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2. Deutscher Pflegetag: Die Pflegekammern kommen

Am dritten Tages des 2. Deutschen Pflegetages wird ein gesellschaftlich kontrovers diskutiertes Thema aufgegriffen: die Pflegekammern.  Der 2. Deutsche Pflegetag fand vom 12. bis 14. März 2015 im Flughafengebäude Tempelhof statt. Mehrere hundert Menschen - zumeist Frauen - nahmen sich am Samstagnachmittag noch die Zeit, um am Workshop teilnehmen. Sie taten gut daran.

Neben den sehr interessanten Vorträgen unter der Moderation von Frank Vilsmeier, Vorsitzender des Pflegerat Schleswig-Holstein, wurde mitgeteilt, wer die bundesweit erste Geschäftsführerin der bundesweit ersten Pflegekammer in Rheinland-Pfalz sein wird: Ich gratuliere Anja Kistler zu dieser sehr bedeutsamen Herausforderung! „Ich bin stolz darauf, Pflegegeschichte mitschreiben zu dürfen“ betonte Anja Kistler.

Die Diskussion  über die Errichtung von Pflegekammern wird bundesweit seit mehr als zwei Jahrzehnten geführt. 1995 wurde der Runde Tisch zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland (heute Nationale Konferenz) gegründet. Pflegekammern bzw. kammerähnliche Institutionen sind in der Europäischen Union in vielen Ländern eine Selbstverständlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für die Einrichtung von Selbstverwaltungen mit Pflichtmitgliedschaften gesteckt, sie aber für verfassungsgemäß erklärt. Der Sozialrechtler Prof. Dr. Gerhard Igl hat bereits 2008 in seinem Gutachten für den Deutschen Pflegeverband DPR e.V. nachgewiesen, dass es keinen juristischen Hinderungsgrund für Pflegekammern gibt. Dieser Meinung ist der Kieler Rechtsgelehrte auch heute noch. So heißt es in einem aktuellen Gutachten: "Eine Verkammerung, das heißt die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft der Pflegeberufe, ist verfassungsrechtlich möglich.“ Die Gesetzgebungskompetenz für die Einrichtung der Kammern liegt bei den Bundesländern. Berufskammern sind für ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder ArchitektInnen selbstverständlich und werden von diesen Berufsgruppen mehrheitlich anerkannt. Ein Gutachten von Prof. Dr. Robert Roßbruch hat weiterhin ergeben, dass die Einrichtung von Pflegekammern auch mit EU-Recht vereinbar ist.

Pflegekammern in Deutschland - ein Update

In seinem Vortrag „Pflegekammern in Deutschland - ein Update“, zeigte der Pflegerechtsexperte Rolf Höfert, Geschäftsführer Deutscher Pflegeverband DPV e.V., auf, dass fast in allen Bundesländern Bewegungen für eine Pflegekammer existieren. Selbst bei den „Schlusslichtern“ unter den Bundesländern hat es Befragungen, politische Anfragen, Anträge zur Prüfung des Für und Wider gegeben. In Bremen und dem Saarland existiert das "Sonderproblem", dass Pflegekräfte bereits Pflichtmitglied in der jeweiligen Arbeitskammer sind. Nur für NRW weist Rolf Höfert „keinerlei politische Aktivität“ aus.  

Die Profession Pflege will ihre Interessen selbst vertreten

Pflege ist gemäß Artikel 74 Grundgesetz ein anerkannter Heilberuf und mit 1,2 Millionen Menschen die größte Gruppe der Gesundheitsberufe. Unbestritten wird Pflege für unsere Gesellschaft zunehmend wichtiger. Pflege ist gerade in den letzten Jahren viel eigenständiger geworden. Pflege handelt professionell auf wissenschaftlichen Grundlagen, das zeigen auch die zunehmenden Studiengänge und wissenschaftlichen Forschungen auf.

Unsere Gesundheits- und Sozialpolitik ist geprägt von Forderungen nach verstärkter Selbstverwaltung. Die Profession Pflege will nicht „am Katzentisch“ sitzen, wenn Geld und Macht verteilt werden. Sie will ihre originären Interessen mit der Gründung von Pflegekammern - die Errichtung einer Selbstverwaltung des Pflegeberufes - selber vertreten und wie Trägerverbände, ÄrztInnenkammern oder Kranken- und Pflegekassen als Verhandlungspartnerin im politischen und strategischen Geschäft in Entscheidungsprozessen fest verankert sein.

Vor allem will die Profession Pflege selber die Qualität der Pflege definieren - beispielsweise in den Gremien der Qualitätssicherung auf Bundes- und Länderebene. Ein fachliches Beispiel führte Rolf Höfert an: „Die Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege. Diese Verordnung, erarbeitet von den Kassen und der Ärztekammer, gebilligt durch das Bundesgesundheitsministerium, belegt die Nichtbeteiligung professioneller Pflege auf drastische Weise. Wesentliche Module der notwendigen prophylaktischen und pflegerischen Maßnahmen werden dem Patienten durch die Richtlinien verweigert - das heißt, die Kassen bezahlen etwa die Dekubitusprophylaxe nicht. Kommt es dann zum schmerzhaften und teuren Wundgeschwür, dann sind wir Pflegenden die Bösewichte, die Patienten oder Heimbewohner "fahrlässig" oder "falsch" pflegen. Hätten wir in Gestalt einer Kammer ein Wörtchen mitzureden, würden wir deutlich machen können, dass Prophylaxe in den Leistungskatalog der Krankenkassen gehört. So müssen wir ausbaden, was andere über unsere Köpfe hinweg falsch entscheiden.“ 

