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Für eine vollständige Rehabilitation der Opfer des § 175 StGB

„Die Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität müssen endlich vollständig rehabilitiert werden“, fordert die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert. Vor 21 Jahren, am 11. März 1994, hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den § 175 StGB endgültig aus dem bundesdeutschen Strafrecht zu streichen. Allein in der Bundesrepublik kam es Schätzungen zu Folge zu etwa 54.000 Verurteilungen. „Die zwischen 1945 und 1994 verurteilten Männer haben ein Recht darauf, dass die Bundesrepublik das ihnen angetane Unrecht anerkennt“, erklärt die Abgeordnete aus Berlin Tempelhof-Schöneberg. Im Gegensatz zu den in der NS-Zeit Verurteilten warten sie noch immer auf ihre Rehabilitation.

Die Urteile nach §§ 175 und 175a Nr. 4 StGB während der Zeit des Nationalsozialismus hatte der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 mit der Änderung des „Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ aufgehoben. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung anerkannt, dass die Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 „Ausdruck typisch nationalsozialistischen Gedankenguts“ war.

Eine entsprechende Aufhebung der Urteile und der damit verbundenen individuellen und kollektiven Entschädigung für die Strafverfolgung nach 1945 steht jedoch noch aus. „Angesichts des hohen Alters der Betroffenen besteht hier dringender Handlungsbedarf“, betont Rawert.

Zeitzeug_innen-Interview-Projekt der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der persönlichen Schicksale leistet die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit ihrem Zeitzeug_innen-Interview-Projekt. Hier geht es um die Dokumentation der Lebensgeschichten der Menschen, die unmittelbar und mittelbar in den 1950er und 1960er Jahren unter dem § 175 StGB gelitten haben. Im “Archiv der anderen Erinnerungen” wird dieser Teil unserer Geschichte für zukünftige Generationen aufbereitet.

 Um dieses Vorhaben noch weiter auszubauen, ist die Bundesstiftung auf Spenden angewiesen, um noch mehr Interviews durchzuführen und diese zu dokumentieren. Daher ruft die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert zu Spenden für das Zeitzeug_innen-Interview-Projekt der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld auf: „Die Betroffenen brauchen Anerkennung und Wertschätzung und verdienen Respekt. Es ist höchste Zeit, ihre Lebenserfahrungen zu bewahren. Das ist ihnen unsere Gesellschaft schuldig.“