Nach der Selbstverpflichtung nun ein Gesetz

Die Selbstverpflichtung der Wirtschaft hinsichtlich Gleichstellung hat sich als Luftblase erwiesen. Derzeit liegt die Frauenquote in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei lediglich 18,4 Prozent. In den Unternehmensvorständen sind nur 5,4 Prozent Frauen. Diese ernüchternden Zahlen teilte das Justizministerium unter Berufung auf das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Januar 2015 mit. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung liegt hingegen bei mehr als 50 Prozent. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass Frauen weniger gut ausgebildet oder weniger kompetent für Führungsaufgaben sind. Nun gibt es also ein Gesetz.

Künftig müssen die Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzt sein. Kleinere Unternehmen müssen sich selbst öffentlich "Management-Quoten" geben. Der erste Schritt zur faktischen Durchsetzung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ist damit getan. Das Gesetz tritt bereits im April in Kraft. Ich bin davon überzeugt: Mit diesen gesetzlichen Regelungen wird sich die Unternehmenskultur nachhaltig und spürbar zum Positiven verändern.

In der Wirtschaft verpflichten wir die Unternehmen zu konsequenter Frauenförderung: mit einer gesetzlichen 30-Prozent-Quote in den Aufsichtsräten von gut 100 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Wird die Quote verfehlt, bleibt der Stuhl leer. Für weitere 3500 Unternehmen gilt die Vorgabe, den Frauenanteil an Führungspositionen kontinuierlich steigern zu müssen. Die Zeiten der Freiwilligkeit sind also vorbei.

Der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen: In den Gremien, für die das Bundesgremienbesetzungsgesetz gilt, wird ab 2016 eine feste Quote von 30 Prozent vorgegeben, mit dem Ziel, die „Parität“ ab 2018 zu erreichen.

Die Frauenquote ist ein wichtiger Meilenstein auf dem langen Weg den Artikel 3 des Grundgesetzes zu verwirklichen. Denn in unserer Verfassung steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat dies zu fördern hat. Wenn es um den Einfluss der Frauen an den Schaltstellen der Macht in der Wirtschaft geht, dann kann aber davon auch heute noch keine Rede sein.

Gleichstellung: Für SozialdemokratInnen ein „Muss“, für die Union ein langer Weg

Dass wir SozialdemokratInnen uns mit dem Ziel „mehr Gleichstellung für die Frauen in Deutschland“ in der Großen Koalition durchgesetzt haben, ist ein Riesenerfolg!

Wir lassen uns unseren Erfolg auch nicht dadurch schmälern, dass die Union kurzfristig mit teilweise absurden Argumenten darauf gedrungen hat, hinter geltendes Recht zurück zu fallen. Doch das Verhandeln hat sich gelohnt. Besonders im Bundesgleichstellungsgesetz haben wir erfolgreich dafür gekämpft, dass Parität und Frauenförderung auf allen auf allen Ebenen fortgesetzt werden und sich nicht nur auf Führungsebenen beschränken, wie die Union es gefordert hatte. Frauen werden weiterhin gefördert, so lange sie strukturell benachteiligt sind - und wir wissen alle, dass dies noch lange der Fall sein wird. Deshalb werden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt, indem sie zum Beispiel in großen Dienststellen mehrere Stellvertreterinnen bekommen und nun festgelegt ist, wie viel Personal sie zu ihrer Unterstützung bekommen müssen. Den verfassungsrechtlichen Bedenken der Union zu diesem Teil des Gesetzentwurfs sind wir mit einer Klarstellung begegnet.

Gleichzeitig werden Beschäftigte in Führungspositionen stärker verpflichtet, die Frauenförderung aktiv zu betreiben und die Statistikpflichten der Dienststellen verfeinert. So kann ab jetzt besser nachvollzogen werden, wie es die Laufbahn beeinflusst, wenn Beschäftigte Vereinbarkeitsmaßnahmen in Anspruch nehmen - und zwar Frauen und Männer. Männer sollen damit ermutigt werden, mehr Zeit für Familie und Pflege aufzubringen. So brechen wir Geschlechterstereotype auf. Diesen Gedanken verfolgen wir auch mit der Idee der Parität auf allen Ebenen: Seien es mehr Frauen in der GSG9 oder mehr Männer als Sekretäre. Wir wollen die Dienststellen ermutigen, über Geschlechterstereotypen hinaus alle Arbeitsplätze für Frauen und Männer attraktiv zu machen.

Einzelheiten zu dem neuen Gesetz findet Ihr auf der Webseite des Bundesministeriums fürFamilien, Senioren, Frauen und Jugend, wo gerade die aktuellsten FAQs online gestellt wurden.