Seit dem 18. Mai 2015 will die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de zusammen mit der Petitionsplattform change.org mit dem Projekt „Petitions-Check“ alle Mitglieder des Bundestags per Mail befragen, wie sie zu einzelnen Petitionen von change.org stehen. Die dahinterstehende Idee: Die BürgerInnen sollen herausfinden können, welche Positionen jede einzelne VolksvertreterInnen zu wichtigen Fragen einnimmt. Bisher wäre das nur schwer in Erfahrung zu bringen gewesen. Vor einer Bundestagswahl veröffentlicht abgeordnetenwatch.de Listen zu allen Petitions-Checks mit relevanten Positionen der KandidatInnen.
change.org gehört zu den seit einigen Jahren existierenden privaten „Petitionsplattformen“, auf denen Menschen Anliegen jeglicher Art öffentlich machen und diese an diverse AdressatInnen,unter anderem den Deutschen Bundestag richten können. Ich begrüße es, wenn sich Menschen gemeinsam für ein Ziel einsetzen. Diese privaten „Petitionsplattformen“ ermöglichen es, Unterschriften zu sammeln und über das Anliegen zu diskutieren. Die meisten von uns erhalten beispielsweise mittlerweile zahlreiche Emails mit der Bitte die oder die jeweilige Petition zu unterscheiben. Die Verbreitung von Petitionen und das Sammeln von Unterschriften bedeuten aber keine parlamentarische Beratung. Das ermöglicht auch der „Petitions-Check“ nicht.
Parlamentarische Beratung von Petitionen
Ich bin eine Anhängerin der parlamentarischen Beratung von Petitionen. Artikel 17 Grundgesetz garantiert jeder Person das Recht, sich mit Bitten zur Gesetzgebung und Beschwerden an die zur Entscheidung befugten Stellen und Behörden zu wenden, also auch an den Deutschen Bundestag. Den Bundestag erreichen Jahr für Jahr fast 20.000 Petitionen; die Zahl der PetentInnen und UnterstützerInnen von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze. Die Petitionen werden im Ausschuss für Petitionen des Deutschen Bundestages, dem wie in allen anderen Ausschüssen Mitglieder aller Bundestagsfraktionen angehören, bearbeitet. Für die Bearbeitung dieser BürgerInnenanliegen gibt es entsprechende parlamentarische Rechtsgrundlagen.
Die Vorteile des Petitionsrechts beim Bundestag sind:
- Jede und jeder kann hier Petitionen einreichen, selbstverständlich auch öffentliche Petitionen.
- Eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen.
- Öffentliche Petitionen können auch beim Bundestag mitgezeichnet und diskutiert werden, siehe: epetitionen/bundestag.de. Hier werden auch die dazugehörigen Beschlüsse veröffentlicht.
Dialog zwischen BürgerInnen und mir als Volksvertreterin
Wie die meisten meiner KollegInnen bin ich sehr an Transparenz interessiert:
Bei namentlichen Abstimmungen wird mein Abstimmungsverhalten u.a. auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht.
Ich nutze die Möglichkeit zur Abgabe einer persönlichen Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, um mein jeweiliges Abstimmungsverhalten zu erläutern. Diese Erklärungen werden auf meiner Website und in anderen soziale Netzwerken veröffentlicht.
Ich berichte umfangreich vom Besuch von Veranstaltungen und Gesprächen auf meiner Website, damit die BürgerInnen wissen, mit wem ich in Kontakt stehe und welche Positionen ich vertrete.
Ich bin auf vielen Podien, um mich politisch zu positionieren und mit BürgerInnen direkt zu kommunizieren.
Ich biete BürgerInnensprechstunden an, die auch zahlreich genutzt werden.
Ich bemühe mich, die vielen Emails, die im Bundestags- bzw. im Wahlkreisbüro ankommen, und in denen ich um Erläuterung zu verschiedensten Themen gebeten werde, in einer halbwegs zumutbaren Zeit zu beantworten.
Ich bitte um Verständnis
Sich nun regelmäßig am Petitions-Check zu beteiligen, erfordert zu viel Zeit. Diese haben weder mein Team noch ich übrig. Vor allem aber:
- ich befürworte das parlamentarische Beratungsverfahren von Petitionen
- ich möchte die bisherigen Formen unseres Dialoges mit der gleichen inhaltlichen und auch zeitlichen Intensität weiterführen.
Ich erläutere meine Entscheidung schon heute, weil vor der kommenden Bundestagswahl durch die Veröffentlichungen des „Petitions-Check“ schnell eine Situation entstehen kann, in der der Eindruck erweckt wird, als wolle ich - oder andere KollegInnen, die sich nicht an diesem Projekt beteiligen - keine Transparenz. Dem ist keinesfalls so.