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Weniger Diskriminierung und mehr Gleichstellung für Lebenspartnerschaften

Gleichstellung ist ein langwieriger Prozess - nach Meinung der Queer-Community und der SPD ein zu langwieriger! In einer Reihe von Vorschriften des Zivil- und Verfahrensrechts und auch des öffentlichen Rechts werden bislang die Ehe und die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt - ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich ist. Diese Diskriminierung hat bald ein Ende!

In der nicht namentlicher Abstimmung ist mit den Stimmen der Regierungskoalition am 15. Oktober 2015 der „Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ beschlossen worden. Dank des von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes findet eine Vereinheitlichung der Rechtsordnung in rund zwei Dutzend Gesetzen und Verordnungen statt. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig auch LebenspartnerInnen ausdrücklich genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen, im Asyl- und Aufenthaltsrecht und im Mietrecht. Angepasst wurde auch das Adoptionsvermittlungsgesetz.

Eine vollständige Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare sieht das Gesetz leider nicht vor. So ist gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen weiterhin nur die sogenannte sukzessive Adoption, die Adoption des Kindes der Lebenspartnerin/des Lebenspartners, möglich.

Fazit: Der Beschluss bedeutet weniger Diskriminierung und dafür mehr Gleichstellung, aber noch keine Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

„Redaktionelle“ Änderungen mit praktischer Alltagswirkung

Obgleich es sich vielfach letztlich vor allem um redaktionelle Änderungen handelt, dürfen die Angleichungen nicht kleingeredet werden. Sie haben überaus praktische Wirkungen im Alltag:

  •  Wer beispielsweise im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen will, kann dies durch die Anpassung des entsprechenden Paragrafen im Personenstandsgesetz künftig leichter tun. Auch in Deutschland kann demnächst ein Äquivalent zum so genannten „Ehefähigkeitszeugnis“ ausgestellt werden - dieses ist in einigen Staaten eine Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen.
  • Unterschiedliche Behandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft, die ein vernünftiger Mensch kaum erklären kann, werden in einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts, nun beendet.
  • Auch im Familienverfahrensrecht wurden Anpassungen nachgeholt und das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern angepasst.

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist die „Ehe für alle“

Die SPD-Bundestagsfraktion und auch der Bundesrat (in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2015) begrüßen dieses Gesetz als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften. Wir SozialdemokratInnen wissen jedoch alle, dass dieses Gesetz nicht ausreicht.

Um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden, treten wir SozialdemokratInnen weiterhin für die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ein. Wir wissen uns damit einig mit der breiten Mehrheit der Gesellschaft, der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und der Mehrheit der Menschen in Europa.

Ungleich bleibt

Wir SozialdemokratInnen kritisieren, dass die häufig als „Homo-Ehe“ bezeichnete Lebenspartnerschaft auch nach dem neuen Gesetz noch keine Ehe gleichbedeutend einer Ehe zwischen Mann und Frau ist. Es bleibt bei der Unterscheidung von Ehe (zweigeschlechtliche Paare) und Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Paare). Weiterhin bleibt die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in weiteren wesentlichen Rechtsgebieten wie dem Adoptionsrecht ausgespart. LebenspartnerInnen können anders als Ehepaare nicht gemeinsam, sondern nur sukzessiv ein Kind adoptieren. LebenspartnerInnen bei der Adoption gleichzustellen, lehnt eine Mehrheit in der Union ab. Auch die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare wird von der Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten abgelehnt. Wir SozialdemokratInnen sind klar dafür.

Wir wissen also: Mit der CDU/CSU wird Gleichstellung nur schrittweise gehen. Deshalb begrüßen wir, dass aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Union rechtliche Angleichungen der Lebenspartnerschaft an die Ehe umsetzen muss, zu denen sie sonst nicht bereit gewesen wäre. Das BVG hat also mit seiner Rechtsprechung bisher wesentlich dazu beigetragen, gleichgeschlechtlichen Paaren zu mehr Gleichstellung zu verhelfen.