(Erschienen in: TS aktuell, Ausgabe Nr. 18, Oktober/November 2015)
Wie will ich sterben? Wie soll das aussehen - mein selbstbestimmtes Sterben? Darf mir jemand dabei helfen?
Wird mit einer erlaubten Beihilfe zum Suizid Druck auf Schwache und Einsame ausgeübt? Ist die Debatte um Sterbehilfe nicht vor allem eine um die Frage: In welcher Gesellschaft will ich leben? Diese sehr persönlichen Fragen werden derzeit breit diskutiert.
Die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Die Vorschläge reichen von einem völligen Verbot bis hin zu einer geregelten Freigabe von Beihilfe zum Suizid.
Aktuelle Situation in Deutschland
- Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Menschen entspricht.
- Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit der/dem Betroffenen) ist zulässig.
- Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Mittels, das die Person selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn die Ärztin/der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Menschen unterlässt.
- Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.
Vier Gesetzesentwürfe liegen vor
Der Bundestag wird im November 2015 über vier fraktionsübergreifende Anträge zur Sterbebegleitung abstimmen. Für jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten ist das eine Gewissensfrage. Alle Gesetzentwürfe eint, dass die aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar bleibt.
- Ein Gesetzentwurf will geschäftsmäßige Hilfe beim Suizid von Sterbehilfeorganisationen und Einzelpersonen, die auf Wiederholung angelegt ist, strafrechtlich verbieten.
- Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Hilfe bei der Selbsttötung leisten, sieht ein anderer Gesetzentwurf vor.
- Die Hilfe bei der Selbsttötung explizit erlauben will ein weiterer Gesetzentwurf, und zwar auch für organisierte und nicht kommerzielle Sterbehilfe. Kommerzielle Sterbehilfe soll hingegen strafbar sein.
- Die Hilfe beim Suizid generell unter Strafe zu stellen, sieht schließlich der vierte Gesetzentwurf vor.
Im Vorfeld der Entscheidung im Bundestag möchte ich die ethischen, medizinischen und juristischen Aspekte der Sterbebegleitung erörtern und die Erfahrungen vieler Menschen einbeziehen. Wie erleben Sie den Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod? Bitte senden Sie mir Ihre Meinungen und Erfahrungen an mein Bundestagsbüro. Sie sind für meine Entscheidungsfindung wichtig und somit herzlich willkommen:
Kontakt:
Mechthild Rawert, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mail: mechthild.rawert@bundestag.de