Eine Pflegekammer erzeugt durch die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren Wirkung nach innen und außen: Primäre Aufgaben wären unter anderem

  • der Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern beziehungsweise vor "schwarzen Schafen" in der Pflegeszene. Eine Kammer könnte hier verbindliche Vorgaben in Sachen Qualitätssicherung, Fort- und Weiterbildung sowie Berufsausübung machen. Sie könnte Lizenzen und Zertifikationen vergeben
  • die Ausgabe von Heilberufeausweisen, die Voraussetzung für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen sind
  • die Schaffung einer verbindliche Berufsordnung und Berufsethik
  • die Erstellung eines Überblicks wer mit welcher Qualifikation in welchem Pflegebereich tätig ist - endlich, denn das gibt es bislang nicht.

Ich unterstütze diese Haltung. Pflege trägt schließlich Verantwortung in der Sicherstellung der pflegerischen, gesundheitlichen Versorgung. Dafür braucht sie Rahmenbedingungen und Kompetenzen, die dieser auch gerecht werden.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Über den „Aufbau der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz“ referierte Dr. Markus Mai.  Rheinland-Pfalz wird das erste Bundesland sein, in dem eine Pflegekammer errichtet werden wird. Die Novelle des Heilberufsgesetzes ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Nach der Verabschiedung durch den rheinland-pfälzischen Landtag wurde der Gründungsauschuss zur Errichtung der Landespflegekammer einberufen, der Anfang 2015 seine Arbeit aufnahm. Aufgaben des Ausschusses sind die Registrierung der Pflegefachkräfte und die Durchführung der ersten Kammerwahlen im Herbst 2015. Die Landespflegekammer ist eine demokratisch legitimierte Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Im Frühjahr 2016 werden die gewählten Organe der ersten deutschen Landespflegekammer ihre Arbeit aufnehmen.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz kooperiert mit der Landesregierung bei der Bewältigung zukünftiger Anforderungen an das Pflege- und Gesundheitswesen. Sie hat gleich einen doppelten Nutzen:

  • Für die Gesellschaft

„Der erhöhte Pflegebedarf der Bevölkerung, komplexer werdende Krankheitsbilder der Patienten und der demographische Wandel erfordern eine bedarfsgerechte Pflege auf höchstem Qualitätsniveau. Dafür sind die Fachexperten der Pflegekammer zukünftig verantwortlich.

Als größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens nehmen die Pflegekräfte dabei eine Schlüsselposition der zukünftigen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland ein.“

  • Für Pflegefachkräfte

„Die erstmalig durchgeführte Registrierung aller Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz ermöglicht es den Pflegekräften als eine starke Gemeinschaft aufzutreten. Sie wird als gleichwertiger Partner im Gesundheitswesen Ihre Interessen und Meinungen vertreten und die aktuellen Geschehnisse aktiv mitgestalten.

Die berufliche Selbstverwaltung wird mit einer Landeskammer der Pflege erzielt. Erstmalig wird die Pflege selbstbestimmt im Gesundheitswesen agieren können.

Die Pflegekammer wird zukünftig weitreichende Aufgaben übernehmen.

Das pflegerische Handeln sowie alle Rechte und Pflichten der Pflegefachkräfte sind in Zukunft in einer Berufsordnung geregelt. Dies generiert ein einheitliches Berufsverständnis und eine transparent gestaltete Berufsausübung. Weitere Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen, der beruflichen Zusammenarbeit sowie Kriterien und Standards zur Qualitätssicherung ermöglichen eine optimale und bedarfsgerechte Qualifikation der Pflegekräfte sowie eine Patientenbetreuung auf höchstem Qualitätsniveau.“

Pflegekammer, Berufsverband, Gewerkschaft - wer vertritt die Pflegenden denn nun?

Der Dreiklang Berufsverband, Gewerkschaft und Pflegekammer wird für Rheinland-Pfalz wie folgt beschrieben:

„Die Berufsverbände setzen sich für grundlegende und spezielle berufspolitische Themen der Pflege ein.

Die Gewerkschaften beantworten tarifrechtliche Fragen. Sie kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Vergütungen der Pflegekräfte.

Gemeinsam mit der Pflegekammer geht es ihnen um möglichst gute Bedingungen für die Pflegekräfte zur Sicherstellung einer hochwertigen pflegerische Versorgung der Bevölkerung.“

In diesem Zusammenhang erinnerte Franz Wagner, Vize-Präsident Deutscher Pflegerat, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), an Agnes Karll. Sie war Pionierin der Pflege und 1903 Gründerin der Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, dem Vorläuferverband des DBfK.

Agnes Karll stellte 1908 fest: „Unsere Krankenhäuser werden in späterer Zeit sein, was wir Schwestern heute aus ihnen machen. Jede von uns muss sich ihrer Pflichten bewusst werden und sie erfüllen. Will die Frau, die Schwester, nicht wie bisher Amboss sein, muss sie eiligst anfangen, Hammer zu werden und nicht mehr ihr Geschick willenlos aus den Händen anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten.“

Die Profession Pflege will sich selbst verwalten - will Hammer und nicht Amboss sein!

Die Profession Pflege will Pflegeinteressen vertreten - den Pflegeberuf entwickeln - Pflegepolitik gestalten!

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